Tierseuchenkassen-Beiträge 2015


Wie in jedem Jahr versendet die Niedersächsische Tierseuchenkasse Anfang Januar die Karten für die Meldung der Tierzahlen und Tierarten an alle Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Pferden. Die Beitragsbescheide folgen dann Ende Februar. Bei der Festlegung der Beiträge für die verschiedenen Tierarten schlugen für das Jahr 2015 tierartenübergreifend höhere Kosten für die Tierkörperbeseitigung und niedrigere Zinsen aus den Rücklagen zu Buche.

Außerdem muss bei der Kalkulation berücksichtigt werden, welche Ausgaben für Entschädigungen und Tötungen im zurückliegenden Jahr getätigt werden mussten, welche Sanierungs- oder Untersuchungsprogramme im kommenden Jahr anstehen, welche Kosten für Tierkennzeichnung, Tierkörperbeseitigung, Seuchenvorsorge und Verwaltung im Folgejahr voraussichtlich anfallen und ist die angestrebte Höhe der Rücklage bereits erreicht.

Da die Kalkulation für jede Tierart gesondert erfolgt, gibt es hier folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

Die Beiträge bei den Rindern bleiben mit 8,00 € für Tiere aus BHV1-freien und 15,60 € für Tiere aus nicht BHV1-freien Betrieben stabil, da es hier bessere Erlöse aus den Produkten aus der Tierkörperbeseitigung gab als bei den anderen Tierarten.

Bei den Schweinen kommen neben den o.g. Faktoren höhere Ausgaben für das intensivierte Untersuchungsprogramm auf die Klassische und die Afrikanische Schweinepest auch die weitere Rücklagenstärkung zum Tragen. Daher müssen die Beiträge pro Schwein von 0,70 € auf 0,80 € angehoben werden.

Dagegen bleiben die Beiträge bei den Schafen und Ziegen wie im vorherigen Jahr bei 1,20 €, da wegen gesunkener Tierzahlen das Ziel der Rücklagenhöhe bei diesen Tierarten gesenkt werden konnten.

Durch die Übernahme der Kosten für die Transponder sowie deren Zuteilung musste der Beitrag für die Pferde in der Vergangenheit bereits erhöht werden. Da im Jahr 2014 die Beiträge aus den o.g. Gründen nicht ganz reichen werden, um die Kosten zu decken, ist hier eine geringfügige Erhöhung um 0,25 € auf 3,75 € pro Pferd erforderlich.

Beim Geflügel wirkt sich der Wegfall der Beihilfe für den Salmonellen-Totimpfstoff deutlich beitragsmindernd für die Legehennen und Elterntiere aus. Wegen eines höheren Anteils an den Tierkörperbeseitigungskosten werden die Beiträge für die Masthähnchen und Putenhähnen etwas steigen müssen, bei allen anderen Geflügelarten wird der Beitrag leicht gesenkt.

Zusammengefasst wurden folgende Beitragssätze vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossen und vom Landwirtschaftsministerium genehmigt:

Rinder (nicht BHV1-freier Bestand) 15,60 €  
Rinder (BHV1-freier Bestand) 8,00 €  
Schweine 0,80 €  
Schafe, Ziegen 1,20 €  
Pferde 3,75 €  
Masthähnchen, Wachteln 0,0249 €  
Legehennen 0,0365 €  
Putenhähne 0,4276 €  
Putenhennen 0,0796 €  
Putenkükenaufzucht 0,0262 €  
Enten 0,0435 €  
Gänse 0,0805 €  
Sonst. Geflügel 0,1807 €  
Elterntiere 0,0982 €  
Brütereien 0,1955 €