Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse erfolgt gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Niedersachsen. Dabei stehen die Grundsätze der Datenverarbeitung (Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung) aus Art 5 I DSGVO im Vordergrund, die gebieten, dass personenbezogene Daten nur in dem zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Umfang verarbeitet werden.
Soweit Ihre personenbezogenen Daten von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse verarbeitet werden, werden diese deshalb im Rahmen der Erforderlichkeit ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben verwendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Niedersächsischen Tierseuchenkasse sowie Auftragsverarbeiter sind im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Technische Umsetzung
Der Internetserver wird von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse betrieben.
Protokollierung
Wenn Sie Internetseiten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an den Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und dem Webserver aufgezeichnet:
Cookies
Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden Cookies verwendet. Es handelt sich dabei nur um „nicht dauerhaft gespeicherte Session-Cookies“, die keine personenbezogenen Daten speichern und spätestens 1 Stunde nach Inaktivität oder bei Schließen des Browsers automatisch wieder gelöscht werden.
Die Tierseuchenkasse verwendet die Cookies insbesondere dazu, Sie bei diesem und weiteren Besuchen Ihres passwortgeschützten Bereichs auf unserer Webseite zu identifizieren. Sie können diesen Dienst auch nur nutzen, wenn Sie der Tierseuchenkasse die Möglichkeit zur Speicherung von Cookies geben.
Die meisten Browser sind dabei so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Sie können Ihren Internetbrowser so einstellen, dass dieser entweder alle Cookies automatisch akzeptiert, alle Cookies automatisch ablehnt oder Sie bei jedem Cookie fragt, ob Sie es akzeptieren oder ablehnen möchten. (Siehe auch Hilfe)
Aktive Komponenten
Im Informationsangebot der Niedersächsischen Tierseuchenkasse werden keine aktiven Komponenten wie Java-Applets oder Active-X-Controls verwendet.
Auswertung des Nutzerverhaltens (Webtracking-Systeme)
Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden auf der Website der Niedersächsischen Tierseuchenkasse nicht eingesetzt.
Erhebung weiterer Daten
Soweit optional die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, werden Ihre Daten auf dem Transport zur Tierseuchenkasse unter Verwendung einer Software (SSL) verschlüsselt und sind vor einer Kenntnisnahme durch Dritte geschützt.
Elektronische Post (E-Mail)
Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an die Tierseuchenkasse senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Die Tierseuchenkasse kann in der Regel Ihre Identität nicht überprüfen und erkennt nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. Bitte senden Sie der Tierseuchenkasse schutzwürdige Nachrichten daher schriftlich auf dem Postweg. Bei E-Mail-Kontakt teilen Sie bitte mit, ob Sie mit einer unverschlüsselten Antwort per E-Mail auf Ihr Schreiben einverstanden sind. Falls nicht, geben Sie zur Beantwortung Ihrer schutzwürdigen Nachrichten bitte Ihre Postanschrift an.
Bei der Tierseuchenkasse eingehende E-Mails werden durch entsprechende Software vor unerwünschter Werbung (“SPAM-Filter“) geschützt. In seltenen Fällen können auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung eingeordnet und gelöscht werden. E-Mails, die schädigende Programme („Viren“) enthalten, werden in jedem Fall automatisch gelöscht.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Wenn Sie noch Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dieser Internetseite haben, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, wenden.
Anschrift: Niedersächsische Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts - Die/Der Datenschutzbeauftragte Brühlstr. 9 30169 Hannover E-Mail: datenschutz@ndstsk.de
Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Sie betreffende Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages gemäß den Anforderungen der Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Die Tierseuchenkasse hat die Aufgabe Tierverluste durch Tierseuchen oder seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen entstehen, zu erstatten. Darüber hinaus kann sie u. a. Kosten zu Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und Tierkrankheiten übernehmen. Die Aufgaben der Tierseuchenkasse sind in § 4 Nds. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG)[1], in § 3 Abs. 5 und 6 Nds. Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AG TierNebG)[2] und in § 1 Bremisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (BremAGTierGesG)[3] normiert. Die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Basis des Artikels 6 Abs. 1 lit. c (rechtliche Verpflichtung) DSGVO in Verbindung mit den nachfolgend genannten Gesetzen. Insbesondere werden personenbezogene Daten nach § 14 AGTierGesG und §§ 1, 2, 7 BremAGTierGesG zum Zwecke der Beitragserhebung, nach § 11 ff. AGTierGesG und § 1 BremAGTierGesG zum Zwecke der Leistungsgewährung und nach § 3 Abs. 6 Nds. AGTierNebG und § 2 Abs. 6 Bremisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (BremAGTierNebG)[4] zum Zwecke der Gebührenerhebung bei den Falltierbesitzerinnen bzw. Falltierbesitzern verarbeitet. Sie sind zur Bereitstellung der erhobenen personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
Vorrangig erfolgt die Erhebung von personenbezogenen Daten direkt bei der betroffenen Person. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten gem. § 18 Abs. 2 AGTierGesG aus folgenden Drittquellen erhoben: Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (zentrale Datenbank HI-Tier: www.hi-tier.de), Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung (VIT) w. V. Verden als beauftragte Stelle des Landes Niedersachsen gem. § 3 AGTierGesG (www.vit.de), kommunale Veterinärbehörden in Niedersachsen, Einwohnermeldeämter und Vollstreckungsbehörden sowie Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigungsanstalten).
Personenbezogene Daten werden bei der Tierseuchenkasse unter Berücksichtigung der gesetzlichen und insbesondere der haushaltsrechtlichen Vorschriften gespeichert. Die Speicherdauer der bei der Tierseuchenkasse gesammelten persönlichen Daten orientiert sich an den in den Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zu den §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 Landeshaushaltsordnung (LHO)[5] in Nr. 5.7 geregelten Aufbewahrungsfristen und beträgt je nach Anwendungsfall bis zu 10 Jahre nach Ablauf des Jahres der Entstehung. Werden Daten mit unterschiedlicher Aufbewahrungsdauer zusammen verarbeitet, gilt für die Löschung die jeweils längste Frist.
Die Tierseuchenkasse kann ihre gesetzlichen Aufgaben der Beitragskalkulation (§ 14 Abs. 1 AGTierGesG) und der Haushaltsplanung (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 AGTierGesG) nur erfüllen, wenn Daten für eine aussagekräftige Zeitspanne zur Verfügung stehen.
Die Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt auf Basis des Artikels 6 Abs. 1 lit. c (rechtliche Verpflichtung) DSGVO in Verbindung mit den nachfolgenden Gesetzesgrundlagen. Angaben aus den Tierbestandsmeldungen dienen zugleich gem. § 14 Abs. 8 AGTierGesG bzw. § 7 BremAGTierGesG der Durchführung von Maßnahmen, zu denen die Tierseuchenkasse Leistungen erbringt. Das bedeutet, dass die Daten gem. § 18 Abs. 1 u. 3 AGTierGesG den kommunalen Veterinärbehörden in Niedersachsen, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie VIT w. V. Verden als beauftragte Stelle übermittelt werden. Zum Zwecke der Gebührenerhebung gem. § 3 Abs. 6 Nds. AG TierNebG werden personenbezogene Daten mit den jeweils zuständigen Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigungsanstalten) abgeglichen. Die Datenverarbeitung der Tierseuchenkasse erfolgt auch durch Auftragsverarbeiter. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen ist die Tierseuchenkasse verpflichtet, anderen Behörden (Finanzämtern, Düngebehörde, Landesamt für Statistik, SVLFG-Alterskasse und Gewässerkundlicher Landesdienst - GLD) auf Ersuchen Daten zu übermitteln.
Betroffene können von der Tierseuchenkasse Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten (Artikel 15 DSGVO), deren Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) verlangen.
Für die Datenverarbeitung verantwortlich:
Niedersächsische Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts - Der Vorsitzende des Vorstandes Brühlstr. 9 30169 Hannover
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die/den Datenschutzbeauftragte/n der Nds. Tierseuchenkasse:
Niedersächsische Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts - Die/Der Datenschutzbeauftragte Brühlstr. 9 30169 Hannover E-Mail: datenschutz@ndstsk.de
Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Die Landesbeauftragte f. d. Datenschutz Niedersachsen Prinzenstr. 5 30159 Hannover Tel.: (0511) 120 4500 Fax: (0511) 120 4599 E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
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[1] AGTierGesG i.d.F. vom 23.10.2014, Nds. GVBl. 2014, 276, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. 9. 2022 (Nds. GVBl. S. 586) [2] Nds. AG TierNebG i.d.F. vom 21.4.1998, Nds. GVBl. 1998, 480 [3] BremAGTierGesG vom 1.12.2015, Brem.GBl. 2015, 524 [4] BremAGTierNebG vom 19.12.2006, Brem.GBl. 2006, 541 [5] LHO, Niedersächsische Landeshaushaltsordnung i.d.F. vom 30.4.2001, Nds. GVBl 2001, 310
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