Die Einrichtung einer nichtmeldepflichtigen Betriebsstätte bedingt immer einen Hauptbetrieb und mindestens eine untergeordnete Nebenbetriebsstätte.
Nichtmeldepflichtige Betriebsstätten werden vom Veterinäramt mit dem formellen Registriernummernantrag bei vit Verden w.V. beantragt.
Sowohl für den Hauptbetrieb als auch für die Betriebsstätte(n) ist jeweils eine Registriernummer in der HIT-Datenbank vorhanden. Die nichtmeldepflichtigen Betriebsstätten erhalten in der HIT-Datenbank einen entsprechenden Betriebstypenschlüssel.
Die Tiere nichtmeldepflichtiger Betriebsstätten werden zur Tierseuchenkasse über den Hauptbetrieb gemeldet. Daher werden für die nichtmeldepflichtigen Betriebsstätten keine Meldekarten versandt.
Eine nichtmeldepflichtige Betriebsstätte kann nur für rinderhaltende Betriebe eingerichtet werden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einrichtung einer nichtmeldepflichtigen Betriebsstätte an das für Sie zuständigen Veterinäramt.