Derzeit erreichen die Niedersächsische Tierseuchenkasse viele Anfragen zum digitalen Rechnungsempfang. Hintergrund ist die für Unternehmen ab 01.01.2025 geltende E-Rechnungspflicht.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse erlässt als Anstalt des öffentlichen Rechts Bescheide nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften für die öffentliche Verwaltung. Die Umsetzung des Angebots von digitalen Verwaltungsdienstleistungen wird durch das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0) geregelt. Danach bedarf die Übermittlung von Bescheiden eines rechtssicheren digitalen Übermittlungsweges. Dieser steht aktuell noch nicht zur Verfügung. Daher werden Bescheide weiterhin auf dem Postweg übermittelt. Sobald eine digitale Übermittlung von Bescheiden möglich ist, wird die Tierseuchenkasse rechtzeitig darüber informieren.
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