Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Tierseuchenkasse für das Jahr 2025
Bek. d. ML v. 04.11.2024 - 203-42141-1971/2024 - (Nds. MBl. Nr. 532/2024)
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse regelt die Durchführung des Meldeverfahrens sowie die Höhe der Beiträge. Die Grundlage bildet § 14 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz. Die Beitragssatzung wird für jedes Kalenderjahr neu erlassen.
Die aktuelle Beitragssatzung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Beitragssatzung als PDF
Bei allen Fragen zu Beiträgen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter beitrag@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 70156-70
Die Telefonzeiten der Tierseuchenkasse sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
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