Bei Pferden ist nach § 26 Viehverkehrsverordnung der/die Halter/in bzw. der/die Betriebsinhaber/in eines Reitstalles oder Pensionsstalles meldepflichtig. Die freiwillige Einstellerliste der eingestellten Pferde/Ponys und ihrer Besitzer/innen entfällt ab dem Jahr 2021 aus datenschutzrechtlichen Gründen und wird daher online nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung der Bestandszahl der Pferde/Ponys reicht somit aus.
Bei allen Fragen zur Meldung erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter meldung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015670
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