Tierseuchenkassenbeiträge 2017


Wie in jedem Jahr werden Ende Dezember von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse die Karten für die Meldung der gehaltenen Tiere verschickt. Aus der Anzahl der Tiere und dem Beitragssatz bemisst sich der Tierseuchenkassenbeitrag für das neue Jahr.
Die Höhe der Beiträge für jede Tierart und jede Geflügelart wird separat berechnet und richtet sich nach den Kosten, die für das Beitragsjahr durch diese Tierart bei der Tierseuchenkasse entstehen, dies sind vor allem Kosten für Untersuchungen, Tierkörperbeseitigung, Tierkennzeichnung und für Entschädigungsleistungen.

Für das Jahr 2017 hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse folgende Beiträge beschlossen:

Rinder  6,50 €/Tier
Schweine   0,75 €/Tier
Pferde 1,40 €/Tier
Schafe und Ziegen   1,85 €/Tier
Geflügel Masthähnchen   0,0274 €/Tier
Legehennen   0,0418 €/Tier
Putenhähne   0,5195 €/Tier
Putenhennen 0,1104 €/Tier
Putenkükenaufzucht 0,0307 €/Tier
Enten   0,0746 €/Tier
Gänse   0,1095 €/Tier
Sonstiges Geflügel   0,2162 €/Tier
Elterntiere   0,1168 €/Tier
Küken in Brütereien   0,2089 €/ Durchschnittsküken*)

*) Für die Beitragsberechnung ist die durch 365 dividierte Anzahl der im Jahre 2016 geschlüpften Küken (Durchschnittsküken) maßgeblich.
Die Beitragskalkulation wurde für alle Tierarten durch weiter steigende Kosten der Tierkörperbeseitigung und sinkende Zinseinnahmen beeinflusst. Bei den einzelnen Tierarten kommen folgende Besonderheiten zum Tragen:

1. Rinder
Der Haushalt der Rinder wird maßgeblich durch die BVD- und BHV1-Sanierung beeinflusst. Zudem werden Mittel für das Paratuberkulose-Prävalenz-Verminderungsprogramm eingeplant. Da sich die Rinderhalter wegen EU-rechtlicher Bestimmungen ab 2017 mit 60 % an den Kosten der Ohrmarken beteiligen müssen, sinken die Ausgaben in diesem Bereich.

2. Pferde
Durch die Änderung der Beihilfesatzung dahingehend, dass keine Beihilfe mehr für die Kennzeichnung der Pferde bezahlt wird, fallen die Ausgaben für die Transponder und für die Dienstleistungen nach Viehverkehrsverordnung weg. Daher kann der Beitrag für die Pferde im Jahre 2017 auf 1,40 € gesenkt werden.

3. Schweine
Durch die Beteiligung der Schweinehalter an den Kosten der Ohrmarken werden Kosten eingespart. Diese Ersparnis wird aufgehoben durch höhere Kosten im Bereich der Seuchenvorbeuge und der Tierkörperbeseitigung. Daher bleibt der Beitrag bei 0,75 €.

4. Schafe und Ziegen
Die Beiträge müssen wegen der Kosten der Tierkennzeichnung und Registrierung bei 1,85 € pro Tier bleiben.

5. Geflügel
In die Beiträge für das Geflügel müssen die Kosten für die Refinanzierung der Aviären Influenza im Jahre 2015 eingerechnet werden, und zwar insbesondere für die verursachende Tierart. Daher steigen die Beiträge für die Putenhähne um 17 %, für die Putenhennen um 12 % und für die Enten um 40 %, dagegen sinken die Beiträge für die Legehennen um 3 %, für die Küken in Brütereien um 7 %, für das sonstige Geflügel um 10 %, für die Putenkükenaufzucht um 12 %, für die Gänse um 1,2 % und für die Elterntiere um 6,7%.

Für kleine Tierhaltungen gilt ein Mindestbeitrag von 10 € bei den Rindern, Pferden, Schweinen und Geflügel sowie in Höhe von 20 € bei den Schafen und Ziegen, da hier bereits die Zuteilung der Ohrmarken und die Registrierung der Betriebe kostenintensiv ist.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Beitrag für 2017 für die Rinder, Pferde und einige Geflügelarten gesenkt werden konnte. Bei den Schweinen, Schafen und Ziegen bleibt er im Vergleich zum Vorjahr konstant, während eine Beitragssteigerung bei den Puten und Enten zum Tragen kommt.