Die Meldepflicht zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse beruht auf § 20 Tiergesundheitsgesetz i. V. m. § 14 Abs. 2 Nds. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG) bzw. §§ 1, 7 Bremisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (BremAGTierGesG) sowie der Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das jeweilige Beitragsjahr. Neben der Meldepflicht zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse besteht zusätzlich die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde gemäß Viehverkehrsverordnung. Hierfür setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
Hier finden Sie die aktuell gemeldeten Bestands- und Tierzahlen nach Tierarten
Bei allen Fragen zu Beiträgen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter meldung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 70156-70
Die Telefonzeiten der Tierseuchenkasse sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktuelle Seuchenlage
Biosicherheit
Beitragsrechner
Bestands- und Tierzahlen
Tierkennzeichnung
Kontaktaufnahme
Vorschriftensammlung