Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht sind Biosicherheitsberatungen durch TierärztInnen durchzuführen, da diese das infektionsmedizinische Wissen haben. Landwirtschaftliche Fachberaterinnen/-berater mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung können die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in der Beratung begleiten. Für andere Berufsgruppen ist zumindest die Beihilfe der Nds. Tierseuchenkasse nicht vorgesehen. Für die Beihilfe müssen Tierärztinnen/Tierärzte und Fachberaterinnen/-berater an einer Qualifizierungsveranstaltung für Biosicherheitsberatungen der Nds. Tierseuchenkasse teilnehmen und sich bei der Nds. Tierseuchenkasse für Biosicherheitsberatungen registrieren lassen. Die Kontaktdaten werden dann auf der Homepage der Nds. Tierseuchenkasse veröffentlicht. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Kontaktdaten der Teilnehmenden der Schulungen werden nur dann auf der Homepage der Tierseuchenkasse veröffentlicht, wenn hierzu mit dem bei den Präsenzschulungen verteilten Rückmeldebogen („Rückmeldebogen für die Liste der anerkannten Biosicherheitsberatenden“) eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde.
Sollten Sie an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben und Ihre Kontaktdaten auf der Liste veröffentlichen möchten, scannen oder fotografieren Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Bogen bitte und senden ihn per E-Mail als pdf- oder Bilddatei an info@ndstsk.de. Alternativ können Sie den Bogen auch per Post an Nds. Tierseuchenkasse, Brühlstraße 9, 30169 Hannover senden. Sollten Sie das Formular nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte unter o. a. E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 0511 / 70156 – 0 an die Tierseuchenkasse.
Für die Beihilfe müssen Tierärztinnen/Tierärzte und Fachberaterinnen/-berater an einer Qualifizierungsveranstaltung für Biosicherheitsberatungen der Nds. Tierseuchenkasse teilnehmen. Diese Liste der für Beratungsbeihilfen qualifizierten Tierärztinnen/Tierärzte auf der Internetseite der Nds. Tierseuchenkasse ist nicht abschließend. Die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen/Teilnehmer der Schulungen werden nur dann auf der Internetseite der Nds. Tierseuchenkasse veröffentlicht, wenn hierzu mit dem bei den Präsenzschulungen verteilten Rückmeldebogen („Rückmeldebogen für die Liste der anerkannten Biosicherheitsberatenden“) eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde.
Sollten Sie an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben und Ihre Kontaktdaten auf der Liste veröffentlichen möchten, scannen oder fotografieren Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Rückmeldebogen bitte und senden ihn per E-Mail als pdf- oder Bilddatei an info@ndstsk.de. Alternativ können Sie den Bogen auch per Post an die Nds. Tierseuchenkasse, Brühlstraße 9, 30169 Hannover senden. Sollten Sie den Rückmeldebogen nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte unter o. a. E-Mail-Adresse oder telefonisch unter 0511 / 70156 – 0 an die Tierseuchenkasse.
Fachberaterinnen/-berater können die Beihilfe nicht selbst bei der Nds. Tierseuchenkasse beantragen. Die Beihilfeanträge müssen immer über die geschulten Tierärztinnen/Tierärzten gestellt werden, die dann die Beihilfe für ihre eigene Arbeitszeit und ggf. an der Beratung beteiligte Beraterinnen/Berater online im Tierärzte-Bereich der Internetseite der Nds. Tierseuchenkasse beantragen. Tierärztin/Tierarzt und Beraterin/Berater bekommen dann jeweils ihren Anteil der Beihilfe überwiesen und eine Leistungsmitteilung der Nds. Tierseuchenkasse.
Bei der Festlegung der Beihilfehöhen für die Tätigkeiten von Tierärztinnen/Tierärzten und landwirtschaftlichen Fachberaterinnen/-beratern für Biosicherheitsberatungen wird zwischen steuerlich pauschalierenden und optierenden/regelbesteuerten Betrieben unterscheiden. Steuerlich optierende/regelbesteuerte Betriebe können die Umsatzsteuer für die Tätigkeiten vom jeweils zuständigen Finanzamt erstattet bekommen, dies ist bei allen anderen Tierhaltungen nicht der Fall.
Daher ist die Beihilfehöhe für die optierenden/regelbesteuerten Betriebe um 7 % geringer als für pauschalierende und andere Betriebe. Die Umsatzsteuer für die optierenden/regelbesteuerten Betriebe sollen von Tierärztinnen/Tierärzten und Fachberaterinnen/-beratern per Rechnung an die Tierhaltenden erhoben werden. Sollte der Betrieb, in dem die Biosicherheitsberatung durchgeführt wurde, steuerlich nicht optieren/der Regelbesteuerung unterliegen, ist das Kreuz auf dem Antrag bei pauschalierend zu setzen. Zum Steuersatz ist festzuhalten, dass die korrekte Abführung der Umsatzsteuer die Sache der Dienstleisterin / des Dienstleisters ist und nicht im Aufgabenbereich der Nds. Tierseuchenkasse liegt. Dafür muss der Tierhalterin / dem Tierhalter für die durchgeführten Dienstleistungen also auch für die Beratung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gestellt werden.
Bei optierend/regelbesteuerten Betrieben beträgt der von der Nds. Tierseuchenkasse vergütete Stundensatz für landwirtschaftliche Fachberaterinnen/-berater 80,00 € und die Umsatzsteuer kann ergänzend von der Tierhalterin / dem Tierhalter eingefordert werden. Bei pauschalierend versteuerten Betrieben können 95,20 € pro Stunde bei der Nds. Tierseuchenkasse abgerechnet werden und die Umsatzsteuer (7 % oder 19 %) muss von diesem Betrag abgeführt werden. Eine zusätzliche in Rechnungstellung der (teilweisen) Umsatzsteuer bei der/dem Tierhaltenden ist hier nicht zulässig. Hinweis: Die Frage nach dem Steuersatz liegt nicht im Aufgabenbereich der Nds. Tierseuchenkasse, sodass hier keine verbindliche Beratung möglich ist.