Aktuelle Seuchenlage

Geflügelpest: Hohes Risiko für Ausbrüche in Haltungen

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko für weitere Ausbrüche von hochpathogener aviärer Influenza (HPAIV H5N1, Geflügelpest) in Geflügelhaltungen und für Fälle bei Wildvögeln aktuell als "hoch" ein.

Aufgrund der starken Zugaktivität von Wildvögeln muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung gerechnet werden.

Die Anzahl von HPAIV-Ausbrüchen in Geflügelhaltungen ist in den letzten Wochen sprunghaft gestiegen.

Es gibt immer mehr Fälle von Vogelgrippe in Niedersachsen.

Aktuelle FLI-Risikoeinschätzung (PDF)

Dringende Handlungsempfehlungen für Geflügelhalter

Biosicherheit verstärken

Setzen Sie strikte Biosicherheitsmaßnahmen um, um das Eintragsrisiko zu verringern.

Bestand beobachten

Achten Sie auf vermehrte Todesfälle, Rückgang der Leistungen oder Krankheitssymptome in Ihrem Bestand.

Aufstallungspflicht prüfen

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Veterinäramt , ob in Ihrem Landkreis eine Aufstallungspflicht angeordnet wurde.

Wildvögel meiden

Vermeiden Sie jeden Kontakt mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln. Melden Sie Funde umgehend.

Wichtige Links:

Seuchenverdacht melden

Bei Verdacht auf Geflügelpest oder andere Tierseuchen handeln Sie bitte umgehend:

Verdachtsanzeichen:

  • Plötzliche, vermehrte Todesfälle im Bestand
  • Deutlicher Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme
  • Atemwegssymptome, Apathie, Fressunlust
  • Neurologische Symptome (Koordinationsstörungen)

So gehen Sie vor:

  1. Bestand isolieren: Verhindern Sie jeden Kontakt zu anderen Tieren und Personen
  2. Veterinäramt kontaktieren: Melden Sie den Verdacht unverzüglich telefonisch bei Ihrem zuständigen Veterinäramt
  3. Anweisungen befolgen: Warten Sie auf weitere Anweisungen des Veterinäramtes
Wichtig: Führen Sie keine eigenmächtigen Untersuchungen durch und entsorgen Sie keine verendeten Tiere, bevor das Veterinäramt informiert wurde!

Das zuständige Veterinäramt finden Sie über die Webseite Ihres Landkreises.

Leistungen und Erstattungen

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt bei behördlich angeordneten Tiertötungen sowie bei Impfmaßnahmen verschiedene Beihilfen und Erstattungen.

Leistungen bei Geflügelpest:

  • Tierverluste: Entschädigung bei behördlich angeordneter Tötung
  • Beihilfen: Finanzielle Unterstützung für die Reinigung und Desinfektion
  • Hinweis: Die Entschädigung erfolgt nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften

Leistungen bei Blauzungenkrankheit (BTV):

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und entsprechende Leistungen finden Sie in unseren Merkblättern und Vordrucken. Die Tierseuchenkasse unterstützt Tierhalter bei Impfmaßnahmen und bei Verlusten durch BTV-3.

Antragstellung: Kontaktieren Sie uns für die digitale Antragstellung oder verwenden Sie die bereitgestellten Vordrucke. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Verfahren.

Verfügbare Formulare:

Kontakt

Fragen zu Leistungen und Beihilfen

Telefonzeiten:
Montags, Dienstags und Donnerstags: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwochs und Freitags: 09:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zu Entschädigungen der Tierseuchenkasse Beitragsrechner

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Stand: Oktober 2025