Welche Kosten habe ich zu tragen?


Besitzerinnen und Besitzer von Falltieren haben den Anteil von 25 % an den Beseitigungskosten für ihre abgeholten Tiere zu tragen. 100 % der Transportkosten sowie 75 % der Beseitigungskosten werden durch staatliche Beihilfen finanziert, wobei die Tierseuchenkasse maßgeblich an der Übernahme dieser Kosten beteiligt ist.
 

Der Anteil in Höhe von 25 % der Beseitigungskosten wird Ihnen per Gebührenbescheid durch die Tierseuchenkasse in Rechnung gestellt. Die Tierseuchenkasse erhält die Abrechnungsdaten der einzelnen Tierkörperbeseitigungsanstalten halbjährlich, somit erhalten Sie die Gebührenabrechnung für den 25 %-Anteil jeweils halbjährlich nachträglich.
 

Die Höhe der Beseitigungskosten unterscheidet sich je nach Tierart und Menge der abgeholten Tiere. Der 25 %-Anteil an den Beseitigungskosten ist in der jeweils geltenden Falltiergebührensatzung festgelegt.