Neues in der Beitragssatzung 2009

 

Die Beiträge für Schweine und Pferde bleiben auf dem Niveau von 2008.
Bei Rindern, Schafen und Ziegen führen die Kosten der BTV-8-Impfung im Jahr 2008 zu einer moderaten Beitragsanhebung 2009. Die Beiträge für Geflügel können der weiter unten stehenden Tabelle entnommen werden.

Schwerpunkt der Arbeit und Hauptkostenfaktor war 2008 die BTV-8-Flächenimpfung. Nach einem anfänglichen Kontingent von 500.000 Impfdosen erhöhte der Vorstand das Impfstoffkontingent für Niedersachsen im Dezember 2007 auf 1,8 Mio. Impfdosen, um es Anfang Februar 2008 abermals auf 3 Mio. Impfdosen zu erhöhen. Nach einem Gespräch mit Minister Ehlen folgte schließlich eine Erhöhung auf 4 Mio. Impfdosen.

Der ab 19.05.2008 zur Auslieferung gekommene Impfstoff von drei Impfstofffirmen wurde von der Tierseuchenkasse entsprechend der in jedem Kreisgebiet gemeldeten Rinder- Schaf- und Ziegenbestände den örtlich zuständigen Veterinärämtern zugeteilt. Am 18.07.2008 erfolgte die letzte Auslieferung des ausgeschriebenen Impfstoffkontingentes von rd. 4 Mio. Impfdosen.

Die Kosten für BTV-8-Impfstoffe sowie die im Februar vom Vorstand beschlossene Impfbeihilfe führten zu Mehrkosten in 2008 von rd. 12 Mio. €. Das machte bei der Tierseuchenkasse einen Nachtragshaushalt und Entnahmen aus den Rücklagen bei Rindern, Schafen und Ziegen notwendig. Wegen der für vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschriebenen Landesbeteiligung in Höhe von 50 % musste auch das Finanzministerium zusätzlich 6 Mio. € zur Verfügung stellen. Dieser, so nicht vorherzusehende hohe Landesanteil führte, da es eine vergleichbare gesetzliche Vorgabe in anderen Bundesländern nicht gibt, zu der Absicht, diese Vorgabe in Niedersachsen ersatzlos zu streichen. Die gesetzlich verankerte Landesbeteiligung ermöglicht es, dem Dienstleister Tierseuchenkasse z. B. Kosten für den Einsatz praktischer Tierärzte im Auftrag der örtlich zuständigen Gebietskörperschaften zu übernehmen. Dadurch wird ein schnelles Handeln im Tierseuchenkrisenfall ermöglicht, das letztendlich auch dem Land zugute kommt.

U. a. auch aus diesem Grund konnte erreicht werden, dass die gesetzliche Landesbeteiligung nicht gestrichen wurde. Allerdings wurde sie der Höhe nach begrenzt. Konkret wurde ein Betrag von 9,8 Mio. € für 2009 festgelegt.

Bei den Haushaltsberatungen für 2009 haben die Gremien der Tierseuchenkasse im Sommer 2008 entschieden, die Refinanzierung der 2008 entstandenen BTV-8-Impfkosten, d. h. die Wiederauffüllung der Rücklagen, über einen längeren Zeitraum vorzunehmen. Eine zeitnahe Refinanzierung hätte im Rinderbereich z. B. zu einer Verdoppelung des Beitrages für BHV1-freie Betriebe geführt und für nicht BHV1-freie Betriebe zu einem zweistelligen Beitrag führen müssen. Das wurde von den Gremien auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostensituation abgelehnt.

Danach wird der Beitrag zur Refinanzierung der BTV-8-Kosten moderat um 1,50 €/Rind und 0,50 €/Schaf und Ziege angehoben. D. h. der Rinderbeitrag für BHV1-freie Bestände beträgt 4,50 €/Rind, für nicht freie Betriebe 9,50 €/Rind. Die Schaf- und Ziegenbeiträge steigen auf 1,70 €/Tier.

Die konstant bleibenden Beiträge bei Schweinen und Pferden belegen, dass es 2008 zu keinen besonderen Ausgaben bei diesen beiden Tierarten gekommen ist. Allerdings ist für beide Gruppen ein deutlicher Anstieg in der Zahl gemeldeter Tiere zu verzeichnen (9,8 Mio. Schweine, 150.000 Pferde). Dieser Anstieg korrespondiert auch mit höheren Tierkörperbeseitigungskosten.

Bei Geflügel gibt es aktuell neben den Kosten der Tierkörperbeseitigung zwei Leistungsbereiche. Zum einen die Beihilfe für S.E.- und S.T.-Totimpfstoff für die Impfung von Junghennen der Legerassen, zum anderen für Vorsorgemaßnahmen. So gelang es, im Verlauf des Jahres 2007/2008 die GESEVO GmbH zu gründen. Diese von vier Landvolkverbänden und der Nieders. Geflügelwirtschaft gegründeten Gesellschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, Vorsorgemaßnahmen für die Tötung von Geflügelbeständen zu treffen, die es ermöglichen, im Tierseuchenkrisenfall sofort handeln zu können. Dieser Maßnahme kommt in Niedersachsen eine besondere Bedeutung zu, da in Niedersachsen mit Abstand das meiste Geflügel in Deutschland gehalten wird. Aktuell sind der Tierseuchenkasse rd. 81 Mio. Tiere sowie die Produktion von rd. 256 Mio. Eintagsküken gemeldet. Die Tierseuchenkasse unterstützt die Arbeit der GESEVO und der 2003 bereits geschaffenen GSV in den Kreisen Emsland und Grafschaft-Bentheim, indem sie für beide Systeme seit Oktober 2008 eine Beihilfe gewährt.

Beiträge für Geflügel 2009

A. Masthähnchen  
  Für Masthähnchen 0,0238 €/Tier
B. Legehennen  
  Für Legehennen/Junghennen 0,0508 €/Tier
C. Putenhähne  
  Für Putenhähne 0,3213 €/Tier
D. Putenhennen  
  Für Putenhennen 0,0994 €/Tier
E. Putenkükenaufzucht  
  Für Putenküken  0,0247 €/Tier
F. Enten  
  Für Enten 0,0736 €/Tier
G. Gänse  
  Für Gänse 0,1055 €/Tier
H. Sonstiges Geflügel 0,2301 €/Tier
I. Elterntiere 0,0751 €/Tier
J. Brütereien  0,2821 €/Durchschnittsküken nach § 1 Abs. 7

In der Zahl der von der Tierseuchenkasse pro Jahr bearbeiteten Anträge hat die Gewährung der Impfbeihilfe BT zu einer Verdoppelung der Anträge gegenüber dem Vorjahr und zu einer Steigerung um das Zwanzigfache gegenüber den 80/90ziger Jahren geführt. Wurde im Durchschnitt der 80/90ziger Jahre 3.000 - 4.000 Anträge pro Jahr bearbeitet, waren es 2008 rd. 75.000 Anträge. 63 % entfielen auf die BT-Impfbeihilfe und 37 % auf andere Verfahren. Bei den BT-Impfbeihilfen konnte bei 98 % der Anträge die volle Leistung gewährt werden, bei sonstigen Verfahren in 97 % der Fälle. Das bedeutet, dass 98 % der Antrag stellenden Tierhalter ihre Melde- und Beitragspflicht zum Zeitpunkt der BT-Impfung erfüllt hatten. Die Zahlen sprechen für sich.