FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Zum übergeordneten Thema

Wie melde ich mich neu an?

Bitte klicken Sie auf den Button "Online Meldung" auf der Startseite und anschließend auf den Button "Ich habe noch keine TSK-Nummer". Füllen Sie das Formular aus und senden dieses ab. In einem 2. Schritt erhalten Sie eine E-Mail mit einem Verifizierungslink, den Sie anklicken. Sodann geben Sie die weiteren geforderten Angaben ein. Im Anschluss senden Sie das Formular nochmal ab.  

Der Verifizierungslink funktioniert nicht. Wie gehe ich vor?

Bitte verwenden Sie in diesem Fall das ebenfalls in der E-Mail enthaltene Einmal-Kennwort.

Warum erhalte ich keine E-Mail?

Eventuell ist Ihr E-Mail-Postfach voll oder die E-Mail ist im SPAM-Ordner eingegangen. Falls beides nicht zutrifft, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Tierseuchenkasse.

Was ist eine nicht meldepflichtige Betriebsstätte und was bedeutet diese für die Meldepflicht zur Tierseuchenkasse?

Die Einrichtung einer nichtmeldepflichtigen Betriebsstätte bedingt immer einen Hauptbetrieb und mindestens eine untergeordnete Nebenbetriebsstätte.

Nichtmeldepflichtige Betriebsstätten werden vom Veterinäramt mit dem formellen  Registriernummernantrag bei vit Verden w.V. beantragt.

Sowohl für den Hauptbetrieb als auch für die Betriebsstätte(n) ist  jeweils eine Registriernummer in der HIT-Datenbank vorhanden. Die nichtmeldepflichtigen Betriebsstätten erhalten in der HIT-Datenbank einen entsprechenden Betriebstypenschlüssel.

Die Tiere nichtmeldepflichtiger Betriebsstätten werden zur Tierseuchenkasse über den Hauptbetrieb gemeldet. Daher werden für die  nichtmeldepflichtigen Betriebsstätten keine Meldekarten versandt.

Eine nichtmeldepflichtige Betriebsstätte kann nur für rinderhaltende Betriebe eingerichtet werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Einrichtung einer nichtmeldepflichtigen Betriebsstätte an das für Sie zuständigen Veterinäramt.