Im Beitragsjahr 2011 steigen die Rinder- und Geflügelbeiträge. Die Schweine- und Pferdebeiträge bleiben konstant, während die Schaf- und Ziegenbeiträge sowie die Beiträge für Küken in Brütereien sinken.
Im Folgenden soll dargestellt werden, wie diese rechtlichen Vorgaben für die Beitragssatzung 2011 umgesetzt wurden.
zu 1.
Dieser Verteilungsschlüssel stellt das Verursacherprinzip sicher, d. h. jedes Jahr wird der Aufwand und Umfang der Arbeit, die eine Tierart verursacht hat, bei der Berechnung der Verwaltungskosten für das Folgejahr berücksichtigt.
Im Folgenden wird konkret die Berechnung des Rinderbeitrages 2011 dargestellt:
Das hat zur Folge, dass der Rinderbeitra für BHV1-freie Betriebe von 4,50 € in 2010 auf 6,00 €/Tier in 2011 steigen muss.
Bereits im August 2009 hatte der Vorstand entschieden, dass der Beitragsstaffelung bei Rindern 2011 die Mehrkosten nicht freier Betriebe zugrunde gelegt werden sollen.
Die Mehrkosten für
lagen 2009 bei 6,93 €/Tier. Der Vorstand hat deshalb entschieden, dem Verwaltungsrat eine Beitragsdifferenz von 7,00 €/Tier zur Beschlussfassung vorzulegen. Am 27.10.2010 hat der Verwaltungsrat den Rinderbeitrag von 6,00 € und 13,00 €/Tier für 2011 beschlossen. Mit Erlass vom 19.11.2010 hat das Landwirtschaftsministerium die Beitragssatzung genehmigt, die damit zum 01.01.2011 in Kraft treten wird.
Zu BHV1 wird mitgeteilt, dass seit 1988 - Beginn des freiwilligen Bekämpfungsverfahrens - bis 2010 bei rd. 2,7 Mio. gemeldeten Rindern rd. 125 Mio. € ausgegeben werden mussten. Im Vergleich dazu betrugen die Kosten in Bayern mit rd. 5 Mio. gemeldeten Rindern und einer weitgehenden BHV1-Freiheit 109 Mio. €.
Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass die Verwaltungskosten der Tierseuchenkasse 2009 bei insgesamt rd. 2,2 Mio. € lagen. Das entspricht 4 % der gesamten Ausgaben dieses Jahres. Die Erträge aus der Anlage der Rücklagen betrugen 2009 rd. 4,5 Mio. €. Das führt im Ergebnis dazu, dass die Verwaltungskosten tatsächlich aus Erträgen der Geldanlage finanziert werden können. Das war nicht immer so. Da 1995 keine Rücklage bei Schweinen mehr vorhanden war, standen auch keine Erträge aus der Anlage zur Verfügung. Zu den Kosten für den Wiederaufbau der Rücklage mussten damals auch Beiträge der Schweinehalter für Verwaltungskosten aufgebracht werden.
Bleibt zu hoffen, dass auch Ende 2011 die Verwaltungskosten durch Erträge aus Anlagen gedeckt werden können, d. h. dass 2011 keine seuchenbedingten Ausgaben notwendig werden.