Beihilfehinweis in TKB-Gebührenbescheiden



Seit dem 30.04.2017 wird in den Gebührenbescheiden über die anteiligen Kosten für die Tierkörperbeseitigung darauf hingewiesen, dass Tierbesitzer/innen automatisch für 100 % der Abholungskosten sowie für 75 % der Beseitigungskosten (bzw. 100 % bei TSE-pflichtigen Falltieren) einen staatlichen Zuschuss erhalten.

Dieser Zuschuss steht Tierbesitzerinnen bzw. Tierbesitzern nicht zu, wenn sie einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

Sofern einer der beiden genannten Fälle auf die Tierbesitzerin bzw. den Tierbesitzer zutrifft, hat diese/r dies unverzüglich bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse anzuzeigen!