Die Meldepflicht zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse beruht auf § 20 Tiergesundheitsgesetz i. V. m. § 14 Abs. 2 Nds. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) bzw. §§ 1, 7 Bremisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (BremAGTierGesG) sowie der Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das jeweilige Beitragsjahr. Neben der Meldepflicht zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse besteht zusätzlich die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde gemäß Viehverkehrsverordnung. Hierfür setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
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Bei allen Fragen zur Meldung erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter meldung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015670
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