Bei Pferden ist nach § 26 Viehverkehrsverordnung der/die Halter/in bzw. der/die Betriebsinhaber/in eines Reitstalles oder Pensionsstalles meldepflichtig. Die freiwillige Einstellerliste der eingestellten Pferde/Ponys und ihrer Besitzer/innen entfällt ab dem Jahr 2021 aus datenschutzrechtlichen Gründen und wird daher online nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die Übermittlung der Bestandszahl der Pferde/Ponys reicht somit aus.
Bei allen Fragen zu Beiträgen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter meldung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 70156-70
Die Telefonzeiten der Tierseuchenkasse sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Aktuelle Seuchenlage
Biosicherheit
Beitragsrechner
Bestands- und Tierzahlen
Tierkennzeichnung
Kontaktaufnahme
Vorschriftensammlung