Paratuberkulosebekämpfung in Niedersachsen-wieder im Fokus
Von 1973 bis 2011 war die Paratuberkulosebekämpfung schon einmal in der Beihilfesatzung der niedersächsischen Tierseuchenkasse aufgenommen. Nach einer Inventarisierung der Bekämpfungserfolge kam man in 2011 zum Schluss, dass nur sehr wenige Betriebe teilnahmen und es keine Fälle einer gelungenen Sanierung zu verzeichnen gab. Dies bedeutete in 2011 das Aus des Sanierungsprogramms.
Seit einigen Jahren wird jedoch in europäischen Nachbarländern und auch in einigen Bundesländern aktiv an der Paratuberkulosebekämpfung gearbeitet. Dabei hat sich das Konzept der Bekämpfung geändert. War es früher das Ziel betroffene Betriebe zu sanieren, so steht jetzt eine Verminderung des Vorkommens der Paratuberkulose auf dem Betrieb im Fokus. Hierzu hat auch die niedersächsische Tierseuchenkasse, in Zusammenarbeit mit Vertretern verschiedenster Interessengruppen, wieder ein Paratuberkulose Verminderungsprogramm entwickelt und in ihre Satzung aufgenommen.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse verwendet große Teile ihrer Ausgaben für vorbeugendene Seuchenbekämpfung. In diesem Artikel wird das Verfahren zur Beantragung einer Beihilfe zu den Kosten tierärztlicher Leistungen beschrieben.
Bei allen Fragen zu Leistungen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter leistung@ndstsk.de
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