Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für die Impfung von Schafen und Ziegen gegen BTV-3 in Höhe von 3,00 € je Tier. Das Antragsformular für die Beantragung der Härtebeihilfe finden Sie hier. Voraussetzung für die Beantragung der Härtebeihilfe ist eine Erfassung der Impfungen in Hi-Tier.
Eine Härtebeihilfe für die Impfung von Rindern in Höhe von 4,00 € je grundimmunisiertem Tier ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Weitere Informationen hierzu folgen zu gegebener Zeit.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für BTV-3-bedingte Tierverluste, die trotz rechtzeitig erfolgter Impfung gegen BTV-3 aufgetreten sind. Pauschal können für ein adultes Rind 1.000 €, für Schafe 90 € und für Ziegen 60 € gewährt werden.
Folgende Voraussetzungen sind durch die Antragstellerin / den Antragsteller für die Gewährung einer Härtebeihilfe zu erfüllen:
Schafe und Ziegen
Rinder
Den Leistungsantrag für die Beantragung einer Härtebeihilfe für an BTV-3 verendete, geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder können Sie über den Pdf-Button herunterladen. Dieser Härtebeihilfeantrag muss über das für Ihren Landkreis zuständige Veterinäramt gestellt werden.
Weiterführende Information zur Blauzungenkrankheit finden sie hier .
Bei allen Fragen zu Leistungen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter leistung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015672
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