Nach § 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) haben Besitzerinnen und Besitzer toter Tiere diese unverzüglich der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt zu melden und die Abholung der Tierkörper zu veranlassen. Durch das Land Niedersachsen wurde geregelt, welche Tierkörperbeseitigungsanstalt für welchen Einzugsbereich zuständig ist.
Ab 01.09.2021 ändert sich die Zuständigkeit für den Einzugsbereich Hannover-Süd. Die Beseitigungspflicht wurde auf die Firma Rendac übertragen. Dies betrifft folgende Landkreise: Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, Region Hannover und die Städte Braunschweig und Salzgitter.
Für die Ansicht der großen Landkarte klicken Sie bitte hier: Karte Niedersachsen TKBA-Einzugsbereiche
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