Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.110
2.309.492
Rinder unter 7 Monate
13.241
559.022
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.889
797.528
Rinder ab 2 Jahre
14.870
952.942
   
Schweine
11.720
8.989.181
Ferkel bis 30 kg
2.669
2.690.171
Mastschweine / sonstige Schweine
10.070
5.892.567
Zuchtschweine / Jungsauen
1.754
406.443
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.113
226.063
   
Schafe
10.952
229.349
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.663
26.819
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.084
45.745
Schafe ab 19 Monate
9.632
156.785
   
Ziegen
4.934
28.338
Ziegen bis einschl. 9 Monate
655
2.865
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.198
4.741
Ziegen ab 19 Monate
4.212
20.732
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.542
67.587.598
Legehennen / Junghennen / Hähne
54.206
28.329.352
Putenhähne
1.403
3.215.297
Putenhennen
1.111
738.197
Putenküken
214
1.802.041
Gänse
4.649
159.285
Enten
8.591
774.696
Wachteln
3.039
40.193
   
Elterntiere
420
4.617.920
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.248
36.730
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 14.10.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.