Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.675
2.338.551
Rinder unter 7 Monate
13.530
546.994
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.496
836.497
Rinder ab 2 Jahre
15.365
955.060
   
Schweine
12.331
9.086.354
Ferkel bis 30 kg
2.812
2.651.932
Mastschweine / sonstige Schweine
10.592
6.014.874
Zuchtschweine / Jungsauen
1.882
419.548
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.228
231.152
   
Schafe
11.258
227.575
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.834
29.779
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.424
44.342
Schafe ab 19 Monate
9.950
153.454
   
Ziegen
5.010
28.741
Ziegen bis einschl. 9 Monate
747
2.778
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.211
4.879
Ziegen ab 19 Monate
4.302
21.084
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.603
66.601.403
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.275
28.340.701
Putenhähne
1.359
3.206.378
Putenhennen
1.077
775.473
Putenküken
229
1.828.034
Gänse
4.813
164.825
Enten
8.333
860.299
Wachteln
2.859
37.365
   
Elterntiere
415
4.689.436
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.315
38.746
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 30.12.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.