Neues in der Beitragssatzung 2010


Die Beiträge für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen bleiben 2010 auf dem Niveau von 2009. Für Pferde und Geflügel werden sich die Beiträge 2010 erhöhen.

Der mit 14,2 Mio. € größte Ausgabenposten musste 2009 für das Vogelgrippegeschehen in Cloppenburg aufgebracht werden. In den Monaten Dezember 2008 und Januar 2009 wurden in 47 Beständen insgesamt 614.590 Puten getötet. Der zu entschädigende Tierwert betrug rd. 8,1 Mio. €. Die operativen Kosten für Tötung, Reinigung und Desinfektion sowie Beseitigung betrugen zusammen rd. 6,1 Mio. €.

Bei der Tötung von Geflügelbeständen ist eine komplexe Logistik erforderlich. Da diese vom einzelnen Tierhalter nicht geleistet werden kann, begannen im Juli 2007 die Arbeiten an der Schaffung einer Vorsorgelösung für die Tötung von Geflügelbeständen. Wichtiger Bestandteil dieser Lösung sind u. a. auch Absprachen über die Kosten der Tötung und Entsorgung. Die Kostenabsprache hat es ermöglicht, dass diese operativen Kosten lediglich 75 % des entschädigten Tierwertes betragen haben. Ohne Absprache kann man davon ausgehen, dass sie den Tierwert deutlich übersteigen können. Die inzwischen geschaffenen Strukturen der Vorsorgelösung ermöglichen es aber auch, die vom Bund und der EU für den Seuchenfall vorgegebenen Fristen sowie die fortlaufenden Berichtspflichten zu erfüllen. Deren Erfüllung ist wichtige Voraussetzung für die Kofinanzierung der KOM.

Da die Fristen bei dem LPAI-Geschehen eingehalten und auch die Berichte fristgerecht erstellt werden konnten, hat die KOM im Sommer 2009 auf den von ihr zu tragenden Anteil von rd. 7 Mio. € einen Vorschuss von 2 Mio. € gezahlt. 1 Mio. € davon kann für die Refinanzierung der erbrachten Leistungen auf Seiten der Tierseuchenkasse verwendet werden, 1 Mio. € verbleiben beim Land, das sich mit 50 % an den Entschädigungs- und operativen Kosten beteiligt hat.

Bei den Gesprächen zur Beitragsgestaltung 2010 bestand zwischen NGW und Tierseuchenkasse Konsens, dass die LPAI-Kosten über alle Geflügelhalter in Niedersachsen verteilt, die Refinanzierung des Tierseuchenkassen-Anteils in einem Zeitraum von drei Jahren erfolgen und die Rücklagen des Geflügelhaushaltes in vier Jahren auf 20 Mio. € aufgestockt werden sollen.

Diese drei Eckpunkte sowie die vom Geflügel zu tragenden TKB-Kosten bestimmen die Beitragshöhe für 2010.

A. Masthähnchen  
  Für Masthähnchen 0,0275 €/Tier
B. Legehennen  
  Für Legehennen/Junghennen 0,0442 €/Tier
C. Putenhähne  
  Für Putenhähne 0,3524 €/Tier
D. Putenhennen  
  Für Putenhennen 0,1250 €/Tier
E. Putenkükenaufzucht  
  Für Putenküken  0,0451 €/Tier
F. Enten  
  Für Enten 0,0935 €/Tier
G. Gänse  
  Für Gänse 0,1236 €/Tier
H. Sonstiges Geflügel 0,3458 €/Tier
I. Elterntiere 0,0943 €/Tier
J. Brütereien  0,3458 €/Durchschnittsküken nach § 1 Abs. 7

Im Haushalt für Schweine sieht die Situation anders aus. Neben der günstigen Seuchensituation hat auch die Rücklage für diese Tierart die erforderliche Höhe erreicht, so dass, um die laufenden Kosten zu decken, der Beitrag mit 0,35 €/Tier konstant bleiben kann.

Auch bei Rindern bleiben die Beiträge für 2010 auf der Höhe von 2009. Allerdings kommt es für den Bereich ab Mitte 2010 zu einer deutlichen Reduktion der von der Tierseuchenkasse gewährten Beihilfen für Impfungen und Probenentnahmen. Die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten müssen die Rinderhalter selbst tragen. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die 2006 erstmalig erfolgte Beitragsdifferenzierung zwischen BHV1-freien und nicht BHV1-freien Beständen zwischenzeitlich in einem Klageverfahren vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg als zulässig beurteilt wurde und deshalb auch die für 2011 geplante Differenzierung rechtlich nicht zu beanstanden sein wird.

Im Rahmen der freiwilligen BT-Impfung 2010 übernimmt die Tierseuchenkasse die Kosten des Impfstoffes. Eine Impfbeihilfe wird es dagegen auch 2010 nicht geben.

Im Hinblick auf die am 01.01.2011 in Kraft tretende BVD-Bundesverordnung, mit der die BVD-Infektion dann staatlich bekämpft werden wird, haben die Gremien der Tierseuchenkasse entschieden, die bis dahin verbleibende Zeit zu nutzen, um möglichst vielen Betrieben die Möglichkeit zu geben, Anfang 2011 den BVD-Unverdächtigkeitsstatus erreichen zu können.

Dabei soll eine neue Untersuchungsmöglichkeit genutzt werden. Außerdem wird die Probenentnahme durch den Rinderhalter im Rahmen der Kennzeichnung der Tiere mit VVVO-Ohrmarken erfolgen. Dazu wurde von April 2008 - September 2009 ein freiwilliger Feldversuch mit 203 Rinderhaltern in 12 Landkreisen in Niedersachsen durchgeführt, bei dem das neue Untersuchungs- und Entnahmeverfahren auf seine Praktikabilität geprüft wurde. Die Ergebnisse dieses Versuches sind eine gute Grundlage für Entscheidungen zum weiteren Vorgehen bei der BVD-Bekämpfung im Vorfeld der Bundesverordnung.

Entschieden wurde bereits, dass jedes Kalb ab März/April im Rahmen der VVVO-Kennzeichnung mit zwei Stanzohrmarken gekennzeichnet werden soll, die dann die Kennzeichnung mit der bisher eingesetzten VVVO-Ohrmarke ersetzen. Möglicherweise ist mit der Einführung des neuen Verfahrens auch ein Wechsel des Ohrmarkenlieferanten verbunden. Über die weitere Entwicklung werden Sie zeitnah informiert werden.

Der Beitrag für Schafe und Ziegen bleibt 2010 ebenfalls konstant. Bei der Kalkulation des Beitrages waren v. a. die 2008 übernommenen Kosten für die BT-Impfung zu refinanzieren. Die Kosten der kommenden neuen Kennzeichnung für Schafe und Ziegen fanden in der Beitragskalkulation für 2010 keine Berücksichtigung, weil aufgrund der Vielgestaltigkeit der Kennzeichnungsverfahren eine belastbare Kostenkalkulation nicht möglich ist.

Bei Pferden hingegen erfolgt 2010 eine Beitragsanhebung um 0,50 € auf 2,00 €. Grund dafür sind in erster Linie die auch von Pferdehaltern zu tragenden 60 % Transport- und Beseitigungskosten der Tierkörperbeseitigung, deren Finanzierung bereits zu einer Entnahme aus der Rücklage geführt hat. Berücksichtigt wurden bei der Anhebung auch teilweise die Kosten der seit 01.07.2009 geltenden Transponderkennzeichnung. Hier übernimmt die Tierseuchenkasse als Beihilfe die Transponderkosten. Im Rahmen der dazu erfolgten Gespräche mit den in Niedersachsen ansässigen Pferdezuchtorganisationen wurde außerdem verabredet, gemeinsam einen Schätzrahmen für Pferde zu erarbeiten.

Die neue Transponderkennzeichnung bei Pferden, die Erarbeitung eines Schätzrahmens für Pferde, die kommende Kennzeichnung mit elektronischen Ohrmarken bei Schafen und Ziegen, die Reduktion der Beihilfen bei BHV1 sowie der Beginn einer BVD-Bekämpfung in Niedersachsen vor Inkrafttreten der BundesVO lassen bereits jetzt erkennen, dass 2010 für die Tierseuchenkasse wiederum ein interessantes Jahr mit einer Vielzahl neuer Aufgaben sein wird.