Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.167
2.285.871
Rinder unter 7 Monate
12.921
514.197
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.030
822.942
Rinder ab 2 Jahre
15.083
948.732
   
Schweine
11.515
8.777.972
Ferkel bis 30 kg
2.636
2.580.788
Mastschweine / sonstige Schweine
9.901
5.781.119
Zuchtschweine / Jungsauen
1.791
416.065
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
39.387
209.798
   
Schafe
10.194
222.086
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.372
32.443
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.013
41.205
Schafe ab 19 Monate
9.175
148.438
   
Ziegen
4.473
26.616
Ziegen bis einschl. 9 Monate
571
2.289
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.058
4.418
Ziegen ab 19 Monate
3.932
19.909
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.211
62.130.316
Legehennen / Junghennen / Hähne
47.598
27.592.587
Putenhähne
1.232
3.111.441
Putenhennen
947
657.766
Putenküken
192
1.861.302
Gänse
4.192
65.791
Enten
7.177
813.320
Wachteln
2.367
31.193
   
Elterntiere
366
4.382.176
Großelterntiere
50
309.035
Sonstiges Geflügel
2.087
34.894
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
100
512.309.364
   

 

Stand: 10.05.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.