Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.535
2.320.255
Rinder unter 7 Monate
13.325
534.602
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.386
832.207
Rinder ab 2 Jahre
15.282
953.446
   
Schweine
12.215
9.018.944
Ferkel bis 30 kg
2.778
2.634.304
Mastschweine / sonstige Schweine
10.501
5.966.749
Zuchtschweine / Jungsauen
1.872
417.891
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
42.713
228.797
   
Schafe
11.099
226.156
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.760
29.302
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.370
44.061
Schafe ab 19 Monate
9.836
152.793
   
Ziegen
4.916
28.266
Ziegen bis einschl. 9 Monate
699
2.638
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.181
4.771
Ziegen ab 19 Monate
4.249
20.857
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.524
65.871.418
Legehennen / Junghennen / Hähne
52.089
28.169.589
Putenhähne
1.336
3.150.360
Putenhennen
1.048
668.248
Putenküken
228
1.896.256
Gänse
4.706
159.885
Enten
8.096
826.613
Wachteln
2.761
35.962
   
Elterntiere
405
4.464.285
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.272
38.168
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 18.09.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.