Bitte melden Sie Ihr/e Tier/e bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TKBA) an, die für Abholungen in dem Landkreis zuständig ist, in dem sich Ihr totes Tier befindet. Die Anmeldung können sie dort telefonisch oder online vornehmen. Eine Übersicht der Firmen mit Kontaktdaten finden Sie hier.
Bitte geben Sie bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Rechnungskundin/en oder Abholadresse die Stallbesitzerin bzw. den Stallbesitzer und auch deren/dessen TSK-Nr. an. Die Stallbesitzerin bzw. der Stallbesitzer erhält dann den Gebührenbescheid, da auch die Meldung und Beitragszahlung durch diese bzw. diesen erfolgt.
Bitte hören Sie sich die Bandansage bis zum Schluss an. Dort werden Sie dann aufgefordert, die 0 und # zu drücken. Sie werden anschließend an eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in weitergeleitet.
Die Gebühr ist in der jährlichen Falltiergebührensatzung festgelegt und richtet sich zusätzlich danach, ob das abgeholte Tier gewogen werden kann (Abrechnung nach Gewicht) oder nicht (Abrechnung von Einzeltieren oder Behältergrößen).
Reklamationen senden Sie bitte schriftlich per Post oder per E-Mail zu. Der Sachverhalt wird dann geprüft und die Daten an die Tierkörperbeseitigungsanstalt geschickt. Nach deren Rückmeldung erhalten Sie einen Korrekturbescheid.
Die Inrechnungstellung ist korrekt. Verendete Tiere, die in Praxen abgeholt werden, sind den Praxen zuzuordnen. Diese können die Gebühr dann an die entsprechende Tierhalterin bzw. den entsprechenden Tierhalter weitergeben. Bei Tierhalterinnen bzw. Tierhaltern aus Niedersachsen oder Bremen können bei der Abholung auch TSK-Nr., Name und Adresse der Besitzerin bzw. des Besitzers angegeben werden. Der Datensatz wird dann der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter direkt zugeordnet.
Die Daten erhält die Niedersächsische Tierseuchenkasse quartalsweise. Bitte haben Sie noch etwas Geduld bis zur nächsten Bescheiderstellung.
SEPA-Mandate können Sie online über die Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erteilen oder hier telefonisch einen Vordruck anfordern, den Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden.
SEPA-Mandate können Sie online über die Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ändern oder hier telefonisch einen Vordruck anfordern, den Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden.
Sie hatten in der Vergangenheit eine Rücklastschrift. Hierbei handelt es sich um die dadurch verursachten Kosten Ihrer Bank.
Das Guthaben wird mit dem zukünftigen Bescheid verrechnet. Wenn Sie eine Auszahlung wünschen, teilen Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse bitte schriftlich die IBAN mit, auf die die Auszahlung erfolgen soll.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse ist für Haustiere nicht zuständig. Für die Höhe der anfallenden Kosten setzen Sie sich bitte direkt mit der entsprechenden Tierkörperbeseitigungsanstalt in Verbindung.
Die Kosten für Unfallwild werden nicht von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gezahlt. Sie erhalten eine Rechnung direkt von der Tierkörperbeseitigungsanstalt.
BItte wenden Sie sich an die entsprechende Tierkörperbeseitigungsanstalt. Abholscheine erhalten Sie von dort.
Wenn der Betrag rechtzeitig eingegangen ist erfolgt keine Abbuchung mehr.
Sie müssen den Betrag nicht überweisen. Die Gebühr wird abgebucht. Sie erhalten dazu noch eine Vorabinformation.
Für die Abrechnung von Tierkörperbeseitigungsgebühren liegt bisher kein SEPA-Mandat vor. Wahrscheinlich wurde nur für die Lastschrift von Beiträgen ein SEPA-Mandat erteilt. Für die TKB-Gebühren muss ein separates SEPA-Mandat erteilt werden.
Sie haben Ihr Tier wahrscheinlich außerhalb von Niedersachsen oder Bremen beseitigen lassen. Da die Niedersächsische Tierseuchenkasse nur für Entsorgungen von Tieren in Niedersachsen und Bremen zuständig ist, ist die Rechnung korrekt. Sollte die Abholung in Niedersachsen oder Bremen stattgefunden haben, wenden Sie sich bitte bezüglich der Klärung an die Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Belege können für die letzten 5 Jahre in Rechnung gestellt werden. Wenn erst jetzt Belege aus den vorherigen 5 Jahren auf dem Bescheid ausgewiesen werden, ist der Betrag wahrscheinlich so gering gewesen, dass bisher noch kein Bescheid dafür erstellt wurde.