Voraussetzung für gesunde Tiere ist unter anderem der Schutz von Tierhaltungen vor dem Eintrag von Tierseuchen. Um die Bestände gut zu schützen und eine Verbreitung von Infektionen zu vermeiden, sind besondere Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Informationen dazu finden Sie hier:
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für die Impfung von Schafen und Ziegen gegen BTV-3. Eine Härtebeihilfe für Rinder ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Darüber hinaus wird eine Härtebeihilfe für BTV-3-bedingte Tierverluste, die trotz Impfung gegen BTV-3 aufgetreten sind, gewährt. Informationen dazu finden Sie hier:
Das Virus des West-Nil-Fiebers breitet sich in diesem Jahr in Niedersachsen aus. Seit August wurden mehrere Erkrankungsfälle bei Pferden in verschiedenen Landkreisen im Osten des Landes festgestellt. Durch eine Impfung können die Tiere vor schweren Krankheitsverläufen geschützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
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Häufig gestellte Fragen Zu den FAQ's
Fortbildungen für Tierärzte
Nachdem am 01.06.2023 das ganze Bundesgebiet den BTV-Freiheitsstaus erlangt hatte, haben die ersten Bundesländer diesen Status wieder verloren. In Niedersachsen wurde am 25.10.2023 der erste BTV-3 Ausbruch in einem Schafbestand amtlich festgestellt. Damit hat Niedersachsen seinen Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Der Verlust des Status ist mit Verbringungsbeschränkungen für Tiere der betroffenen Arten verbunden.
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Die aktuelle Beitragssatzung der Tierseuchenkasse
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