Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.110
2.309.492
Rinder unter 7 Monate
13.241
559.022
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.889
797.528
Rinder ab 2 Jahre
14.870
952.942
   
Schweine
11.688
8.971.662
Ferkel bis 30 kg
2.658
2.685.603
Mastschweine / sonstige Schweine
10.047
5.879.737
Zuchtschweine / Jungsauen
1.752
406.322
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.048
225.728
   
Schafe
10.920
229.123
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.645
26.743
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.076
45.704
Schafe ab 19 Monate
9.610
156.676
   
Ziegen
4.907
28.246
Ziegen bis einschl. 9 Monate
641
2.825
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.188
4.717
Ziegen ab 19 Monate
4.202
20.704
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.532
67.557.320
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.961
28.267.320
Putenhähne
1.399
3.212.161
Putenhennen
1.108
737.935
Putenküken
213
1.802.031
Gänse
4.642
159.146
Enten
8.551
769.496
Wachteln
3.020
40.033
   
Elterntiere
419
4.616.686
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.238
36.673
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 26.09.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.