Die Niedersächsische Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
beabsichtigt zum 01.06.2026 die Einstellung einer/eines
Verwaltungsfachangestellten (w/m/d)
zur Unterstützung der Abteilung Beiträge und Gebühren.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8 TV-L, sofern die erforderlichen Qualifikationen vorliegen.
Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet zu besetzen, mit dem Ziel der Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar und teilzeitgeeignet, wobei eine ganztägige Besetzung zu gewährleisten ist.
Aufgabenschwerpunkte:
Tätigkeiten im Rahmen der Beitragserhebung, z.B.
Ihr Profil
Formale Voraussetzungen:
Wünschenswerte Voraussetzungen:
Wir bieten:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Die Nds. Tierseuchenkasse strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 27.04.2026 an die Niedersächsische Tierseuchenkasse, Brühlstr. 9, 30169 Hannover.
Onlinebewerbungen senden Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen als Pdf-Dokument ausschließlich an das elektronische Postfach (bewerbung@ndstsk.de).
Ihrem Bewerbungsanschreiben fügen Sie bitte neben Ihrem Lebenslauf Nachweise über Ihre Schul- und Berufsausbildung, Zeugnisse über Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten und ggf. Nachweise über Weiterqualifizierungsmaßnahmen bei.
Für verfahrensbezogene Rückfragen steht Ihnen Frau Rogall-Krüger (Tel.: 0511/70156-15) gerne zur Verfügung.
Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig, personenbezogene Daten zu speichern. Durch Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch speichern und verarbeiten.
Die Telefonzeiten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse sind dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
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