Ende Dezember werden wieder die Meldekarten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse nach Wahl per Post oder per E-Mail verschickt. Die Meldung der Tierzahlen kann bis zum 17. Januar 2023 entweder auf der Karte erfolgen oder – noch besser – online über den aufgedruckten QR-Code bzw. über das jeweilige Tierhalter-Konto bei der Tierseuchenkasse.
Warum sind die Meldungen und die Beitragszahlungen ab Ende Februar so wichtig?
Die Tierseuchenkasse ist die Institution, die wesentliche Bereiche der Tierseuchenvorbeuge und -bekämpfung finanziert. Dazu gehören die Entschädigung von Tierhaltern, deren Tiere getötet werden mussten, die Übernahme der Kosten für die Tötung und Entsorgung dieser Tiere und ein Teil der Reinigungs- und Desinfektionskosten. Aber auch die Beschaffung und Mitfinanzierung von Ohrmarken, die Übernahme von Kosten für Probenahmen und Untersuchungen im Rahmen von Tierseuchenüberwachungsprogrammen, von Tierkörperbeseitigungskosten und das Vorhalten von Ressourcen zur tierschutzgerechten Tötung von Tieren im Seuchenfall fallen in den Aufgabenbereich der Tierseuchenkasse.
Damit profitieren alle Tierhaltungen auch außerhalb eines Seuchenausbruchs von den Leistungen der Tierseuchenkasse. Für wirtschaftliche Folgeschäden von Tierseuchen, wie z.B. Verbringungsbeschränkungen von Tieren aus Schutz- oder Überwachungszonen nach einem ASP-Ausbruch ist die Tierseuchenkasse nicht verantwortlich, da staatliche Institutionen und öffentliche Gelder nur für die direkte Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden dürfen, nicht für daraus resultierende ökonomische Folgen. Hier treten entsprechende Versicherungen ein.
Damit der Anspruch auf die Leistungen der Tierseuchenkasse bestehen, ist jedoch nicht nur die korrekte Meldung der Tierart und Tierzahl erforderlich, sondern auch die fristgerechte Zahlung der Beiträge. Die Beitragsbescheide werden Ende Februar 2023 versandt, die Fälligkeit der Zahlungen besteht spätestens am 15.03.2023. Bei Nachmeldungen, die erforderlich sind, sobald sich der Tierbestand um mindestens eine Tierart oder um mehr als 5 % bzw. 10 Tiere und beim Geflügel 250 Tiere erhöht hat, sind die ergänzenden Beiträge jeweils 14 Tage nach Zugang des Beitragsbescheides fällig. Leider kommt es in jedem Jahr zu Verstößen gegen die Melde- und Beitragspflicht, so dass die Tierseuchenkasse die Leistungen erheblich kürzen muss, zuletzt wurden in einem Fall Entschädigungen um etwa 120.000 € gekürzt. Dies ist vermeidbar. Sollte ein Problem bei der Zahlungsfähigkeit des Tierhalters bestehen, ist es wichtig, dass die Tierseuchenkasse darüber rechtzeitig informiert wird. In solchen Fällen ist die Vereinbarung von Stundungen mit Ratenzahlungen möglich. Entscheidend ist es, dass sich der Tierhalter vor der Fälligkeit bei der TSK meldet.
Die Beitragskalkulation berücksichtigt die berechneten Ausgaben für das jeweilige Beitragsjahr, aber auch die Refinanzierung von Kosten aus den Seuchenzügen. Diese Mittel werden aus der gesparten Rücklage entnommen und müssen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums wieder dorthin eingezahlt werden, damit die Tierseuchenkasse auch größere Seuchenausbrüche finanzieren kann.
Wesentliche Ausgabepositionen für 2023 sind die
Aus dem letzten Punkt wird deutlich, dass das Geflügelpestgeschehen 2021/2022 erheblichen Einfluss auf die Beiträge beim Geflügel hat, wobei durch die Differenzierung in 10 verschiedene Beitragsklassen insbesondere bei den Puten eine große Beitragssteigerung zu verzeichnen ist. Auch wenn mehr als 65 % der Bekämpfungskosten durch staatliche Mittel gedeckt werden, ist der Anteil der durch die Tierhalter zu finanzierenden Kosten für die Beitragserhöhung von 1,0556 € pro Putenhahn auf 1,77 € verantwortlich. Im Vergleich dazu lag der Beitrag in 2020 bei 0,4972 € pro Putenhahn. Auch für die Elterntiere, Gänse, Legehennen und Enten ergeben sich relevante Beitragssteigerungen, die aus den Seuchenausbrüchen auch bei diesen Geflügelarten resultieren.
Für die Rinder wird der Beitrag pro Tier von 7,80 € auf 7,20 € gesenkt, da die Bekämpfung der BHV1, BVD und Paratuberkulose in den letzten Jahren erfolgreich verlaufen ist und nun deutlich geringere Kosten verursachen als in den Vorjahren. Außerdem ist die Rücklage gut gefüllt, so dass die Reserve auch für mittlere Seuchenausbrüche ausrecht. Der Mindestbeitrag bleibt bei 12,50 €.
Bei den Pferden kann der Beitrag pro Tier bei 1,10 € und der Mindestbeitrag bei 16,50 € bleiben. Auch der Beitrag der Schweine soll bei 0,75 € / Tier bzw. bei 12,50 € Mindestbeitrag bleiben. Es wurde mit einer um 20 % reduzierten Tieranzahl kalkuliert.
Für die Schafe/Ziegen wird eine Beitragsreduktion um 0,20 € pro Tier auf 1,20 € bei einem Mindestbeitrag 15,00 € durchgeführt, da die Rücklage gefüllt ist und sich die Kosten etwas reduzieren werden.
Beiträge für 2023
Bei allen Fragen zu Beiträgen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter beitrag@ndstsk.de
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