Die Tierseuchenkassenbeiträge im Jahr 2018 werden für die Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen sinken, für Rinder bleiben sie konstant und für die meisten Geflügelarten müssen sie wegen der Geflügelpest aus dem Winter 2016/2017 steigen, für die Puten sogar sehr deutlich. Die Beiträge der Niedersächsischen Tierseuchenkasse werden jährlich nach den Ausgaben, die im Folgejahr zu erwartet werden, berechnet. Dies sind insbesondere die Kosten für Untersuchungen auf verschiedene Tierseuchen, für Impfprogramme, die Tierkörperbeseitigung und Ohrmarken. Einzubeziehen sind auch die Ausgaben aus dem Vorjahr, insbesondere dann, wenn es größere Seuchenausbrüche gab. Außerdem muss für jede Tierart eine Rücklage in einer bestimmten Höhe vorgehalten werden, um auch etwas größere Seuchenausbrüche finanzieren zu können. Erfreulich ist, dass die Kosten der Tierkörperbeseitigung im letzten Jahr etwas gesunken sind, so dass für 2018 ca. 1,5 Mio. € weniger eingeplant werden müssen. Dies macht sich bei allen Tierarten auch finanziell bemerkbar. Im Übrigen sind für die Kosten der einzelnen Tierarten folgende Hintergründe von Bedeutung:
Für kleine Tierhaltungen gilt ein Mindestbeitrag von 10 € bei den Rindern, Pferden, Schweinen und Geflügel sowie in Höhe von 20 € bei den Schafen und Ziegen, da hier die Zuteilung der Ohrmarken und die Registrierung der Betriebe kostenintensiv ist.
Für das Jahr 2018 hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse folgende Beiträge beschlossen:
*) Für die Beitragsberechnung ist die durch 365 dividierte Anzahl der im Jahre 2017 geschlüpften Küken (Durchschnittsküken) maßgeblich.