Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
19.201
2.413.391
Rinder unter 7 Monate
13.982
565.550
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
17.088
860.955
Rinder ab 2 Jahre
15.724
986.886
   
Schweine
12.922
9.013.347
Ferkel bis 30 kg
2.963
2.616.873
Mastschweine / sonstige Schweine
11.102
5.978.549
Zuchtschweine / Jungsauen
1.989
417.925
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.829
233.120
   
Schafe
11.606
245.840
Schafe bis einschl. 9 Monate
3.103
36.256
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.786
47.267
Schafe ab 19 Monate
10.101
162.317
   
Ziegen
5.068
29.328
Ziegen bis einschl. 9 Monate
692
3.175
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.335
5.527
Ziegen ab 19 Monate
4.284
20.626
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.639
65.410.250
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.111
27.578.971
Putenhähne
1.374
3.295.341
Putenhennen
1.083
662.034
Putenküken
245
1.898.490
Gänse
4.841
154.550
Enten
8.057
1.020.972
Wachteln
2.801
37.141
   
Elterntiere
397
4.431.504
Großelterntiere
66
316.241
Sonstiges Geflügel
2.340
39.176
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
90
503.724.524
   

 

Stand: 31.12.2024

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.