Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.460
2.309.978
Rinder unter 7 Monate
13.224
527.969
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.311
829.637
Rinder ab 2 Jahre
15.241
952.372
   
Schweine
12.116
8.946.171
Ferkel bis 30 kg
2.748
2.605.830
Mastschweine / sonstige Schweine
10.421
5.923.698
Zuchtschweine / Jungsauen
1.862
416.643
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.403
227.328
   
Schafe
10.927
224.878
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.658
28.741
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.319
43.824
Schafe ab 19 Monate
9.724
152.313
   
Ziegen
4.839
27.962
Ziegen bis einschl. 9 Monate
649
2.512
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.158
4.697
Ziegen ab 19 Monate
4.206
20.753
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.467
65.602.685
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.111
27.607.890
Putenhähne
1.318
3.145.088
Putenhennen
1.036
675.028
Putenküken
219
1.870.183
Gänse
4.640
108.621
Enten
7.901
823.022
Wachteln
2.650
34.734
   
Elterntiere
398
4.411.946
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.235
37.804
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
101
513.830.364
   

 

Stand: 15.07.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.