Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
17.978
2.294.610
Rinder unter 7 Monate
13.062
550.152
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.764
793.697
Rinder ab 2 Jahre
14.788
950.761
   
Schweine
11.587
8.903.817
Ferkel bis 30 kg
2.631
2.663.159
Mastschweine / sonstige Schweine
9.962
5.836.005
Zuchtschweine / Jungsauen
1.744
404.653
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.750
224.187
   
Schafe
10.774
227.171
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.553
26.402
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.014
45.447
Schafe ab 19 Monate
9.539
155.322
   
Ziegen
4.816
27.876
Ziegen bis einschl. 9 Monate
580
2.603
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.163
4.678
Ziegen ab 19 Monate
4.166
20.595
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.482
67.076.795
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.885
27.586.592
Putenhähne
1.382
3.192.235
Putenhennen
1.095
741.052
Putenküken
199
1.777.855
Gänse
4.571
120.768
Enten
8.312
738.854
Wachteln
2.910
38.626
   
Elterntiere
412
4.608.997
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.194
35.982
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 16.07.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.