BTV-3: Härtebeihilfen für Impfungen und Tierverluste

Impfung gegen BTV-3

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für die Impfung von Schafen und Ziegen gegen BTV-3 in Höhe von 3,00 € je Tier. Das Antragsformular für die Beantragung der Härtebeihilfe finden Sie hier. Voraussetzung für die Beantragung der Härtebeihilfe ist eine Erfassung der Impfungen in Hi-Tier.

Eine Härtebeihilfe für die Impfung von Rindern in Höhe von 4,00 € je grundimmunisiertem Tier ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Weitere Informationen hierzu folgen zu gegebener Zeit.

Tierverluste aufgrund von BTV-3

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für BTV-3-bedingte Tierverluste, die trotz rechtzeitig erfolgter Impfung gegen BTV-3 aufgetreten sind. Pauschal können für ein adultes Rind 1.000 €, für Schafe 90 € und für Ziegen 60 € gewährt werden.

Folgende Voraussetzungen sind durch die Antragstellerin / den Antragsteller für die Gewährung einer Härtebeihilfe zu erfüllen:


Schafe und Ziegen

  1. Grundimmunisierung aller Tiere des Bestandes ab einem Alter von 3 Monaten durch eine Tierärztin / einen Tierarzt (spätester Zeitpunkt: 3 Wochen vor dem Verenden)
  2. Eintragung der Impfung in Hi-Tier
  3. Bestätigung für das Vorliegen von BTV-3-typischen klinischen Symptomen durch die betreuende Tierärztin / den betreuenden Tierarzt (ein labordiagnostischer Nachweis muss nicht erbracht werden)
  4. Vorliegen einer unbilligen Härte: mindestens 5 verendete Tiere + Übersterblichkeit in Höhe von mindestens 25 % im Vergleich zum Vorjahr (beihilfefähig sind nur die Tiere, welche oberhalb der Sterblichkeitsanzahl des Vorjahres liegen)
  5. Nachweis der Übersterblichkeit mittels Vorlage von Abholscheinen der Tierkörperbeseitigung, jeweils aus dem 2. Halbjahr für 2023 und 2024

Rinder

  1. Vollständige Grundimmunisierung des betroffenen Tieres durch eine Tierärztin / einen Tierarzt
  2. Eintragung der Impfung in Hi-Tier
  3. Verenden oder Euthanasie aufgrund des Vorliegens einer BTV-3-Infektion (ab dem 8. Tag nach Abschluss der Grundimmunisierung)
  4. Nachweis des Vorliegens einer BTV-3-Infektion anhand eines positiven PCR-Ergebnisses
  5. Vorliegen einer unbilligen Härte: mindestens 3 verendete / euthanasierte Tiere


Den Leistungsantrag für die Beantragung einer Härtebeihilfe für an BTV-3 verendete, geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder können Sie über den Pdf-Button herunterladen. Dieser Härtebeihilfeantrag muss über das für Ihren Landkreis zuständige Veterinäramt gestellt werden.

PDF Download
 

Weiterführende Information zur Blauzungenkrankheit finden sie hier .