FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Zum übergeordneten Thema

Wo ist die Nachmeldekarte?

Ich habe keine Meldekarte erhalten bzw. ich habe meine Meldekarte verloren/verlegt. Wie soll ich jetzt melden?

Entweder fordern Sie sich telefonisch nochmals eine Meldekarte bei der Beitragsabteilung der Tierseuchenkasse an oder Sie melden formlos schriftlich oder per Internet.

Kann ich die Meldekarte faxen oder per E-Mail zusenden?

Der Faxempfang ist seit dem 01.11.2020 eingestellt. Bitte melden Sie per Post oder digital über den hierfür bereitgestellten Online-Meldeweg auf der Internetseite der Tierseuchenkasse. Mit einem Smartphone oder Tablet gelangen Sie über den auf der Meldekarte aufgedruckten QR-Code komfortabel zum Login-Bereich.

Kann ich meine Tierzahlen auch telefonisch mitteilen?

Nein, Meldungen müssen schriftlich bzw. online erfolgen.

Kann ich an die Meldekarte etwas anheften/aufkleben?

Nein, bitte nicht, da die Meldekarten gescannt werden. Handzettel/Zusatzbriefe bitte nur mit Büroklammer beifügen. Auf die zusätzlichen Zettel/Briefe schreiben Sie bitte immer Ihre TSK-Nr., falls diese sich doch mal von der Büroklammer lösen sollten. So ist eine Zuordnung zu Ihrem Datensatz möglich.

Was muss ich in die Adressfelder oben rechts eintragen?

Hier bitte nur Änderungen oder Korrekturen des Namens oder der Adresse eintragen, sonst bitte freilassen.

Muss ich den Rückumschlag freimachen?

Ja, unbedingt. Nicht (ausreichend) freigemachte Sendungen werden zwar angenommen, jedoch wird das Nachporto der Tierbesitzerin/dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt. 

Ich habe keine Tiere mehr und habe den Betrieb abgegeben. Was muss ich ausfüllen?

Neue Daten bitte oben rechts unter Änderungen eintragen. Füllt der Übernehmer die Meldekarte aus, dann (zusätzlich) die Tierzahlen eintragen und ggf. das SEPA-Mandat auf der Rückseite ändern/neu eintragen. 

Füllt der abgebende Betrieb die Meldekarte aus, dann links das Beendigungsdatum eintragen. 

In beiden Fällen teilen Sie die Änderung bitte auch Ihrem zuständigen Veterinäramt mit.

Ich habe zum Stichtag keine Tiere. Muss ich die Meldekarte zurücksenden?

Ja, bitte auf der Meldekarte "Zum Stichtag keine Tiere" ankreuzen.

Ich habe dauerhaft keine Tiere mehr. Was muss ich angeben?

Bitte unter "Ich habe die Tierhaltung auf Dauer beendet am:" das Aufgabedatum angeben und die Meldekarte zurücksenden.

Ich bekomme erst im laufenden Jahr Tiere. Muss ich die Meldekarte jetzt zurücksenden?

Ja, bitte kreuzen Sie "Zum Stichtag keine Tiere" an. Sobald die Tiere vorhanden sind, melden Sie diese bitte mit der Meldekarte oder online innerhalb von zwei Wochen nach. Wenn Sie genau wissen, wie viele Tiere Sie einstallen werden, können Sie auch jetzt schon den Jahreshöchstbestand angeben, um die Nachmeldung später nicht zu vergessen.

Ich habe der Tierseuchenkasse bereits die Aufgabe der Tierhaltung mitgeteilt. Warum bekomme ich dennoch eine Meldekarte?

Entweder liegt Ihre Mitteilung hier nicht vor oder Ihre Mitteilung erfolgte nach dem Datenabzug Anfang Dezember. Die Meldekarten sind bereits im Druck gewesen und der Versand konnte nicht mehr verhindert werden. 

An meinem Tierbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts geändert. Muss ich die Meldekarte trotzdem zurücksenden?

Ja, es besteht zu jedem Stichtag eine neue Meldepflicht. 

Ich gebe die Tierhaltung bald nach dem Stichtag 03.01. auf. Muss ich noch melden?

Ja, alle am Stichtag vorhandenen Tiere sind meldepflichtig.

Die Stallkapazität ist am Stichtag nicht erreicht, der Stall wird aber im lfd. Jahr voll werden. Wie ist zu melden?

Entweder melden Sie am Stichtag den vorhandenen Bestand und nehmen danach zu jeder weiteren Aufstockung eine Nachmeldung vor oder Sie melden schon jetzt die Gesamttierzahl (= Höchstbestand), die Sie erreichen werden. 

Gehören Tauben zum Geflügel?

Nein, Tauben sind nicht meldepflichtig.

Muss ich den Jahresdurchschnittsbestand oder den Jahreshöchstbestand melden?

Den Jahreshöchstbestand.

Ich habe Hühner und 1 Hahn. Wo muss ich diesen eintragen?

Bitte die Hühner und den Hahn summiert unter "Legehennen" eintragen.

Wo muss ich Rassegeflügel eintragen?

Unter "sonstiges Geflügel".

Ich habe Pferde und/oder Ponys, Esel, Maultiere. Muss ich diese summiert oder getrennt eintragen?

Pferde und/oder Ponys, Esel, Maultiere werden summiert eingetragen. 

Muss ich auch 1 Tier melden?

Ja, die Meldepflicht besteht für alle meldepflichtigen Tierarten ab dem 1. Tier.

Muss ich alle nichtzutreffenden Felder durchstreichen bzw. eine 0 eintragen?

Nein, nichtzutreffende Felder bleiben leer.

Ich bin mir unsicher, in welche Kategorie meine Tierart gehört. Wo trage ich meine Tierart ein?

Hier finden Sie die Erläuterungen zur Meldekarte sowie am Ende des Artikels "Die Meldepflicht" eine Liste verschiedener Tierarten.

Wo trage ich Minischweine/Hängebauchschweine ein?

Unter "Mastschweine/sonstige Schweine".

Ich habe nur Rinder und die Tierzahlen werden doch aus HIT übernommen. Muss ich die Meldekarte trotzdem zurücksenden?

Die Meldekarte muss zurückgesandt werden. Bitte das Ankreuzfeld "Rinderhaltung" ausfüllen und andere Tierarten ggf. nicht vergessen, mit einzutragen. 

Wann muss ich die Einstellerliste beifügen?

Ab 2021 entfallen die Einstellerlisten.

Ich habe Ferkel zur Mast eingestallt. Was muss ich melden? Ferkel oder Mastschweine?

Es ist das Produktionsziel zu melden:

  • im Mastbetrieb als Mastschweine
  • im Aufzuchtbetrieb als Ferkel

Muss ich auch Saugferkel melden?

Ja, es sind alle vorhandenen Tiere zu melden, auch die Saugferkel.