Menü ausklappen
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Anmelden
Login
Meine TSK
TSK-Nummer oder Benutzername
Passwort
Einloggen
Meldepflicht
Übersicht Meldepflicht
Meldekarte 2025
Online-Meldung
Hobbytierhaltung
Meldung Reit- und Pensionsställe
Beitragspflicht
Allgemeine Beitragsinformationen
Beitragserhebung
Beitragssatzung
Beitragsrechner
Leistungen
Übersicht Leistungen
Blauzungenkrankheit
Paratuberkulose
Beihilfen
Bekämpfung der BHV1
Entschädigungen
Ermittlung des gemeinen Wertes
Kennzeichnung der Tiere
Biosicherheit
West-Nil-Fieber
Tierkörperbeseitigung
Übersicht TKB
Falltier-Gebühren
Abholung toter Tiere
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Zum übergeordneten Thema
Warum sind Pferde beitragspflichtig?
Pferde sind bereits seit 1972 bundesweit meldepflichtig.
Pferde sind, wie auch schon in den Jahren 1991–1996, seit 2006 wieder beitragspflichtig.
Der Grund hierfür sind die Tierkörperbeseitigungskosten, die die Tierseuchenkasse seit 2006 zu 60 % der Gesamtkosten zu tragen hat.