Tierzahlen melden

Tierhalter/innen meldepflichtiger Tiere können hier online ihre Tierzahlen melden

Biosicherheit in Schweinehaltungen

Im Juli 2022 wurde in Niedersachsen erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Sauenbetrieb im Lkr. Emsland festgestellt. Auch wenn es hier keine Mängel in der Be-triebsabschirmung gab, ist eine unzureichende Biosicherheit häufig die Ursache für den ASP-Eintrag. Informationen zum „Niedersächsischen Biosicherheitskonzept“ finden Sie hier:

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Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Online-Service der Tierseuchenkasse. Sie haben Ihr Passwort vergessen, möchten sich zur Onlinemeldung oder als neue Tierhalterin bzw. neuer Tierhalter anmelden? Hier finden Sie alle Möglichkeiten in der Übersicht.


Digitaler Beihilfeantrag


Die Beihilfe für die Entnahme von Blut- und Milchproben sowie deren Untersuchung wird zum 01.07.2023 auf ein digitales Verfahren umgestellt.
Hier finden Probenehmer Informationen zur Registrierung.


Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Informationen für Hobbytierhalterinnen und Hobbytierhalter

Warum sind Hobbytiere auch in der Tierseuchenkasse? Rinder, Schweine, Schafe/Ziegen, Equiden und Geflügel fallen unter die Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes, das den Schutz vor und die Bekämpfung von Tierseuchen regelt. Hobbytierhaltung ist besonders stark bei den Tierarten Pferde/Ponys und Geflügel (Hühner) ausgeprägt, kommt aber auch bei den o.g. Tierarten vor
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Neuanmeldung Hobbytierhaltung. Wenn Sie sich z.B. ein Huhn oder Pferd gekauft haben, müssen Sie sich nach den rechtlichen Vorgaben bei der Tierseuchenkasse anmelden. Die Neuanmeldung ist innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Tierhaltung vorzunehmen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
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