Tierseuchenkassenbeiträge 2018


Die Tierseuchenkassenbeiträge im Jahr 2018 werden für die Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen sinken, für Rinder bleiben sie konstant und für die meisten Geflügelarten müssen sie wegen der Geflügelpest aus dem Winter 2016/2017 steigen, für die Puten sogar sehr deutlich.
Die Beiträge der Niedersächsischen Tierseuchenkasse werden jährlich nach den Ausgaben, die im Folgejahr zu erwartet werden, berechnet. Dies sind insbesondere die Kosten für Untersuchungen auf verschiedene Tierseuchen, für Impfprogramme, die Tierkörperbeseitigung und Ohrmarken. Einzubeziehen sind auch die Ausgaben aus dem Vorjahr, insbesondere dann, wenn es größere Seuchenausbrüche gab. Außerdem muss für jede Tierart eine Rücklage in einer bestimmten Höhe vorgehalten werden, um auch etwas größere Seuchenausbrüche finanzieren zu können.
Erfreulich ist, dass die Kosten der Tierkörperbeseitigung im letzten Jahr etwas gesunken sind, so dass für 2018 ca. 1,5 Mio. € weniger eingeplant werden müssen. Dies macht sich bei allen Tierarten auch finanziell bemerkbar. Im Übrigen sind für die Kosten der einzelnen Tierarten folgende Hintergründe von Bedeutung:

  1. Rinder 
    Wegen der guten Resonanz auf das Paratuberkulose-Programm und der im November in Kraft getretenen niedersächsischen Paratuberkulose-Verordnung werden die Kosten für die Bekämpfung dieser Seuche deutlich steigen. Da die Rücklagenstärkung in 2017 wegen der BHV1-Fälle nicht im geplanten Umfang erfolgen wird, sind zur Erreichung des Ziels bis 2020 im Jahr 3,3 Mio. € erforderlich. Die Ausgaben für die Ohrmarken sinken durch die ausschließliche Finanzierung des 40 %-Anteils. Für die Rinder wird die Tierseuchenkasse daher auch in 2018 einen Beitrag in Höhe von 6,50 € pro Tier erheben.

     
  2. Pferde
    Die amtliche Kennzeichnung der Pferde wird seit 2017 nicht mehr von der Tierseuchenkasse finanziert, da die EU-Kommission nur noch einen Zuschuss von 40% zulässt und der Aufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen steht. Dieser Anteil wird in den Beiträgen für das Jahr 2018 eingespart. Da das Rücklagenziel für die Pferde bereits erreicht ist, wurde der Haushalt mit der Möglichkeit einer Entnahme aus der Rücklage geplant. Der Beitrag kann somit von 1,40 € auf 1,20 € pro Pferd gesenkt werden.

     
  3. Schweine
    Da der Rücklage in 2018 höchstwahrscheinlich nur noch eine relativ geringe Summe zugeführt werden muss, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und die Ausgaben für die Ohrmarken wegen der Kostenbeteiligung der Tierhalter auf 170.000 € sowie die der Tierkörperbeseitigung um ca. 600.000 € sinken, kann der Beitrag von 0,75 € auf 0,65 € gesenkt werden.

     
  4. Schafe/Ziegen
    Da die Gebühren für die Dienstleistungen zur Viehverkehrsverordnung und die Bewegungsmeldungen im nächsten Jahr gesenkt werden sollen, wurden die Kalkulationen hierfür deutlich reduziert. Auch die niedrigeren Ausgaben für die Ohrmarken und die Tierkörperbeseitigung wirken sich positiv aus, so dass der Beitrag für die Schafe und Ziegen um 0,20 € auf 1,65 € herabgesetzt werden kann. Wegen des hohen Grundaufwands für die Zuteilungen von Ohrmarken sowie die HIT-Bestands- und Bewegungsmeldung muss der Mindestbeitrag allerdings bei 20 € bleiben.

     
  5. Geflügel
    Gestiegen sind die Ausgaben bei den betroffenen Geflügelarten aufgrund der AIV-Infektionen seit 2008. Daraus wird ersichtlich, dass die Puten im Durchschnitt zu über 90 % Verursacher der Kosten waren. Dagegen waren Legehennen und Masthähnchen nur in einem sehr geringen Ausmaß betroffen.
    Die Beiträge für das Geflügel werden vor allem durch die Refinanzierung der Geflügelpest im letzten Winter bestimmt, und zwar insbesondere für die verursachende Tierart. Daher steigen die Beiträge pro Tier für die Putenhähne um 0,17 €, für die Putenhennen um 0,0802 €, für die Enten um 0,012 € für die Küken in Brütereien um 0,0069 €, für die Putenkükenaufzucht um 0,0473 € und für die Elterntiere um 0,1158 €. Bei den Legehennen und Masthähnchen ist ebenfalls eine Steigerung beschlossen worden, und zwar um 0,0013 € für die Legehennen und um 0,0027 € für die Hähnchen. Nur für die Gänse sinken die Beiträge leicht, nämlich um 0,015 €.

Für kleine Tierhaltungen gilt ein Mindestbeitrag von 10 € bei den Rindern, Pferden, Schweinen und Geflügel sowie in Höhe von 20 € bei den Schafen und Ziegen, da hier die Zuteilung der Ohrmarken und die Registrierung der Betriebe kostenintensiv ist.

Für das Jahr 2018 hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse folgende Beiträge beschlossen:

Rinder  6,50 €/Tier
Schweine   0,65 €/Tier
Pferde 1,20 €/Tier
Schafe und Ziegen   1,65 €/Tier
Geflügel Masthähnchen   0,0301 €/Tier
Legehennen   0,0433 €/Tier
Putenhähne   0,6890 €/Tier
Putenhennen 0,1921 €/Tier
Putenkükenaufzucht 0,0780 €/Tier
Enten   0,0965 €/Tier
Gänse   0,0945 €/Tier
Sonstiges Geflügel   0,1866 €/Tier
Elterntiere   0,0833 €/Tier
Küken in Brütereien   0,2158 €/ Durchschnittsküken*)

*) Für die Beitragsberechnung ist die durch 365 dividierte Anzahl der im Jahre 2017 geschlüpften Küken (Durchschnittsküken) maßgeblich.