Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
19.195
2.412.953
Rinder unter 7 Monate
13.979
565.508
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
17.083
860.786
Rinder ab 2 Jahre
15.720
986.659
   
Schweine
12.919
9.013.171
Ferkel bis 30 kg
2.960
2.616.719
Mastschweine / sonstige Schweine
11.097
5.978.527
Zuchtschweine / Jungsauen
1.989
417.925
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.823
232.839
   
Schafe
11.602
245.759
Schafe bis einschl. 9 Monate
3.101
36.249
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.782
47.234
Schafe ab 19 Monate
10.096
162.276
   
Ziegen
5.064
29.305
Ziegen bis einschl. 9 Monate
691
3.173
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.333
5.524
Ziegen ab 19 Monate
4.280
20.608
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.637
65.410.241
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.101
27.577.358
Putenhähne
1.374
3.295.340
Putenhennen
1.082
662.031
Putenküken
244
1.898.488
Gänse
4.839
154.517
Enten
8.044
1.020.881
Wachteln
2.799
37.016
   
Elterntiere
397
4.431.504
Großelterntiere
66
316.241
Sonstiges Geflügel
2.339
39.147
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
90
503.724.524
   

 

Stand: 21.12.2024

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.