Neues in der Beitragssatzung 2008

 

Die Beiträge für Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen bleiben auf dem Niveau von 2007, der Schweinebeitrag sinkt um 0,10 € auf 0,35 €/Schwein. Deutliche Beitragsanhebungen werden für Putenhähne (13,8 %), Enten (14,6 %), Küken in Brütereien (23,7 %) und Legehennen (66,9 %) notwendig. Für Elterntiere des Geflügels wird eine eigene Beitragsgruppe neu eingeführt.

Aufgrund der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für 2008 bekannten Fakten wurde entschieden, die Beiträge für Rinder, Schafe und Ziegen sowie Pferde unverändert für 2008 zu übernehmen.
Für Rinder, Schafe und Ziegen konnte zum Zeitpunkt der Planung nicht eingeschätzt werden, welchen Umfang die Blauzungenerkrankung 2007 und 2008 in Niedersachsen haben wird. Bis zum 07.12.2007 gezahlte Entschädigungen und Härtebeihilfen infolge einer Blauzungen-Infektion betragen für Rinder 359.307,60 € und für Schafe und Ziegen 24.197,41 €.

Da nach den Vorgaben des Landwirtschaftsministeriums die Möglichkeit einer Tötungsanordnung wegen einer Blauzungen-Infektion und damit ein Entschädigungsanspruch nur für Erkrankungen bis zum 29.02.2008 besteht und auch die Härtebeihilfen der Tierseuchenkasse nur für Tierverluste bis zu diesem Datum gewährt wird, sind die bisher gezahlten Beträge allein noch kein Grund für eine Beitragserhöhung im Jahr 2009.

2006 wurden erstmalig die Rinderzahlen aus der HIT-Datenbank übernommen. Dazu wurde entschieden, dass diejenigen Tierhalter, die ausschließlich Rinder halten, die Meldekarte nicht zurücksenden müssen.
Tierhalter, die außer Rindern auch noch andere meldepflichtige Tierarten halten, sollten dagegen die Meldekarte zurücksenden. Die Erfahrung mit den Meldeläufen 2006 und 2007 hat jedoch gezeigt, dass die Zahl der Rinderhalter, die auch andere Tierarten halten und die trotz Erinnerung ihre Meldekarte nicht zurücksenden, ständig steigt. Inzwischen sind rd. 4.000 Tierhalter in dieser Gruppe.
Für das Meldejahr 2008 wurde daher entschieden, dass alle Tierhalter, d. h. auch Rinderhalter, die nur Rinder halten, ihre Meldekarte zurücksenden müssen. Eine Angabe der Rinderzahl auf der Meldekarte ist nicht notwendig und möglich, da kein Meldefeld dafür vorgesehen ist. Wie in den Vorjahren werden für 2008 die Rinderzahlen aus der HIT-Datenbank übernommen. Für die Internetnutzung registrierte Rinderhalter besteht die Möglichkeit, die Aussage, dass außer Rindern keine weiteren Tierarten gehalten werden, auch im Wege der Onlinebestandsmeldung zu übermitteln.

Bei dem in Deutschland und angrenzenden Mitgliedsstaaten nachgewiesenen Blauzungen-Virus handelt es sich um den Typ 8. Während für andere Blauzungen-Virustypen Impfstoffe zur Verfügung stehen, muss der Impfstoff für den Typ 8 erst noch entwickelt werden. Daran arbeiten zurzeit drei Firmen. Der neue Impfstoff soll 2008 in einer begrenzten Menge zur Verfügung stehen. Deswegen hat der Vorstand der Tierseuchenkasse auf Bitten des Landwirtschaftsministeriums entschieden, ein Kontingent von 1.800.000 Impfdosen Typ 8-Totimpfstoff für Niedersachsen zu kaufen. Von diesem Kontigent sind 1.550.000 Impfstoffdosen für die Impfung der Rinder und 250.000 Impfstoffdosen für die Impfung der Schafe vorgesehen.

Auch für Pferde bleiben die Beiträge gegenüber 2007 konstant. Hauptkostenpunkt im Pferdehaushalt sind die anteiligen Kosten der Tierkörperbeseitigung. Durch die Inrechnungstellung der 25 %igen Beseitigungskosten werden der Tierseuchenkasse Pferdehalter bekannt, die ihre Pferdehaltung bisher noch nicht gemeldet haben. Dadurch stieg die Zahl gemeldeter Pferde auf inzwischen über 144.000 Tiere (26.547 Halter) gegenüber 113.000 Pferden (20.620 Halter) in 2004. Auch wenn das noch nicht alle in Niedersachsen gehaltenen Pferde sein dürften, ist die Zahl gemeldeter Pferde und meldender Pferdebesitzer doch deutlich angestiegen. Die sich aus der Nichtmeldung und fehlenden Beitragszahlung ergebene Ungleichbehandlung im Pferdebereich wird dadurch geringer. Erstmals bietet die Tierseuchenkasse Besitzern von Pensions- und Reitställen eine Einstellerliste an. Diese Liste kann von für die Internetnutzung registrierten Tierhaltern auf dieser Seite im Bereich "Meine Daten" unter dem Menüpunkt "Formulare" herunter geladen werden.

Die Senkung des Schweinebeitrages war aufgrund der günstigen Seuchenlage möglich.

Die größten Veränderungen und Beitragsanhebungen ergeben sich im nächsten Jahr bei Geflügel. Bei Putenhähnen, Enten und Küken in Brütereien sind es vor allem die höheren Tierkörper-Tonnagen, die 2006 für diese Geflügelarten bzw. Beitragsgruppe entsorgt werden mussten. Der Anstieg für Küken in Brütereien ist für 2008 mit fast 24 % am höchsten.

Die größte Anhebung wird für Legehennen notwendig. Grund dafür ist, das in Absprache mit der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft und dem Landwirtschaftsministerium von der Tierseuchenkasse geschaffene Beihilfeprogramm Salmonellen. Dieses Programm verfolgt das Ziel, den Salmonelleninfektionsgrad im Jahre 2008 um 30 % in niedersächsischen Herden zu senken.

Mit dem Beihilfeprogramm übernimmt die Tierseuchenkasse Kosten des Impfstoffes, Untersuchungen in Instituten sowie bei zu räumenden Beständen im Wege der Härtebeihilfe mit 50 % des Wertes einen Teil der Tierverluste sowie der Tötungs- und Beseitigungskosten. Diese Beihilfeleistungen werden, wie die Härtebeihilfe wegen Schwarzkopfkrankheit bei Puten, durch eine Umlage der entstehenden Kosten auf die Gruppe der Legehennen finanziert. Die Folge davon ist der drastische Beitragsanstieg für 2008.

Die Beihilfeleistungen haben das Ziel, möglichst vielen Legehennenhaltern in Niedersachsen auch in Zukunft die Vermarktung der Eier sichern zu können. Nach den Vorgaben aus Brüssel dürfen Eier aus Beständen, in denen Salmonella typhimurium oder enteritidis nachgewiesen wird, ab 2009 nicht mehr vermarktet werden. Die verbleibende Zeit bis 2009 sollte deshalb genutzt werden, den Infektionsgrad deutlich, mindestens um 30 % zu senken.

Auf Bitten der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft beschäftigte sich die Tierseuchenkasse 2007 mit der Frage angemessener Beiträge für Großeltern- und Elterntiere.

Der Anteil von Großelterntieren lag 2007 bei rd. 430.000 Tieren. Bezogen auf die Gesamtzahl des gemeldeten Geflügels von mehr als 78 Mio. Tieren ist es damit eine relativ kleine Gruppe, so dass eine eigene Beitragsgruppe für Großelterntiere nicht gerechtfertigt ist. Großelterntiere werden daher mit Hobby- und Rassegeflügel in einer Beitragsgruppe sonstiges Geflügel zusammengefasst. Ausschlaggebend dafür ist der hohe gemeine Wert, der für diese Tiere im Entschädigungsfall gezahlt werden muss.

Demgegenüber werden in Niedersachsen rd. 2,3 Mio. Elterntiere gehalten. Diese Tierzahl rechtfertigt eine eigene Beitragsgruppe. Da der Wert von Elterntieren in der Regel unterhalb des Wertes von Großelterntieren, gleichzeitig aber deutlich z. B. über dem Wert einer Legehenne bzw. eines Masthähnchens liegt, ist eine eigene Beitragsgruppe für Elterntiere auch sachlich begründet.