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Beitragssatzung 2022
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse regelt die Durchführung des Meldeverfahrens sowie die Höhe der Beiträge. Die Grundlage bildet § 14 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz. Die Beitragssatzung wird für jedes Kalenderjahr neu erlassen.
Zur aktuellen Beitragssatzung
Artikel Beiträge 2022
Kurz nach Weihnachten wird von der Tierseuchenkasse in jedem Jahr die Meldekarte per Post bzw. die Meldeaufforderung per E-Mail an die rund 120.000 niedersächsischen und bremischen Tierhalterinnen und Tierhalter verschickt.
Bis zum 18. Januar 2022 muss die Meldung über die Art und Anzahl der gehaltenen Rinder, Pferde, Esel, Schweine, Schafe, Ziegen und des Geflügels bei der Tierseuchenkasse vorliegen. Die Meldung kann entweder Online auf der Homepage der Tierseuchenkasse www.ndstsk.de oder postalisch per Meldekarte erfolgen.
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