Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.111
2.309.469
Rinder unter 7 Monate
13.242
559.024
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
15.890
797.489
Rinder ab 2 Jahre
14.872
952.956
   
Schweine
11.677
8.955.627
Ferkel bis 30 kg
2.654
2.671.072
Mastschweine / sonstige Schweine
10.040
5.878.663
Zuchtschweine / Jungsauen
1.750
405.892
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
41.996
225.521
   
Schafe
10.894
228.943
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.636
26.717
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.066
45.664
Schafe ab 19 Monate
9.593
156.562
   
Ziegen
4.897
28.201
Ziegen bis einschl. 9 Monate
638
2.810
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.185
4.708
Ziegen ab 19 Monate
4.197
20.683
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.528
67.523.888
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.820
28.235.324
Putenhähne
1.398
3.209.290
Putenhennen
1.106
737.583
Putenküken
212
1.800.705
Gänse
4.635
157.716
Enten
8.531
767.935
Wachteln
3.008
39.789
   
Elterntiere
417
4.616.684
Großelterntiere
58
333.375
Sonstiges Geflügel
2.232
36.318
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
86
542.509.565
   

 

Stand: 17.09.2026

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.