Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.582
2.325.881
Rinder unter 7 Monate
13.385
538.903
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.423
833.225
Rinder ab 2 Jahre
15.313
953.753
   
Schweine
12.266
9.062.099
Ferkel bis 30 kg
2.800
2.649.930
Mastschweine / sonstige Schweine
10.536
5.993.701
Zuchtschweine / Jungsauen
1.874
418.468
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.912
229.858
   
Schafe
11.186
226.925
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.805
29.590
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.399
44.214
Schafe ab 19 Monate
9.894
153.121
   
Ziegen
4.960
28.460
Ziegen bis einschl. 9 Monate
727
2.702
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.192
4.795
Ziegen ab 19 Monate
4.275
20.963
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.563
66.392.227
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.640
28.236.524
Putenhähne
1.349
3.171.395
Putenhennen
1.060
682.490
Putenküken
233
1.902.722
Gänse
4.758
163.615
Enten
8.209
856.973
Wachteln
2.815
36.639
   
Elterntiere
410
4.594.349
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.292
38.439
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 29.10.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.