Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.048
2.261.559
Rinder unter 7 Monate
12.646
496.650
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.910
818.173
Rinder ab 2 Jahre
15.019
946.736
   
Schweine
11.255
8.625.671
Ferkel bis 30 kg
2.553
2.513.900
Mastschweine / sonstige Schweine
9.701
5.708.044
Zuchtschweine / Jungsauen
1.757
403.727
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
38.268
203.269
   
Schafe
9.921
209.829
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.259
25.824
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
3.899
40.089
Schafe ab 19 Monate
8.963
143.916
   
Ziegen
4.344
26.129
Ziegen bis einschl. 9 Monate
522
2.170
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.026
4.337
Ziegen ab 19 Monate
3.838
19.622
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.127
61.555.334
Legehennen / Junghennen / Hähne
45.999
27.542.717
Putenhähne
1.202
3.082.434
Putenhennen
920
626.421
Putenküken
185
1.788.294
Gänse
4.049
45.912
Enten
6.931
810.258
Wachteln
2.225
28.779
   
Elterntiere
349
4.249.292
Großelterntiere
50
309.035
Sonstiges Geflügel
2.028
34.873
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
98
512.309.302
   

 

Stand: 01.03.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.