Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.047
2.261.557
Rinder unter 7 Monate
12.646
496.650
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.910
818.173
Rinder ab 2 Jahre
15.018
946.734
   
Schweine
11.189
8.593.627
Ferkel bis 30 kg
2.540
2.506.045
Mastschweine / sonstige Schweine
9.646
5.684.964
Zuchtschweine / Jungsauen
1.748
402.618
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
37.942
201.334
   
Schafe
9.847
209.097
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.245
25.732
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
3.865
39.922
Schafe ab 19 Monate
8.896
143.443
   
Ziegen
4.316
26.017
Ziegen bis einschl. 9 Monate
518
2.149
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.017
4.314
Ziegen ab 19 Monate
3.815
19.554
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.110
61.337.690
Legehennen / Junghennen / Hähne
45.656
27.112.725
Putenhähne
1.196
3.082.422
Putenhennen
914
626.406
Putenküken
184
1.788.289
Gänse
4.017
45.735
Enten
6.875
809.846
Wachteln
2.212
28.666
   
Elterntiere
345
4.219.393
Großelterntiere
49
309.015
Sonstiges Geflügel
2.011
34.712
   
Küken in gewerbsmäßgen Brütereien
96
512.309.262
   

 

Stand: 22.02.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.