Aktuell gemeldete Bestands- und Tierzahlen

Tierart
Bestände
Tiere
   
Rinder
18.633
2.332.190
Rinder unter 7 Monate
13.457
542.661
Rinder 7 Monate bis 2 Jahre
16.468
834.866
Rinder ab 2 Jahre
15.342
954.663
   
Schweine
12.301
9.072.979
Ferkel bis 30 kg
2.806
2.650.409
Mastschweine / sonstige Schweine
10.564
6.003.352
Zuchtschweine / Jungsauen
1.881
419.218
   
Pferde (einschl. Ponys und Esel)
43.076
230.577
   
Schafe
11.220
227.352
Schafe bis einschl. 9 Monate
2.823
29.737
Schafe 10 bis einschl. 18 Monate
4.414
44.317
Schafe ab 19 Monate
9.914
153.298
   
Ziegen
4.994
28.611
Ziegen bis einschl. 9 Monate
742
2.741
Ziegen 10 bis einschl 18 Monate
1.202
4.847
Ziegen ab 19 Monate
4.293
21.023
   
Masthähnchen/Bruderhähne
3.587
66.521.640
Legehennen / Junghennen / Hähne
53.046
28.265.957
Putenhähne
1.356
3.193.618
Putenhennen
1.070
707.906
Putenküken
233
1.886.427
Gänse
4.800
164.632
Enten
8.292
859.843
Wachteln
2.844
37.186
   
Elterntiere
414
4.676.981
Großelterntiere
57
309.074
Sonstiges Geflügel
2.309
38.698
   
Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
103
513.830.389
   

 

Stand: 21.11.2025

Die hier dargestellten Bestands- und Tierzahlen veröffentlicht die Nieders. Tierseuchenkasse zu Informationszwecken.

Bei Interesse an detaillierteren Angaben wird die Verwendung der Daten der Erhebung nach dem Agrarstatistikgesetz empfohlen, die Sie beim Landesamt für Statistik Niedersachsen erhalten können.

Die Meldungen der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Nds. Tierseuchenkasse dienen der Erhebung von Beiträgen und der Tierseuchenbekämpfung (§ 14 AG TierGesG).
Eine Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereiches ist nach Art. 6 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung nur zulässig, wenn die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und sie im Rahmen der Zweckbindung der Datenerhebung erfolgt.

Ein Anspruch auf Datenübermittlung in den privaten Bereich besteht nicht.

Der Vorstand der Tierseuchenkasse hat aufgrund einer Vielzahl von Datenübermittlungsanfragen entschieden, derartige Ersuchen nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Achtung des Zweckbindungsprinzip zu bescheiden.
Insoweit werden Datenübermittlungsanfragen zur Erstellung von Master-, Bachelor- oder anderen Forschungsarbeiten stets negativ beschieden.