Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.536
2.320.281
Rinder unter 7 Monate
13.326
534.563
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.386
832.149
Rinder ab 2 Jahre
15.282
953.569
   
Schweine
12.211
9.018.075
Ferkel bis 30 kg
2.776
2.634.196
Mastschweine / sonstige Schweine
10.499
5.965.988
Zuchtschweine / Jungsauen
1.872
417.891
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.699
228.664
   
Schafe
11.095
226.123
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.755
29.282
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.368
44.056
Schafe ab 19 Monate
9.834
152.785
   
Ziegen
4.910
28.242
Ziegen bis einschl. 9 Monate
696
2.632
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.180
4.766
Ziegen ab 19 Monate
4.245
20.844
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.524
65.871.368
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.047
28.168.435
Putenhähne
1.336
3.150.359
Putenhennen
1.048
668.244
Putenküken
228
1.896.256
Gänse
4.702
143.799
Enten
8.090
826.519
Wachteln
2.757
35.905
   
Elterntiere
405
4.464.285
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.270
38.164
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 16.09.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.