Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.147
2.314.516
Rinder unter 7 Monate
13.299
561.672
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.928
798.747
Rinder ab 2 Jahre
14.893
954.097
   
Schweine
11.720
8.968.417
Ferkel bis 30 kg
2.667
2.669.221
Mastschweine / sonstige Schweine
10.072
5.894.104
Zuchtschweine / Jungsauen
1.754
405.092
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.124
226.119
   
Schafe
10.956
229.387
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.667
26.845
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.087
45.756
Schafe ab 19 Monate
9.633
156.786
   
Ziegen
4.937
28.358
Ziegen bis einschl. 9 Monate
657
2.869
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.198
4.741
Ziegen ab 19 Monate
4.215
20.748
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.544
67.660.215
Legehennen / Junghennen / Hähne
54.249
28.364.810
Putenhähne
1.404
3.215.746
Putenhennen
1.112
738.199
Putenküken
214
1.802.041
Gänse
4.652
159.492
Enten
8.597
775.131
Wachteln
3.044
40.246
   
Elterntiere
421
4.635.420
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.253
36.756
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 17.10.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.