Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
19.017
2.397.312
Rinder unter 7 Monate
13.769
555.702
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.930
856.384
Rinder ab 2 Jahre
15.620
985.226
   
Schweine
12.752
8.912.961
Ferkel bis 30 kg
2.931
2.598.333
Mastschweine / sonstige Schweine
10.943
5.895.222
Zuchtschweine / Jungsauen
1.978
419.406
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.262
230.529
   
Schafe
11.353
243.837
Schafe bis einschl. 9 Monate
3.006
35.869
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.673
46.766
Schafe ab 19 Monate
9.925
161.202
   
Ziegen
4.933
28.829
Ziegen bis einschl. 9 Monate
650
3.092
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.289
5.387
Ziegen ab 19 Monate
4.194
20.350
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.575
65.037.415
Legehennen / Junghennen / Hähne
51.165
27.519.949
Putenhähne
1.364
3.263.280
Putenhennen
1.067
678.565
Putenküken
238
1.888.817
Gänse
4.776
133.563
Enten
7.835
998.385
Wachteln
2.732
36.186
   
Elterntiere
389
4.421.365
Großelterntiere
63
316.218
Sonstiges Geflügel
2.303
38.827
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
88
503.724.474
   

 

Stand: 07.09.2024

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.