Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.266
2.294.617
Rinder unter 7 Monate
13.033
519.407
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.135
825.276
Rinder ab 2 Jahre
15.131
949.934
   
Schweine
12.066
8.924.749
Ferkel bis 30 kg
2.736
2.605.322
Mastschweine / sonstige Schweine
10.378
5.898.414
Zuchtschweine / Jungsauen
1.859
421.013
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.272
226.669
   
Schafe
10.860
229.309
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.613
33.547
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.293
43.715
Schafe ab 19 Monate
9.684
152.047
   
Ziegen
4.808
27.907
Ziegen bis einschl. 9 Monate
636
2.469
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.148
4.680
Ziegen ab 19 Monate
4.187
20.758
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.431
64.993.267
Legehennen / Junghennen / Hähne
50.749
27.544.036
Putenhähne
1.309
3.135.047
Putenhennen
1.030
658.101
Putenküken
215
1.875.451
Gänse
4.606
85.621
Enten
7.823
820.654
Wachteln
2.614
34.288
   
Elterntiere
396
4.411.935
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.223
37.695
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
101
513.830.364
   

 

Stand: 23.06.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.