Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
19.108
2.420.121
Rinder unter 7 Monate
14.004
554.122
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
17.149
869.665
Rinder ab 2 Jahre
15.522
996.334
   
Schweine
13.269
8.899.972
Ferkel bis 30 kg
3.067
2.609.536
Mastschweine / sonstige Schweine
11.407
5.876.087
Zuchtschweine / Jungsauen
2.097
414.349
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.042
228.752
   
Schafe
11.184
232.594
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.863
32.464
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.660
46.440
Schafe ab 19 Monate
9.890
153.690
   
Ziegen
4.783
28.094
Ziegen bis einschl. 9 Monate
641
3.398
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.158
5.184
Ziegen ab 19 Monate
4.185
19.512
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.466
64.073.224
Legehennen / Junghennen / Hähne
49.282
27.530.591
Putenhähne
1.302
3.286.395
Putenhennen
972
656.281
Putenküken
227
1.894.592
Gänse
4.735
77.920
Enten
7.559
998.743
Wachteln
2.634
36.361
   
Elterntiere
419
4.499.497
Großelterntiere
61
317.427
Sonstiges Geflügel
2.285
36.022
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
106
496.470.523
   

 

Stand: 02.06.2023

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.