Für das Land Niedersachsen ist als 2. Instanz das Nieders. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg (Tel.: 04131/7180) zuständig. Quelle: Nds. Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung - (Nds. AGVwGO - i. d. F. vom 01. Juli 1993, Nds. GVBl. S. 175 in der derzeit gültigen Fassung)
Die Telefonzeiten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
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