Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.387
2.303.241
Rinder unter 7 Monate
13.138
523.854
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.248
827.993
Rinder ab 2 Jahre
15.197
951.394
   
Schweine
12.115
8.946.169
Ferkel bis 30 kg
2.748
2.605.830
Mastschweine / sonstige Schweine
10.421
5.923.697
Zuchtschweine / Jungsauen
1.861
416.642
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.396
227.258
   
Schafe
10.923
224.851
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.654
28.725
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.318
43.821
Schafe ab 19 Monate
9.722
152.305
   
Ziegen
4.837
27.952
Ziegen bis einschl. 9 Monate
649
2.512
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.156
4.687
Ziegen ab 19 Monate
4.206
20.753
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.465
65.602.152
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.081
27.607.568
Putenhähne
1.318
3.145.088
Putenhennen
1.036
675.028
Putenküken
219
1.870.183
Gänse
4.638
106.371
Enten
7.899
823.015
Wachteln
2.650
34.725
   
Elterntiere
397
4.411.940
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.235
37.804
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
101
513.830.364
   

 

Stand: 14.07.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.