Am 14.10.2015 hat der Verwaltungsrat die Beitragssatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse für das Jahr 2016 beschlossen. Das Land hat seine Beteiligung an den Maßnahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung um 750.000 € auf nunmehr 7,5 Mio. € gesenkt. Das wirkt sich auf den Beitrag für alle Tierarten aus. Außerdem werden die Kosten der Tierkörperbeseitigung durch sinkende Erlöse für Tierfett und Tiermehl steigen und es reduzieren sich bedingt durch das niedrige Zinsniveau am Geldmarkt die Zinseinnahmen aus den Rücklagen.
Für die einzelnen Tierarten wurden folgende Beiträge festgelegt:
1.) Rinder
Sinkende Kosten für Diagnostika und Untersuchungen sowie deutlich geringere Kosten für die BHV1-Impfungen führen dazu, dass der Beitrag für das Jahr 2016 gesenkt werden kann. Gleichzeitig sollen sowohl für ein Paratuberkulose-Reduktionsprogramm als auch für den Start in ein Q-Fieber-Programm Mittel bereitgestellt werden. Außerdem ist die Rücklage der Rinder noch über die nächsten fünf Jahre zu stärken. Hinzu kommt, dass mit dem Ende der BHV1-Sanierung der Verwaltungsrat beschlossen hat, die Differenzierung des Rinderbeitrags nicht fortzusetzen. Der Beitrag für 2016 wird daher für alle Rinder bei 7 € pro Tier liegen.
2.) Pferde
Die Pferdehalter haben bereits im Jahr 2015 das Rücklagenziel erreicht. Trotz der Steigerung der Kosten für die Kennzeichnung und Registrierung kann der Beitrag für die Pferde im Jahre 2016 daher von derzeit 3,75 € auf 2,00 € gesenkt werden.
3.) Schweine
Um das Rücklagenziel für den Haushalt im Bereich der Schweine bis 2020 zu erreichen, ist eine jährliche Zuführung notwendig. Auch für die Seuchenvorsorge sind für 2016 Mittel in größerem Umfang eingeplant. Dennoch ist eine Senkung des Beitrages von 0,80 € im Jahr 2015 auf 0,75 € im Jahr 2016 möglich.
4.) Schafe und Ziegen
Für die Schafe und Ziegen muss die Rücklage aufgrund einer Neubewertung des Risikos deutlich erhöht werden. Hinzu kommen erhöhte Kosten für die Tierkörperbeseitigung, eingeplante Mittel für die Q-Fieber-Bekämpfung und die Seuchenvorsorge und vor allem eine deutliche Steigerung der Gebühren für die Bewegungsmeldung und die Zuteilung der Ohrmarken. Der Haushalt der Schafe und Ziegen 2016 wird insbesondere durch die Gebühren für die Vergabe der Tierkennzeichnungsmedien und die Bewegungsmeldungen in Hi-Tier beeinflusst. Letzteres führt auch dazu, dass der Mindestbeitrag nicht ausreicht, um die Kosten zu kompensieren. Der Verwaltungsrat musste daher den Mindestbeitrag für die Schaf- und Ziegenhaltungen auf 20 € anheben. Gesteigert werden muss bei Überschreiten dieser Summe auch der Beitrag für das Einzeltier und zwar auf 1,85 €.
5.) Geflügel
Aufgrund des steigenden Risikos von Ausbrüchen der Aviären Influenza und der daraus resultierenden Kosten für die Tierseuchenkasse wurde beschlossen, das gesetzte Rücklagenziel stringent zu verfolgen und bis 2020 zu erreichen. Zum Tragen kommen zudem Ausgaben für Untersuchungsprogramme und die Seuchenvorsorgegesellschaften. Insgesamt kommt es daher zu einer Erhöhung der Beiträge. Dieser differiert bei den einzelnen Geflügelarten in Abhängigkeit von deren Wert sowie der Kostenverursachung insbesondere bei der Tierkörperbeseitigung.
Der Mindestbeitrag bleibt bei 10 €, Schaf- und Ziegenhalter ausgenommen. Aufgrund der dargestellten Gebührenänderungen für die Zuteilung der Ohrmarken für Schafe und Ziegen sowie für Bewegungsmeldungen erhöht sich der Mindestbeitrag bei diesen Tierarten auf 20 € pro Bestand und Jahr.
Beitragsjahr
Tierart
2016
Rinder
7,00 €/Tier
Schweine
0,75 €/Tier
Schafe und Ziegen
1,85 €/Tier
Geflügel
Masthähnchen
0,0272 €/Tier
Wachteln
Legehennen
0,0428 €/Tier
Puten
Hähne
0,4443 €/Tier
Hennen
0,1012 €/Tier
Küken
0,0358 €/Tier
Enten
0,0531 €/Tier
Gänse
0,1113 €/Tier
Sonstiges Geflügel
0,2376 €/Tier
Elterntiere
0,1236 €/Tier
Großelterntiere
Brütereien
0,2248 €/ Durchschnittsküken
Pferde/Ponys
2,00 €/Tier