Tierseuchenkassen - Beiträge 2013


Für Rinder, Schafe, Ziegen und Geflügel sinken die Beiträge. Für Schweine bleiben sie auf dem Niveau von 2012. Bei Pferden kommt es im nächsten Jahr zu einem Beitragsanstieg.

Die Beitragssatzung für 2013 wurde vom Landwirtschaftsministerium am 03.12.2012 genehmigt. Sie tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Bei der Beitragskalkulation sind für jede Tierart folgende Kostenpositionen zu berücksichtigen:

  • zukünftig zu finanzierende Leistungen
  • nachträglich zu finanzierende Leistungen und
  • die Bildung der “notwendigen“ Rücklagen. 

Bereits zum Zeitpunkt der Verselbständigung der Tierseuchenkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts wurde im März 1983 in der Hauptsatzung der Tierseuchenkasse vorgeschrieben, dass die notwendigen Rücklagen der Tierseuchenkasse aus dem Beitragsaufkommen für die einzelnen Tierarten gebildet werden.

Da ein Seuchenausbruch nicht vorherzusehen ist, d. h. bei der Berechnung zukünftig zu finanzierender Leistungen nicht berücksichtigt werden kann, soll über die Rücklagenbildung sichergestellt werden, dass im Seuchenfall finanzielle Mittel über eine Entnahme aus der Rücklage zur Verfügung stehen. Damit soll eine zusätzliche Beitragserhebung im laufenden Haushaltsjahr bei der von der/den Seuche/n betroffenen Tierart/en vermieden werden.

Die Gremien der Tierseuchenkasse haben erstmalig 2001 festgelegt, was unter einer notwendigen Rücklage zu verstehen ist. Grundlage dafür war die bis dahin höchste Entschädigungszahlung im Jahr 1994 für Schweinepest, d. h. die Entschädigung für den gemeinen Wert der Tiere und die Tötungskosten. Insgesamt mussten dafür 1994 rd. 74 Mio. DM erstattet werden. Dieser Betrag entsprach in etwa 4 % des gemeinen Wertes der damals der Tierseuchenkasse gemeldeten Schweine.

Eine Auswertung des Geflügelgrippe-Geschehens 2008/2009 im Landkreis Cloppenburg hat ergeben, dass ein Wert von 4 % des gemeinen Wertes bei Geflügel nicht ausreicht. Grund dafür waren die höheren Tötungskosten sowie die Tatsache, dass Beseitigungskosten und Reinigungs- und Desinfektionskosten (neu seit 2008) zu erstatten waren. Diese so genannten operativen Kosten zählen nicht zu der Entschädigung und sind nach Bundesrecht zusätzlich zu erstatten. Die operativen Kosten entsprachen der Höhe nach rd. 70 % der Entschädigungskosten des gemeinen Wertes. Damit wurde deutlich, dass die Vorgabe 4 % als notwendige Rücklagenhöhe vorzusehen, im Geflügelbereich nicht mehr richtig ist. Deshalb haben die Gremien der Tierseuchenkasse im Oktober 2012 entschieden, dass bei Geflügel als notwendige Rücklage ein Betrag von 7 % des gemeinen Wertes des gemeldeten Geflügels angesehen werden muss.

Für die Tierarten Rind, Pferd, Schwein, Schaf und Ziege gibt es keine Erfahrungen hinsichtlich der von der Tierseuchenkasse im Seuchenfall zu erstattenden operativen Kosten. Deswegen haben die Gremien im Oktober 2012 entschieden, es bei den genannten Tierarten bis auf Weiteres bei der Vorgabe 4 % des gemeinen Wertes für die notwendige Rücklagenhöhe zu belassen.

Es wurde außerdem festgelegt, dass die notwendige Rücklagenhöhe bei allen Tierarten in den nächsten sechs Jahren aufgebaut werden soll.

Im Ergebnis hat das für Schafe und Ziegen zur Folge, dass die Beiträge für 2013 von 1,75 €/Tier auf 1,40 €/Tier gesenkt werden können, weil die notwendige Rücklagenhöhe bereits erreicht ist.

Im Schweinebereich führt der Rücklagenaufbau dazu, dass es bei der Beitragshöhe des Vorjahres bleiben muss.

Hinsichtlich des Pferdebeitrages wird dagegen eine Anhebung des Beitrages von 3,00 €/Tier auf 3,50 €/Tier in 2013 notwendig.

Bei Rindern konnte trotz des notwendigen Rücklagenaufbaus eine Beitragssenkung für 2013 beschlossen werden. Grund dafür waren niedrigere Kosten für die BHV1- und BVD-Bekämpfung und das Auslaufen des Paratuberkulose-Bekämpfungsprogrammes ab 01.08.2012. Bei BHV1 führt der aktuell erreichte Freiheitsgrad dazu, dass die Kosten für Impfung und Untersuchung sinken. Auch bei BVD ist aufgrund des Sanierungsfortschritts und geänderter Beihilfevorschriften für 2013 von niedrigeren Kosten auszugehen.

Bei Geflügel liegen die Beitragssenkungen bei den verschiedenen Geflügelarten zwischen 15 – 60 %. Grund dafür ist trotz des noch notwendigen Rücklagenaufbaus die Tatsache, dass die Ausgaben für das Geflügelgrippegeschehen 2008/2009 inzwischen refinanziert werden konnten. Die Unterschiede in der Beitragssenkung bei einzelnen Geflügelarten ergeben sich aus der Finanzierung unterschiedlicher Leistungen je Geflügelart wie z. B. des Salmonellenimpfstoffs für die Legehennen.

Der bei der Beitragskalkulation zu berücksichtigende Rücklagenanteil ergibt sich aus dem festgelegten Zeitraum von sechs Jahren für den Aufbau der Rücklagenhöhe sowie der Differenz zwischen vorhandener und notwendiger Rücklage. Sobald bei einer Tierart die notwendige Rücklagenhöhe erreicht ist, entfällt der entsprechende Rücklagenanteil bei der Beitragsberechnung.

Die Beiträge für die einzelnen Tier- und Geflügelarten können der im Kasten beigefügten Aufstellung entnommen werden.