Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Tierseuchenkasse für das Jahr 2025
Bek. d. ML v. 04.11.2024 - 203-42141-1971/2024 - (Nds. MBl. Nr. 532/2024)
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse regelt die Durchführung des Meldeverfahrens sowie die Höhe der Beiträge. Die Grundlage bildet § 14 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz. Die Beitragssatzung wird für jedes Kalenderjahr neu erlassen.
Die aktuelle Beitragssatzung steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.