Beiträge der Tierseuchenkasse im Jahr 2020


Nach Weihnachten 2019 werden die Meldekarten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse für 2020 verschickt. Bis zum 17. Januar sind der Tierseuchenkasse darauf oder - noch besser - über die Internet-Seite www.ndstsk.de die Anzahl und Art der gehaltenen Tiere mitzuteilen.

Aus den Meldungen werden bis Ende Februar die Beitragsbescheide generiert. Die Festlegung der Beiträge erfolgt durch den Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse und richtet sich nach den kalkulierten Ausgaben für das kommende Jahr. Folgende zehn Faktoren spielen dabei eine große Rolle:

  1. Kosten für Untersuchungsprogramme wie BHV1, BVD, Schweinepest
  2. Kosten für die Abholung und Beseitigung toter Tiere
  3. Ausgaben für Entschädigungen und Beihilfen bei Auftreten von Tierseuchen
  4. Finanzierung eines Anteils der Ohrmarken sowie aller Kosten für die Zuteilung der Ohrmarken und Bewegungsmeldungen in Hi-Tier
  5. Kosten für die Entwicklung und Bereitstellung von Kapazitäten der Vorsorge für den Tierseuchenfall
  6. Finanzierung von Impfstoffen gegen Q-Fieber
  7. Finanzierung von Forschungsprojekten für die Tiergesundheit
  8. Verwaltung und Sachmittel
  9. Bildung von Rücklagen für den Tierseuchenfall
  10. Beteiligung der Länder Niedersachen und Bremen sowie der EU an den Ausgaben.

Wesentliche Änderungen in einem oder mehreren dieser Punkte bewirken Änderungen in den Beiträgen für das neue Jahr. Für 2020 steigen die Kosten der Tierkörperbeseitigung aufgrund sinkender Erlöse für die Produkte Tiermehl und Tierfett deutlich. Außerdem stehen für die vorbeugende Seuchenbekämpfung seitens des Landes Niedersachsen 800.000 € weniger zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es folgende tierartspezifische Faktoren, die die Beitragshöhe bestimmen.

Rinder
Der Beitrag muss um 0,95 € auf 8,45 pro Tier angehoben werden, da Investitionen für die Seuchenvorsorge anstehen und sich die Reduktion der Landesmittel besonders auf den Rinderhaushalt negativ auswirken. Zudem verursachen die BHV1-, BVD- und Paratuberkulose-Untersuchungen Kosten, die mit dem Beitrag und den Landesmitteln abgedeckt werden müssen. Um die erforderliche Rücklage zu erreichen, wurden hierfür für das neue Jahr 1,75 Mio. € eingeplant. In Abb. 1 ist die Verteilung der 8,45 € pro Tier auf die einzelnen Kostenpositionen dargestellt. Von den 8,45 € sind 3,77 € für Probenahmen und Untersuchungen eingeplant, 1,36 € gehen in die Kosten der Tierkörperbeseitigung, für die Seuchenvorsorge sind 0,67 € kalkuliert, für Beihilfen z.B. für BVD- oder Paratuberkulose-positive Tiere sind es 0,54 €, für die Ohrmarken, deren Zuteilung und die Bewegungsmeldungen in Hi-Tier 0,43 €, für Entschädigungen 0,21 € und in die Rücklagen gehen 0,49 €. Die Kosten für die Sachmittel und Verwaltung werden mit 0,69 € angesetzt.

Rinder

Pferde
Trotz höherer Kosten für die Tierkörperbeseitigung kann der Beitrag pro Pferd bei 0,50 € bleiben, da die Höhe der Rücklage es zulässt, dass die restlichen Mittel aus dieser Rücklage entnommen werden.

Schweine
Neben Kosten für die Seuchenvorsorge (0,07 € pro Tier) und Tierkörperbeseitigung (0,57 € pro Tier) gibt es bei den Schweinen Ausgaben für die Ohrmarken sowie für die Bewegungsmeldungen in Hi-Tier (0,01 €). Die restlichen Kosten werden durch Untersuchungen, die Verwaltung und Entschädigungen verursacht.

Schafe und Ziegen
Bei einem Mindestbeitrag von 15,00 € liegt der Beitrag der Schafe und Ziegen bei 1,40 € pro Tier und damit um 0,30 € niedriger als im Vorjahr. Hier machen sich niedrigere Gebühren bei vit Verden u.a. für die Ohrmarkenzuteilung und das Erreichen des Rücklagenziels bemerkbar.

Pferde/Schafe/Ziegen/Schweine


Die Geflügelbeiträge können wegen der erfolgten Refinanzierung der Geflügelpest und des fast abgeschlossenen Rücklagenaufbaus sehr deutlich reduziert werden.

Somit ergeben sich folgende Beiträge für die einzelnen Tierarten:

Tierart 2020 je Tier

Veränderung im Vorjahr
Vergleich zum Vorjahr

Rind 8,45 € + 0,95 €
Pferd, Esel, Maulesel, Maultier 0,50 € 0,00 €
Schwein 0,70 € 0,00 €
Ziege/Schaf 1,40 € - 0,30 €
Geflügel    
Legehennen 0,0230 € - 0,0072 €
Masthähnchen 0,0184 € - 0,0046 €
Putenhähne 0,4972 € - 0,1285 €
Putenhennen und Putenküken 43. bis 70. Tag 0,0688 € - 0,1284 €
Küken in Brütereien 0,2413 € + 0,0113 €
Sonstiges Geflügel und Großelterntiere 0,1167 € - 0,0403 €
Putenkükenaufzucht 0,0191 € - 0,0545 €
Enten 0,0493 € - 0,0272 €
Gänse 0,0505 € + 0,0005 €
Elterntiere 0,1161 € - 0,0229
Mindestbeitrag
Schafe und Ziegen
Alle anderen Tierarten


15,00 €
12,50 €


0,00 €
0,00 €


Zwei wesentliche Neuerungen gibt es bei der Kategorisierung der Tierarten:

  1. Mit dem neuen Jahr werden auch Esel, Maulesel und Maultiere melde-und beitragspflichtig. Diese Equiden werden im Tiergesundheitsgesetz ausdrücklich genannt.
  1. Die Gruppe der Putenhennen wird um die älteren Putenküken (6 bis 10 Wochen) erweitert. Zum anderen werden bei den Elterntieren auch die jeweiligen Jungtiere ergänzt, diese wären sonst unter das sonstige Geflügel gefallen, was nicht sachgerecht ist.

Der Mindestbeitrag liegt wie bisher bei 15,00 € für Schaf- und Ziegenhaltungen und bei 12,50 € für alle anderen Tierarten.