Entweder fordern Sie sich telefonisch nochmals eine Meldekarte bei der Beitragsabteilung der Tierseuchenkasse an oder Sie melden formlos schriftlich oder per Internet.
Der Faxempfang ist seit dem 01.11.2020 eingestellt. Bitte melden Sie per Post oder digital über den hierfür bereitgestellten Online-Meldeweg auf der Internetseite der Tierseuchenkasse. Mit einem Smartphone oder Tablet gelangen Sie über den auf der Meldekarte aufgedruckten QR-Code komfortabel zum Login-Bereich.
Nein, Meldungen müssen schriftlich bzw. online erfolgen.
Nein, bitte nicht, da die Meldekarten gescannt werden. Handzettel/Zusatzbriefe bitte nur mit Büroklammer beifügen. Auf die zusätzlichen Zettel/Briefe schreiben Sie bitte immer Ihre TSK-Nr., falls diese sich doch mal von der Büroklammer lösen sollten. So ist eine Zuordnung zu Ihrem Datensatz möglich.
Hier bitte nur Änderungen oder Korrekturen des Namens oder der Adresse eintragen, sonst bitte freilassen.
Ja, unbedingt. Nicht (ausreichend) freigemachte Sendungen werden zwar angenommen, jedoch wird das Nachporto der Tierbesitzerin/dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt.
Neue Daten bitte oben rechts unter Änderungen eintragen. Füllt der Übernehmer die Meldekarte aus, dann (zusätzlich) die Tierzahlen eintragen und ggf. das SEPA-Mandat auf der Rückseite ändern/neu eintragen.
Füllt der abgebende Betrieb die Meldekarte aus, dann links das Beendigungsdatum eintragen.
In beiden Fällen teilen Sie die Änderung bitte auch Ihrem zuständigen Veterinäramt mit.
Ja, bitte auf der Meldekarte "Zum Stichtag keine Tiere" ankreuzen.
Bitte unter "Ich habe die Tierhaltung auf Dauer beendet am:" das Aufgabedatum angeben und die Meldekarte zurücksenden.
Ja, bitte kreuzen Sie "Zum Stichtag keine Tiere" an. Sobald die Tiere vorhanden sind, melden Sie diese bitte mit der Meldekarte oder online innerhalb von zwei Wochen nach. Wenn Sie genau wissen, wie viele Tiere Sie einstallen werden, können Sie auch jetzt schon den Jahreshöchstbestand angeben, um die Nachmeldung später nicht zu vergessen.
Entweder liegt Ihre Mitteilung hier nicht vor oder Ihre Mitteilung erfolgte nach dem Datenabzug Anfang Dezember. Die Meldekarten sind bereits im Druck gewesen und der Versand konnte nicht mehr verhindert werden.
Ja, es besteht zu jedem Stichtag eine neue Meldepflicht.
Ja, alle am Stichtag vorhandenen Tiere sind meldepflichtig.
Entweder melden Sie am Stichtag den vorhandenen Bestand und nehmen danach zu jeder weiteren Aufstockung eine Nachmeldung vor oder Sie melden schon jetzt die Gesamttierzahl (= Höchstbestand), die Sie erreichen werden.
Nein, Tauben sind nicht meldepflichtig.
Den Jahreshöchstbestand.
Bitte die Hühner und den Hahn summiert unter "Legehennen" eintragen.
Unter "sonstiges Geflügel".
Pferde und/oder Ponys, Esel, Maultiere werden summiert eingetragen.
Ja, die Meldepflicht besteht für alle meldepflichtigen Tierarten ab dem 1. Tier.
Nein, nichtzutreffende Felder bleiben leer.
Hier finden Sie die Erläuterungen zur Meldekarte sowie am Ende des Artikels "Die Meldepflicht" eine Liste verschiedener Tierarten.
Unter "Mastschweine/sonstige Schweine".
Die Meldekarte muss zurückgesandt werden. Bitte das Ankreuzfeld "Rinderhaltung" ausfüllen und andere Tierarten ggf. nicht vergessen, mit einzutragen.
Ab 2021 entfallen die Einstellerlisten.
Es ist das Produktionsziel zu melden:
Ja, es sind alle vorhandenen Tiere zu melden, auch die Saugferkel.