Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Aufgrund einer steigenden Anzahl von Geflügelpest-Nachweisen bei verendeten Wildvögeln, insbesondere bei Wasservögeln in Küstennähe, aber auch aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest in einigen benachbarten EU-Staaten und in Deutschland, besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Geflügelpest auch in niedersächsische Geflügelhaltungen eingetragen wird.
Daher sollte jede Tierhalterin bzw. jeder Tierhalter ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen setzen. Vermehrte Todesfälle im Bestand sowie ein Rückgang der Leistungen sollten umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Empfehlungen zur Biosicherheit und aktuelle Informationen zur Geflügelpestlage finden Sie unter anderem auf der Internetseite des LAVES - Geflügelpest - Links und Informations-/Merkblätter.
Einige niedersächsische Landkreise haben bereits jetzt aufgrund der aktuellen Seuchenlage eine Aufstallungspflicht für Nutzgeflügelhaltungen angeordnet. Ob Ihr Landkreis von der Stallpflicht betroffen ist und welche Auflagen damit für Sie verbunden sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Die aktuelle Seuchenlage können Sie auf der Seite "Tierseuchen-Info" des Landes entnehmen hier.
Darüber hinaus informieren Sie sich bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt, telefonisch oder auf den Homepages der Landkreise, über das dort geltende Aufstallungsgebot.
Bei allen Fragen zu Leistungen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter leistung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015672
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