Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und Leistungen.
Seit dem 28. Mai 2025 gelten in Niedersachsen deutlich erhöhte Wertgrenzen im Vergaberecht. Mit der Anpassung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) wird öffentlichen Auftraggebern die Vergabe von Aufträgen wesentlich erleichtert. Ziel der Neuerung ist es, Verfahren zu beschleunigen, Ressourcen zu schonen und bürokratische Hürden abzubauen.
Die wichtigsten Änderungen für die Niedersächsische Tierseuchenkasse im Überblick:
Mit dieser Neuregelung entfällt in vielen Fällen die Notwendigkeit aufwendiger Vergabeverfahren, was insbesondere bei kleineren Aufträgen eine spürbare Entlastung für die TSK bedeutet.
Im Jahr 2025 wurden 15 förmliche Vergabeverfahren mit einen Auftragsvolumen von insgesamt 9,14 Mio € von der TSK durchgeführt. Das Beschaffungsspektrum der TSK umfasste neben der Beschaffung von Hard- und Software bzw. Lizenzen, Labordiagnostika für die vorbeugende Seuchenbekämpfung (BHV1-gE-und gB Elisa-Testkits), Q-Fieberimpfstoff, Kennzeichnungsmedien für die Rinder, Schafe/Ziegen und Schweine (in Kooperation mit Vit Verden e.V.) sowie die Bereitstellung von Kohlendioxid (in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern).
Die Telefonzeiten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse sind dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
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