Wie werden Tierseuchenkassenbeiträge berechnet?

 

Im Beitragsjahr 2011 steigen die Rinder- und Geflügelbeiträge. Die Schweine- und Pferdebeiträge bleiben konstant, während die Schaf- und Ziegenbeiträge sowie die Beiträge für Küken in Brütereien sinken.

  1. Beiträge zur Tierseuchenkasse sind nach den bundesrechtlichen Vorschriften nach Tierarten getrennt zu erheben. Sie können nach Alter, Gewicht oder Nutzungsart sowie nach seuchenhygienischem Risiko gestaffelt werden.
  2. Nach den landesrechtlichen Vorgaben erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge für
  1. zu erbringende Leistungen,
  2. ihre Verwaltungskosten und
  3. die notwendigen Rücklagen.

Im Folgenden soll dargestellt werden, wie diese rechtlichen Vorgaben für die Beitragssatzung 2011 umgesetzt wurden.

zu 1.

  1. Beitragskalkulationen für Leistungen
    Beiträge werden regelmäßig im August/September für das Folgejahr berechnet. Zu diesem Zeitpunkt ist nicht bekannt, welche Leistungen im laufenden Jahr und Folgejahr tatsächlich anfallen werden. Es liegen aus dem laufenden Jahr deshalb nur vorläufige Zahlen vor. Um die Beiträge auf einer sicheren und vergleichbaren Grundlage berechnen zu können, werden deshalb die Daten des letzten abgeschlossenen Haushaltsjahres herangezogen. Hinzu kommt, dass nicht vorhersehbare Leistungsfälle nicht berücksichtigt werden können, z. B. wurden die Beiträge für 2009 im August/September 2008 berechnet. Der LPAI-Ausbruch im Dezember 2008 war nicht vorhersehbar. Trotzdem mussten dafür Leistungen in 2008 und 2009 erbracht werden. Das führt dazu, dass bei der Berechnung für Leistungen zwei Bereiche berücksichtigt werden müssen.

    1.) bereits in der Vergangenheit erbrachte Leistungen sowie
    2.) zukünftig zu erbringende Leistungen.

    Während für Ziffer 1.) konkrete Zahlen vorliegen, müssen bei Ziffer 2.) die Kosten geschätzt werden. Regelmäßig werden dafür Erfahrungswerte aus Vorjahren herangezogen.

     
  2. Berechnung der Verwaltungskosten
    Verwaltungskosten der Tierseuchenkasse (101.500 Tierhalter, 28 Mitarbeiter/innen) werden für jedes Jahr neu nach folgenden Kriterien auf der Basis von Vorjahreszahlen und unter Berücksichtigung der Zahlen des laufenden Jahres auf die einzelnen Tierarten verteilt:
  • die der Tierseuchenkasse gemeldeten Tierzahlen
  • die Anzahl der gemeldeten Tierhalter
  • der Summe der Leistungen für Tierverluste
  • der Summe der Leistungen für vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen
  • der Anzahl bearbeiteter Leistungsanträge für Tierverluste sowie
  • der Anzahl bearbeiteter Leistungsanträge für vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen.

Dieser Verteilungsschlüssel stellt das Verursacherprinzip sicher, d. h. jedes Jahr wird der Aufwand und Umfang der Arbeit, die eine Tierart verursacht hat, bei der Berechnung der Verwaltungskosten für das Folgejahr berücksichtigt. 

  1. Beitragskalkulation für Rücklagen
    Dieser gesetzlichen Vorgabe kommt die Tierseuchenkasse in der Form nach, dass ein Betrag in Höhe von 4 % des gemeinen Wertes jeder Tierart in der Rücklage zurzeit als sinnvoll angesehen wird. Der gemeine Wert ist der Wert, der im Seuchenfall entschädigt werden muss. Grundlage für diese Festlegung sind Erfahrungen mit dem Schweinepest-geschehen in den 90er Jahren. Damals mussten in einem Jahr rd. 74 Mio. DM als Entschädigung ausgezahlt werden. 37 Mio. DM mussten aus der Rücklage der Schweinekasse und durch Beiträge der Schweinehalter finanziert werden. 37 Mio. DM entsprachen in etwa 4 % des gemeinen Wertes des damals der Tierseuchenkasse gemeldeten Schweinebe-standes. Deshalb wird die gesetzliche Vorgabe „notwendige Rücklage“ mit 4 % des gemeinen Wertes der jeweiligen Tierart definiert.
  1. Landesbeteiligung an vorbeugenden Bekämpfungsmaßnahmen
    Bereits seit 1966 beteiligt sich das Land im Rahmen einer gesetzlichen Vorgabe mit 50 % an den Kosten vorbeugender Bekämpfungsmaßnahmen. Diese Beteiligung wurde 2008 durch das Land begrenzt, indem als Landesbeteiligung ein Betrag von 9,8 Mio. € festgeschrieben wurde.
    Die aktuellen Sparbeschlüsse der Landesregierung führen für 2011 dazu, dass der Tierseuchenkasse nur noch rd. 7 Mio. € aus Landesmitteln zur Verfügung stehen. Das wird dazu führen, dass erst nach Abschluss des Jahres 2011, wenn festgesteht, welche Leistungen erbracht werden mussten, eine entsprechende Verteilung auf die verschiedenen Tierarten erfolgen kann. Da in 2011 nach derzeitiger Kenntnis die höchste Kostenbelastung im Rinderhaushalt zu erwarten ist, sind die verfügbaren Landesmittel 2011 zunächst überwiegend im Rinderhaushalt in Ansatz gebracht worden.

Im Folgenden wird konkret die Berechnung des Rinderbeitrages 2011 dargestellt:

Kosten für zu erbringende Leistungen    
für BHV1-Bekämpfung rd. 11 Mio. €  
für BVD-Bekämpfung rd. 10 Mio. €  
60 % Defizit Tierkörperbeseitigung rd. 3 Mio. €  
Verwaltungskosten rd. 1,8 Mio. €  
Rücklagen keine Zuführung/keine Entnahme  
Gesamtbedarf Rinderhaushalt rd. 26 Mio. €  
abzüglich der Landesmittel von  rd. 7 Mio. €  
verbeibt ein Bedarf von  rd. 19 Mio. € für 2011


Das hat zur Folge, dass der Rinderbeitra für BHV1-freie Betriebe von 4,50 € in 2010 auf 6,00 €/Tier in 2011 steigen muss.

Bereits im August 2009 hatte der Vorstand entschieden, dass der Beitragsstaffelung bei Rindern 2011 die Mehrkosten nicht freier Betriebe zugrunde gelegt werden sollen.

Die Mehrkosten für 

  • Entnahme von Blut- und Milchproben
  • Untersuchung von Blut- und Milchproben
  • Diagnostika
  • Impfung und Impfstoff sowie
  • der roten Ohrmarken

lagen 2009 bei 6,93 €/Tier. Der Vorstand hat deshalb entschieden, dem Verwaltungsrat eine Beitragsdifferenz von 7,00 €/Tier zur Beschlussfassung vorzulegen. Am 27.10.2010 hat der Verwaltungsrat den Rinderbeitrag von 6,00 € und 13,00 €/Tier für 2011 beschlossen. Mit Erlass vom 19.11.2010 hat das Landwirtschaftsministerium die Beitragssatzung genehmigt, die damit zum 01.01.2011 in Kraft treten wird.

Zu BHV1 wird mitgeteilt, dass seit 1988 - Beginn des freiwilligen Bekämpfungsverfahrens - bis 2010 bei rd. 2,7 Mio. gemeldeten Rindern rd. 125 Mio. € ausgegeben werden mussten. Im Vergleich dazu betrugen die Kosten in Bayern mit rd. 5 Mio. gemeldeten Rindern und einer weitgehenden BHV1-Freiheit 109 Mio. €.

Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass die Verwaltungskosten der Tierseuchenkasse 2009 bei insgesamt rd. 2,2 Mio. € lagen. Das entspricht 4 % der gesamten Ausgaben dieses Jahres. Die Erträge aus der Anlage der Rücklagen betrugen 2009 rd. 4,5 Mio. €. Das führt im Ergebnis dazu, dass die Verwaltungskosten tatsächlich aus Erträgen der Geldanlage finanziert werden können. Das war nicht immer so. Da 1995 keine Rücklage bei Schweinen mehr vorhanden war, standen auch keine Erträge aus der Anlage zur Verfügung. Zu den Kosten für den Wiederaufbau der Rücklage mussten damals auch Beiträge der Schweinehalter für Verwaltungskosten aufgebracht werden.

Bleibt zu hoffen, dass auch Ende 2011 die Verwaltungskosten durch Erträge aus Anlagen gedeckt werden können, d. h. dass 2011 keine seuchenbedingten Ausgaben notwendig werden.