Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.263
2.294.566
Rinder unter 7 Monate
13.034
519.410
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.135
825.242
Rinder ab 2 Jahre
15.128
949.914
   
Schweine
12.024
8.911.823
Ferkel bis 30 kg
2.733
2.608.634
Mastschweine / sonstige Schweine
10.337
5.880.313
Zuchtschweine / Jungsauen
1.858
422.876
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.138
225.904
   
Schafe
10.812
229.620
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.575
33.744
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.280
43.615
Schafe ab 19 Monate
9.656
152.261
   
Ziegen
4.783
28.182
Ziegen bis einschl. 9 Monate
622
2.441
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.142
4.673
Ziegen ab 19 Monate
4.174
21.068
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.403
64.037.395
Legehennen / Junghennen / Hähne
50.376
28.177.119
Putenhähne
1.305
3.129.657
Putenhennen
1.027
658.587
Putenküken
212
1.865.186
Gänse
4.579
80.192
Enten
7.754
819.731
Wachteln
2.565
33.667
   
Elterntiere
395
4.409.716
Großelterntiere
56
309.073
Sonstiges Geflügel
2.218
37.571
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
101
513.830.364
   

 

Stand: 31.05.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.