Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.582
2.325.881
Rinder unter 7 Monate
13.385
538.903
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.423
833.225
Rinder ab 2 Jahre
15.313
953.753
   
Schweine
12.269
9.063.026
Ferkel bis 30 kg
2.800
2.649.930
Mastschweine / sonstige Schweine
10.537
5.994.624
Zuchtschweine / Jungsauen
1.876
418.472
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.928
229.925
   
Schafe
11.189
226.929
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.807
29.615
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.399
44.199
Schafe ab 19 Monate
9.899
153.115
   
Ziegen
4.967
28.481
Ziegen bis einschl. 9 Monate
732
2.717
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.192
4.795
Ziegen ab 19 Monate
4.278
20.969
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.565
66.393.644
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.701
28.259.986
Putenhähne
1.350
3.184.247
Putenhennen
1.061
682.491
Putenküken
233
1.902.722
Gänse
4.765
163.763
Enten
8.220
857.133
Wachteln
2.819
36.712
   
Elterntiere
410
4.594.349
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.294
38.544
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 31.10.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.