Besitzerinnen und Besitzer von Falltieren haben den Anteil von 25 % an den Beseitigungskosten für ihre abgeholten Tiere zu tragen. 100 % der Transportkosten sowie 75 % der Beseitigungskosten werden durch staatliche Beihilfen finanziert, wobei die Tierseuchenkasse maßgeblich an der Übernahme dieser Kosten beteiligt ist.
Der Anteil in Höhe von 25 % der Beseitigungskosten wird Ihnen per Gebührenbescheid durch die Tierseuchenkasse in Rechnung gestellt. Die Tierseuchenkasse erhält die Abrechnungsdaten der einzelnen Tierkörperbeseitigungsanstalten halbjährlich, somit erhalten Sie die Gebührenabrechnung für den 25 %-Anteil jeweils halbjährlich nachträglich.
Die Höhe der Beseitigungskosten unterscheidet sich je nach Tierart und Menge der abgeholten Tiere. Der 25 %-Anteil an den Beseitigungskosten ist in der jeweils geltenden Falltiergebührensatzung festgelegt.
Im Archiv finden Sie die aktuelle sowie ältere Falltiergebührensatzungen.
Bei allen Fragen zur Tierkörperbeseitigung erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter info@ndstsk.de
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