Bestandsmeldekarte 2024


Bitte fahren Sie mit der Maus über den entsprechenden Bereich des Bildes, zu dem Sie weitere Informationen wünschen. Beim Klick auf den entsprechenden Bereich öffnet sich ein Fenster mit themenbezogenen Informationen.

Hinweis: Auf dieser Seite finden Sie nur Informationen. Wenn Sie online Tierzahlen melden möchten, können Sie sich mit Ihren bereits vorhandenen Zugangsdaten hier einloggen oder den Online-Service erstmalig freischalten, indem Sie sich Zugangsdaten hier anfordern.
 

Bitte klicken Sie den entsprechenden Bereich der Karte an, zu dem Sie weitere Informationen möchtenInfos zum Adressfeld Betriebsübergabe oder Adressänderung Meldecode Betriebsübergabe/Adressänderung Art der Meldung Bestandsmeldung zum Stichtag 03.01. oder Jahreshöchstbestand Ort der Tierhaltung Rinderhaltung Schweine Schafe Ziegen Geflügel Geflügel Geflügel Pferde Keine Tiere Unterschrift Erläuterung Beihilfeantrag

 

Das Anschriftenfeld Seuchenhygienische Einheiten SEPA Lastschriftmandat Unterschrift SEPA Mandat

Hier erscheint bereits vorgedruckt Ihr Name und Ihre Anschrift sowie Ihre Tierseuchenkassennummer (TSK-Nr.) und Registriernummer (Reg.-Nr.). Bitte geben Sie die TSK-Nr. bei Korrespondenz mit der Tierseuchenkasse immer an.

Kreuzen Sie hier bitte an, ob Sie mit den eingetragenen Namens- und/oder Adressdaten eine Übergabe eines vorhandenen Betriebs an eine andere Besitzerin bzw. einen anderen Besitzer oder lediglich eine Änderung Ihrer persönlichen Daten mitteilen wollen.

Über das Scannen des aufgedruckten QR-Codes gelangen Sie per Smartphone oder Tablet schnell und komfortabel zum Login für die Online-Meldung.

Bitte tragen Sie im Adressfeld auf der rechten Seite des Formulars nur Änderungen Ihrer Adressdaten ein. Sofern sich keine Änderung ergeben hat, lassen Sie diese Felder bitte leer.

Gleiches gilt für den Ort der Tierhaltung. Die entsprechenden Felder müssen nur ausgefüllt werden, wenn sich der Ort der Tierhaltung geändert hat.

Bei einer GbR:
Bitte tragen Sie in der 2. Namenszeile die Vor- und Zunamen der einzelnen Gesellschafter ein.

Grundsätzlich ist der am 03.01. vorhandene Tierbestand zu melden. Weitere Zugänge von Tieren sind dann entsprechend im laufenden Kalenderjahr pünktlich nach zu melden.

Alternativ können Sie zum 03.01. bereits Ihren Jahreshöchstbestand im Voraus melden. Nachmeldungen sind in diesem Fall dann nicht mehr erforderlich, sofern der von Ihnen in diesem Jahr gemeldete Höchstbestand nicht doch noch überschritten wird.

Wichtig ist, dass Sie insgesamt immer Ihren vorhandenen Maximalbestand pro Jahr fristgerecht gemeldet haben.

Wenn der Ort der Tierhaltung von der Postanschrift abweicht, ist dieser hier abgedruckt.

Ihre Rinderzahlen sind seit 2006 nicht mehr an die Tierseuchenkasse zu melden. Die Bestandszahlen Ihrer Rinder zum Stichtag 03.01. eines jeden Jahres übernimmt die Tierseuchenkasse aus der HIT-Datenbank. Sofern Sie Rinder halten, bestätigen Sie dies bitte durch Ankreuzen des Kästchens.

Ferkel bis 30 kg
Hierzu gehören alle Ferkel. Auch vorhandene Saugferkel sind einzeln zu zählen.

Mastschweine/sonstige Schweine
Dies sind Schweine und Läufer, die zur reinen Mast dienen (jedoch keine Wildschweine) sowie Hängebauchschweine, Hausschweine, Minischweine und Wollschweine.

Zuchtschweine/Jungsauen
Hierzu gehören alle Sauen und Eber, die der Zucht dienen, sowie die Jungsauen.

Hier sind alle Schafe ihrem Alter entsprechend anzugeben, unabhängig davon, ob es sich um Lämmer, Muttertiere oder Böcke handelt.

Hier sind alle Ziegen ihrem Alter entsprechend anzugeben.

Masthähnchen/Bruderhähne
Masthähnchen sind alle Junghühner zum Zwecke der Fleischerzeugung. Bruderhähne tragen Sie bitte ebenfalls hier ein.

Legehennen/Junghennen/Hähne
Hühner, die zum Zwecke der Konsumeiproduktion gehalten oder hierfür aufgezogen werden (Junghennen). Auch Hähne und Zwerghühner werden hier eingetragen.

Gänse
Gänse sind alle Mastgänse, die der Fleischerzeugung dienen.

Putenküken
Putenküken, die sich in Aufzuchtbetrieben befinden und zur Mast wieder abgegeben werden. Hierbei handelt es sich um Aufzuchttiere, die den Betrieb spätestens mit einem Alter von 42 Tagen wieder verlassen oder in Mastbetriebe eingestallte Putenküken, die einen betriebsbedingten Überhang der bislang gemeldeten Anzahl der Puten verursachen, der innerhalb von 6 Wochen wieder abgebaut wird.

Putenhähne
Männliche Puten, die bis zum Mastendgewicht gehalten werden.

Putenhennen
Weibliche Puten, die bis zum Mastendgewicht gehalten werden, sowie männliche und weibliche Putenküken in einem Alter ab 43 Tage bis 70 Tage.

Enten
Enten, die der Fleischerzeugung dienen. Hierzu gehören auch Entenküken, Lauf- und Zierenten sowie Wassergeflügel jeder Art.

Elterntiere (gewerbsmäßige Haltungen)
Legereifes weibliches Geflügel der Masthähnchen, Wachteln, Lege- und Junghennen, Puten, Enten sowie Gänse, das zur Erzeugung von Bruteiern zwecks Vermehrung dieser Geflügelarten dient, sowie das zu diesem Zweck und in räumlicher Einheit gehaltene, gleichartige männliche Geflügel. Hobby-Geflügelhalter melden ihre Küken, Großeltern- und Elterntiere bitte bei der jeweiligen Geflügelart.

Großelterntiere (gewerbsmäßige Haltungen)
Großelterntiere der Masthähnchen, Wachteln, Legehennen, Enten, Puten und Gänse sowie Geflügel, das nicht der Fleischerzeugung oder der Eierproduktion dient bitte hier eintragen. Hobby-Geflügelhalter melden ihre Küken, Großeltern- und Elterntiere bitte bei der jeweiligen Geflügelart.

Sonstiges Geflügel
sind Emus, Fasane, Perlhühner, Rassegeflügel jeder Art, Rebhühner, Strauße, Zier- und Zuchtgeflügel und Geflügel, das nicht der Fleischerzeugung oder der Eierproduktion dient.

Küken in gewerbsmäßigen Brütereien
Betriebe, in denen die Bruteier der Masthähnchen, Wachteln, Legehennen/Junghennen, Gänse, Puten, Enten sowie des sonstigen Geflügels ausgebrütet werden. Bitte die Anzahl der Jahresproduktion des Vorjahres eintragen! Hobby-Geflügelhalter melden ihre Küken, Großeltern- und Elterntiere bitte bei der jeweiligen Geflügelart.

Pferde/Ponys
Bitte die Anzahl der Pferde/Ponys/Esel/Maulesel/Maultiere als eine Summe eintragen! Hierzu gehören auch Fohlen.

Gehören bspw. in Reit- oder Pensionsställen die Tiere innerhalb eines Bestandes verschiedenen Besitzerinnen bzw. Besitzern, so hat die Meldung des Tierbestandes die/derjenige durchzuführen, die/der die Tierhaltung gem. § 26 ViehVerkV der zuständigen Behörde angezeigt hat und dort als Halterin bzw. Halter registriert ist.
 

Zum Stichtag keine Tiere:
Sind nur vorübergehend keine Tiere vorhanden, bitte hier ein Kreuz setzen.

Aufgabe der Tierhaltung:
Haben Sie im laufenden Kalenderjahr Ihren gesamten Tierbestand abgeschafft, tragen Sie hier bitte das Datum der Aufgabe ein.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit aller Angaben auf der Meldekarte. Dies betrifft auch die bereits eingedruckten Daten bezüglich Adresse, Bankverbindung oder Seuchenhygienische Einheit!

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Meldekarte an diese Adresse:

Niedersächsische Tierseuchenkasse
- Rechenzentrum Agro Data EDV Service GmbH -

03062 Cottbus

Verwenden Sie hierzu bitte den der Meldekarte beigefügten Rückumschlag!

Als Bestand im Sinne des § 3 der Satzung über die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen 2021 gilt die seuchenhygienische Einheit; dies sind alle Tiere einer Tierart, die räumlich zusammen gehalten oder gemeinsam versorgt werden. Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle.

Eine Seuchenhygienische Einheit liegt z. B. dann vor, wenn

  • Tiere einer Art räumlich zusammen gehalten werden;
  • Tiere verschiedener Bestände durch dieselbe Person versorgt werden;
  • ein Austausch von Tieren zwischen verschiedenen Beständen stattfindet (Hin- und Her-Verkehr)

[Siehe auch "Was ist eine Seuchenhygienische Einheit"]

Hinweis: Eine Seuchenhygienische Einheit besteht nur zwischen Tieren der gleichen Art in unterschiedlichen Beständen (verschiedene Registriernummern)!

Bitte tragen Sie daher unbedingt die betreffende Tierart ein!
 

SEPA-Lastschriftmandat:
Für die Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlich. Bitte füllen Sie diesen Vordruck vollständig aus und senden ihn unterschrieben im Original an die Tierseuchenkasse zurück.
Formlos erteilte Einzugsermächtigungen erfüllen nicht die SEPA-Formvorschriften und können daher nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie bereits in der Vergangenheit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, dann ist Ihre IBAN hier eingedruckt, jedoch aus Datenschutzgründen teilweise unkenntlich gemacht. In diesem Fall füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte nur aus, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat.

Bitte unterschreiben Sie bzw. der/die Kontoinhaber/in hier mit der Angabe von Datum und Ort.

Wenn hier kein Kästchen vorbelegt ist, kreuzen Sie bitte an, ob Sie eine Stichtagsmeldung zum 03.01. oder eine Nachmeldung durchführen möchten. Im Falle einer Nachmeldung geben Sie bitte auch das Datum an, zu dem die Bestandsvergrößerung eingetreten ist.

Dieser Antrag dient der Erfüllung formaler Anforderungen durch die EU. Sie sichern sich damit lediglich die Leistungsgewährung im Ereignisfall (z.B. für Biosicherheitsberatungen).