Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.455
2.309.467
Rinder unter 7 Monate
13.222
527.932
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.308
829.509
Rinder ab 2 Jahre
15.237
952.026
   
Schweine
12.146
8.972.452
Ferkel bis 30 kg
2.759
2.617.230
Mastschweine / sonstige Schweine
10.444
5.938.069
Zuchtschweine / Jungsauen
1.869
417.153
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.510
227.859
   
Schafe
10.991
225.391
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.694
29.026
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.336
43.863
Schafe ab 19 Monate
9.768
152.502
   
Ziegen
4.858
28.074
Ziegen bis einschl. 9 Monate
667
2.567
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.161
4.722
Ziegen ab 19 Monate
4.216
20.785
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.490
65.713.238
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.484
27.882.526
Putenhähne
1.324
3.143.732
Putenhennen
1.040
668.118
Putenküken
225
1.880.278
Gänse
4.663
124.198
Enten
7.976
824.986
Wachteln
2.693
35.233
   
Elterntiere
401
4.460.372
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.254
37.997
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
102
513.830.381
   

 

Stand: 06.08.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.