Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.534
2.320.068
Rinder unter 7 Monate
13.325
534.601
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.384
832.054
Rinder ab 2 Jahre
15.283
953.413
   
Schweine
12.238
9.042.566
Ferkel bis 30 kg
2.790
2.642.672
Mastschweine / sonstige Schweine
10.515
5.982.002
Zuchtschweine / Jungsauen
1.872
417.892
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.814
229.313
   
Schafe
11.149
227.293
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.784
29.521
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.386
44.296
Schafe ab 19 Monate
9.871
153.476
   
Ziegen
4.937
28.377
Ziegen bis einschl. 9 Monate
713
2.669
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.184
4.782
Ziegen ab 19 Monate
4.265
20.926
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.547
66.164.432
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.310
28.189.121
Putenhähne
1.339
3.151.156
Putenhennen
1.051
668.258
Putenküken
230
1.896.268
Gänse
4.717
160.062
Enten
8.144
827.806
Wachteln
2.785
36.252
   
Elterntiere
407
4.490.359
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.281
38.278
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 09.10.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.