Die Biosicherheit beschäftigt sich mit der Analyse bestehender Gefahren, der Erregereinschleppung in Tierhaltungen sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um dieses Risiko zu verkleinern oder zu verhindern. „Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren“ gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten, die den Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zur Verfügung stehen.
Mit Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren kann der Tierhaltende die Tierbestände vor Tierseuchenausbrüchen schützen. Neben tierschutzrelevanten Aspekten haben Ausbrüche hochansteckender Tierseuchen auch sehr große wirtschaftliche Folgen für den betroffenen Tierhalter, aber auch für die Tierhaltungen in der Umgebung. So sind mehr als vier Millionen Tiere sind seit November 2023 europaweit der sogenannten Vogelgrippe zum Opfer gefallen. Oberste Priorität muss daher der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der weiteren Verbreitung von Infektionen haben. „Tierhalter sind rechtlich dazu verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen sowie Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen sicherzustellen und unbedingt einzuhalten.
Wenn die rechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten werden, hat dies auch Auswirkungen auf die Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK), denn es entfällt dann grundsätzlich der Anspruch auf die Entschädigungen und Beihilfen. Abhängig von der Art des Verstoßes kann allenfalls eine teilweise Leistung gewährt werden. Diese Vorschrift aus dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) hat bewusst einen sanktionierenden Charakter, denn Ziel der Tierseuchenkasse als Teil der staatlichen Tierseuchenbekämpfung ist, dass Seuchenausbrüche möglichst verhindert werden und die Tierhalterinnen und Tierhalter durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen daran aktiv mitarbeiten.
Bei allen Fragen zu Leistungen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter leistung@ndstsk.de
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