FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Zum übergeordneten Thema

Was passiert, wenn sich im laufenden Jahr der Tierbestand verringert oder die Tierhaltung aufgegeben wird?

Was ist eine nicht meldepflichtige Betriebsstätte und was bedeutet diese für die Meldepflicht zur Tierseuchenkasse?

Die Einrichtung einer nichtmeldepflichtigen Betriebsstätte bedingt immer einen Hauptbetrieb und mindestens eine untergeordnete Nebenbetriebsstätte.

Nichtmeldepflichtige Betriebsstätten werden vom Veterinäramt mit dem formellen  Registriernummernantrag bei vit Verden w.V. beantragt.

Sowohl für den Hauptbetrieb als auch für die Betriebsstätte(n) ist  jeweils eine Registriernummer in der HIT-Datenbank vorhanden. Die nichtmeldepflichtigen Betriebsstätten erhalten in der HIT-Datenbank einen entsprechenden Betriebstypenschlüssel.

Die Tiere nichtmeldepflichtiger Betriebsstätten werden zur Tierseuchenkasse über den Hauptbetrieb gemeldet. Daher werden für die  nichtmeldepflichtigen Betriebsstätten keine Meldekarten versandt.

Eine nichtmeldepflichtige Betriebsstätte kann nur für rinderhaltende Betriebe eingerichtet werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einrichtung einer nichtmeldepflichtigen Betriebsstätte an das für Sie zuständigen Veterinäramt.