Tierseuchenkassenbeiträge 2019

Alle Jahre wieder …

Kurz nach Weihnachten erhalten die niedersächsischen Tierhalter/-innen Nachricht von der Tierseuchenkasse. Nur bei korrekter Meldung der Tierzahlen und fristgerechter Bezahlung werden im Seuchenfall Leistungen gewährt.

Vor Weihnachten laufen in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse die Vorbereitungen für den Jahresbeginn auf Hochtouren. Die Daten der Tierhaltungen werden zum Import vorbereitet, Meldekarten werden entworfen, danach in den Druck gegeben und Informationsblätter aktualisiert. In diesem Jahr ist dies insbesondere auch zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung erforderlich. Kurz nach Weihnachten erhalten die niedersächsischen Tierhalterinnen und Tierhalter dann Post und E-Mails von der Tierseuchenkasse, Art und Anzahl der gehaltenen Tiere zu melden.

Diese jährliche Meldung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für jede Halterin und jeden Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen oder Geflügel – unabhängig von der Größe des Bestandes und des Zwecks der Tierhaltung. Im Seuchenfall kann die korrekte Meldung auch existentiell für einen Betrieb sein. Denn nur wenn die Tierzahl korrekt gemeldet und die Beiträge fristgerecht bezahlt wurden, können im Tierseuchenfall Leistungen für die Entschädigung der Tiere sowie für die Reinigung und Desinfektion des Bestandes gewährt werden. Zusammen mit den Tötungskosten für die Tiere kommt dabei in mittelgroßen Beständen schnell eine sechsstellige Summe zusammen.

Zudem werden von der Tierseuchenkasse außerhalb von Seuchenfällen Probenahme- und Untersuchungskosten für bestimmte bekämpfungspflichtige Tierseuchen gezahlt, 60 % der Kosten für die Tierkörperbeseitigung, 40 % für die Ohrmarken sowie die Meldungen nach der Viehverkehrsverordnung an die deutsche HiTier-Datenbank werden außerdem getragen.

Aus dem jährlich kalkulierten Bedarf für diese Kosten werden die Beiträge für die einzelnen Tierarten berechnet, daher verändern sich diese laufend. Die Höhe der Beiträge für das Jahr 2019 wurde vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossen, vom Landwirtschaftsministerium genehmigt und veröffentlicht. Sie sind unter anderem der Homepage der Tierseuchenkasse (www.ndstsk.de) zu entnehmen.

Die Beitragsbescheide für die einzelnen Tierhaltungen werden Ende Februar/Anfang März des kommenden Jahres versandt und die Beiträge sind bis zum 15. März 2019 zu bezahlen, soweit nicht ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt wurde.

Auch dem Beitragsbescheid ist die Beitragshöhe für das Jahr 2019 zu entnehmen. Für kleine Tierhaltungen musste der Mindestbeitrag für Pferde, Rinder, Schweine und Geflügel seit 2007 erstmalig erhöht werden und zwar von 10 auf 12,50 €. Diese Erhöhung resultiert aus gestiegenen Verwaltungskosten, etwa durch höhere Anforderungen des Datenschutzes, aber auch aus höheren Tierkörperbeseitigungskosten. Bei Schafen und Ziegen kann der Mindestbeitrag von 20 € in 2018 auf 15 € in 2019 gesenkt werden. Die Gebühren für die Ohrmarkenzuteilung und Meldungen nach Viehverkehrsverordnung wurden nämlich gesenkt.

Bei den Schweinen wurde der Betrag um 5 ct auf 0,70 € pro Tier angehoben, da die Kosten für die Tierkörperbeseitigung etwas gestiegen sind und das Land die Mittel für die Tierseuchenkasse etwas umverteilt hat. Hieraus resultiert der leichte Anstieg.

Diese Umverteilung macht sich auch bei den Rindern bemerkbar, hier spielt aber vor allem die neue Einrichtung der sogenannten Seuchenvorsorge eine Rolle bei der Beitragserhöhung um 1 € auf 7,50 € pro Tier. Um im Tierseuchenfall die erforderlichen Ressourcen zur tierschutzgerechten Tötung seuchenverdächtiger Tiere sicherzustellen und die Ausbreitung der jeweiligen Seuchen damit zu verhindern, werden im Rahmen dieser Seuchenvorsorge unter anderem Geräte beschafft und Stand-by-Verträge mit Personal vorgehalten. Da es in Niedersachsen jedoch weiter gute Fortschritte bei der Bekämpfung der Herpesvirus-Infektion BHV1 sowie der Virusdiarrhoe BVD gibt, bleibt der Beitrag trotzdem unter dem aus dem Jahr 2012.

Bei den Pferden wurde das erforderliche Rücklagenziel erreicht, zudem werden keine Transponder mehr finanziert. Daher kann der Beitrag von 1,20 € auf 0,50 € pro Tier gesenkt werden.

Bei den Schafen und Ziegen erfolgte eine leichte Beitragssteigerung, nämlich um 5 ct auf 1,70 € pro Tier. Auch hier spielten die Einrichtung der Seuchenvorsorge für die Wiederkäuer sowie erhöhte Tierkörperbeseitigungskosten eine Rolle. Zudem müssen die Rücklagenziele für mögliche größere Ausbrüche weiter im Auge behalten und somit Geld zurückgelegt werden.

Die Beiträge bei den einzelnen Geflügelarten konnten überwiegend gesenkt werden, da der Großteil der Refinanzierung der Ausgaben für die Geflügelpest aus dem Jahr 2017 bereits erfolgte. Außerdem wurde von der EU-Kommission der Großteil der Kofinanzierung bereits überwiesen. Lediglich bei den Eintagsküken aus Brütereien musste der Beitrag wegen der gestiegenen Kosten für die Tierkörperbeseitigung angehoben werden. Die Beiträge für die einzelnen Tier- und Geflügelarten sind der Tabelle zu entnehmen.

Dr. Ursula Gerdes, Niedersächsische Tierseuchenkasse