Nach Weihnachten 2019 werden die Meldekarten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse für 2020 verschickt. Bis zum 17. Januar sind der Tierseuchenkasse darauf oder - noch besser - über die Internet-Seite www.ndstsk.de die Anzahl und Art der gehaltenen Tiere mitzuteilen.
Aus den Meldungen werden bis Ende Februar die Beitragsbescheide generiert. Die Festlegung der Beiträge erfolgt durch den Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse und richtet sich nach den kalkulierten Ausgaben für das kommende Jahr. Folgende zehn Faktoren spielen dabei eine große Rolle:
Wesentliche Änderungen in einem oder mehreren dieser Punkte bewirken Änderungen in den Beiträgen für das neue Jahr. Für 2020 steigen die Kosten der Tierkörperbeseitigung aufgrund sinkender Erlöse für die Produkte Tiermehl und Tierfett deutlich. Außerdem stehen für die vorbeugende Seuchenbekämpfung seitens des Landes Niedersachsen 800.000 € weniger zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es folgende tierartspezifische Faktoren, die die Beitragshöhe bestimmen. Rinder Der Beitrag muss um 0,95 € auf 8,45 pro Tier angehoben werden, da Investitionen für die Seuchenvorsorge anstehen und sich die Reduktion der Landesmittel besonders auf den Rinderhaushalt negativ auswirken. Zudem verursachen die BHV1-, BVD- und Paratuberkulose-Untersuchungen Kosten, die mit dem Beitrag und den Landesmitteln abgedeckt werden müssen. Um die erforderliche Rücklage zu erreichen, wurden hierfür für das neue Jahr 1,75 Mio. € eingeplant. In Abb. 1 ist die Verteilung der 8,45 € pro Tier auf die einzelnen Kostenpositionen dargestellt. Von den 8,45 € sind 3,77 € für Probenahmen und Untersuchungen eingeplant, 1,36 € gehen in die Kosten der Tierkörperbeseitigung, für die Seuchenvorsorge sind 0,67 € kalkuliert, für Beihilfen z.B. für BVD- oder Paratuberkulose-positive Tiere sind es 0,54 €, für die Ohrmarken, deren Zuteilung und die Bewegungsmeldungen in Hi-Tier 0,43 €, für Entschädigungen 0,21 € und in die Rücklagen gehen 0,49 €. Die Kosten für die Sachmittel und Verwaltung werden mit 0,69 € angesetzt.
Pferde Trotz höherer Kosten für die Tierkörperbeseitigung kann der Beitrag pro Pferd bei 0,50 € bleiben, da die Höhe der Rücklage es zulässt, dass die restlichen Mittel aus dieser Rücklage entnommen werden. Schweine Neben Kosten für die Seuchenvorsorge (0,07 € pro Tier) und Tierkörperbeseitigung (0,57 € pro Tier) gibt es bei den Schweinen Ausgaben für die Ohrmarken sowie für die Bewegungsmeldungen in Hi-Tier (0,01 €). Die restlichen Kosten werden durch Untersuchungen, die Verwaltung und Entschädigungen verursacht. Schafe und Ziegen Bei einem Mindestbeitrag von 15,00 € liegt der Beitrag der Schafe und Ziegen bei 1,40 € pro Tier und damit um 0,30 € niedriger als im Vorjahr. Hier machen sich niedrigere Gebühren bei vit Verden u.a. für die Ohrmarkenzuteilung und das Erreichen des Rücklagenziels bemerkbar.
Die Geflügelbeiträge können wegen der erfolgten Refinanzierung der Geflügelpest und des fast abgeschlossenen Rücklagenaufbaus sehr deutlich reduziert werden.
Somit ergeben sich folgende Beiträge für die einzelnen Tierarten:
Veränderung im Vorjahr Vergleich zum Vorjahr
15,00 € 12,50 €
Zwei wesentliche Neuerungen gibt es bei der Kategorisierung der Tierarten:
Der Mindestbeitrag liegt wie bisher bei 15,00 € für Schaf- und Ziegenhaltungen und bei 12,50 € für alle anderen Tierarten.