Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.505
2.314.938
Rinder unter 7 Monate
13.280
530.999
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.359
831.151
Rinder ab 2 Jahre
15.265
952.788
   
Schweine
12.181
8.994.451
Ferkel bis 30 kg
2.768
2.625.880
Mastschweine / sonstige Schweine
10.476
5.950.684
Zuchtschweine / Jungsauen
1.872
417.887
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.608
228.286
   
Schafe
11.048
225.793
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.722
29.167
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.351
43.983
Schafe ab 19 Monate
9.805
152.643
   
Ziegen
4.885
28.163
Ziegen bis einschl. 9 Monate
680
2.595
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.173
4.748
Ziegen ab 19 Monate
4.232
20.820
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.507
65.790.291
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.803
27.943.437
Putenhähne
1.333
3.154.287
Putenhennen
1.044
668.128
Putenküken
227
1.889.281
Gänse
4.686
140.665
Enten
8.034
825.973
Wachteln
2.731
35.575
   
Elterntiere
404
4.460.429
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.262
38.113
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
102
513.830.381
   

 

Stand: 27.08.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.