Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko für weitere Ausbrüche von hochpathogener aviärer Influenza (HPAIV H5N1, Geflügelpest) in Geflügelhaltungen und für Fälle bei Wildvögeln aktuell als "hoch" ein.
Aufgrund der starken Zugaktivität von Wildvögeln muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung gerechnet werden.
Die Anzahl von HPAIV-Ausbrüchen in Geflügelhaltungen ist in den letzten Wochen sprunghaft gestiegen.
Aktuelle FLI-Risikoeinschätzung (PDF)
Setzen Sie strikte Biosicherheitsmaßnahmen um, um das Eintragsrisiko zu verringern.
Achten Sie auf vermehrte Todesfälle, Rückgang der Leistungen oder Krankheitssymptome in Ihrem Bestand.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt , ob in Ihrem Landkreis eine Aufstallungspflicht angeordnet wurde.
Vermeiden Sie jeden Kontakt mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln. Melden Sie Funde umgehend.
Bei Verdacht auf Geflügelpest oder andere Tierseuchen handeln Sie bitte umgehend:
Das zuständige Veterinäramt finden Sie über die Webseite Ihres Landkreises.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt bei behördlich angeordneten Tiertötungen sowie bei Impfmaßnahmen verschiedene Beihilfen und Erstattungen.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und entsprechende Leistungen finden Sie in unseren Merkblättern und Vordrucken. Die Tierseuchenkasse unterstützt Tierhalter bei Impfmaßnahmen und bei Verlusten durch BTV-3.
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