Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.080
2.305.118
Rinder unter 7 Monate
13.191
555.881
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.864
796.835
Rinder ab 2 Jahre
14.845
952.402
   
Schweine
11.659
8.944.681
Ferkel bis 30 kg
2.647
2.670.528
Mastschweine / sonstige Schweine
10.027
5.869.500
Zuchtschweine / Jungsauen
1.748
404.653
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.915
225.028
   
Schafe
10.855
227.965
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.612
26.640
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.050
45.604
Schafe ab 19 Monate
9.575
155.721
   
Ziegen
4.874
28.084
Ziegen bis einschl. 9 Monate
626
2.729
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.176
4.679
Ziegen ab 19 Monate
4.189
20.676
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.516
67.437.750
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.543
28.049.310
Putenhähne
1.395
3.205.428
Putenhennen
1.102
737.472
Putenküken
210
1.800.091
Gänse
4.618
152.450
Enten
8.458
743.359
Wachteln
2.971
39.326
   
Elterntiere
417
4.616.674
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.218
36.189
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 27.08.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.