Tierseuchenkassen - Beiträge 2014


Im Jahr 2014 werden die Tierseuchenkassen-Beiträge für die meisten Tierarten stabil bleiben, lediglich für die Putenhähne, Legehennen und Legehennen-Elterntiere sowie für Rinder aus Betrieben, die noch nicht BHV1-frei sind, werden die Beiträge steigen.

Bei der Kalkulation der Beiträge spielen für die Tierseuchenkasse vor allem folgende Fragen eine Rolle:

  • Welche Ausgaben für Entschädigungen und Tötungen der Tiere mussten im zurückliegenden Jahr aufgrund des Auftretens von Tierseuchen getätigt werden?
  • Welche Sanierungs- oder Untersuchungsprogramme stehen im kommenden Jahr an?
  • Welche Kosten für Tierkennzeichnung, Tierkörperbeseitigung, Seuchenvorsorge und Verwaltung fallen im Folgejahr voraussichtlich an?
  • Ist die angestrebte Höhe der Rücklage bereits erreicht?
  • An welchen Leistungen der Tierseuchenkassse und in welcher Höhe beteiligt sich das Land Niedersachen?

Die Beitragssatzung wird auf dieser Grundlage jährlich vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse neu diskutiert und beschlossen und muss vom Landwirtschaftsministerium genehmigt werden, bevor sie Gültigkeit erhält.

Für die einzelnen Tierarten ergeben sich für das Jahr 2014 folgende Beiträge:

 

Rinder
Im Jahr 2014 wird es eine Beihilfe für die Entfernung von BHV1-Reagenten in Höhe von € 200,00 pro Tier geben, wenn alle Reagenten des Betriebes bis zum 31.12.2014 direkt zur Schlachtung oder ins Ausland gegangen sind und wenn der Reagent maximal 5 Jahre alt ist. Die Kosten für diese Beihilfen werdenzu 80 % aus den Beiträgen der nicht freien Betriebe finanziert. Daher wird die Beitragsdifferenz zwischen BHV1-freien und nicht freien Betrieben in 2014 nochmals erhöht: Für nicht freie Betriebe werden 15,60 € pro Rind und für freie Betriebe 8,00 € pro Rind erhoben.

 

Schweine
Die Beiträge für die Schweine bleiben im Jahr 2014 wie im Vorjahr bei € 0,70 pro Tier, auch wenn der Aufbau der Seuchenvorsorge und eine Intensivierung des Schweinepest-Überwachungsprogramms höhere Ausgaben verursachen.

 

Schafe und Ziegen
Bei den Schafen und Ziegen reduziert sich der Beitrag um 0,20 € auf 1,20 €, da die angestrebte Rücklagenhöhe bereits erreicht ist. Dies macht eine Beitragssenkung möglich.

 

Geflügel
Weitere Änderungen ergeben sich beim Geflügel. Da die Beteiligung des Landes an der Beihilfe für die Salmonellenbekämpfung entfällt und die dafür angesetzten 1,6 Mio. € im Jahr 2014 allein durch Tierhalterbeiträge zu finanzieren sind, erhöht sich der Beitrag für die Legehennen um ca. 20 % auf 0,0867 € pro Tier und bei den Elterntieren auf 0,1906 € pro Tier.
Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat zudem beschlossen, die Kosten für die Refinanzierung der Vogelgrippe-Ausbrüche in Osnabrück, dem Emsland und Vechta zu 60 % auf die verursachenden Geflügelarten und zu 40 % auf alle Geflügelarten zu verteilen. Daher ergibt sich für die Putenhähne ein Beitrag von 0,4139 € pro Tier. Bei allen anderen Geflügelarten wird der Beitrag etwas gesenkt.

 

Pferde
Der Beitrag bei den Pferden bleibt bei 3,50 €.

Die Beiträge für die einzelnen Geflügelarten können der beigefügten Aufstellung entnommen werden.

Geflügel  
Masthähnchen 0,0215 €
Legehennen 0,0867 €
Putenhähne 0,4139 €
Putenhennen 0,0806 €
Putenkükenaufzucht 0,0265 €
Enten 0,0586 €
Gänse 0,0819 €
Sonst. Geflügel 0,1815 €
Elterntiere 0,1906 €
Brütereien 0,2037 €