FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Zum übergeordneten Thema

1. Was ist mit dem Begriff Biosicherheit gemeint?

Bei der Biosicherheit geht es um die Abschirmung des Betriebes / der Tierhaltung gegen den Eintrag von biologischen Gefahren (u. a. Tierseuchen). Sie hat drei Bestandteile:

  • Analyse von Gefahren
  • Identifikation der möglichen Erregereinschleppung
  • Maßnahmen zum Schutz vor Einschleppung biologischer Gefahren in den Betrieb

2. Welche Rechtsgrundlagen gibt es dazu?

Europäischer Tiergesundheitsrechtsakt (AHL, (VO (EU) 2016/429, Art. 10)), Tiergesundheitsgesetz, Schweinehaltungshygieneverordnung, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Geflügelpestschutzverordnung, Nds. Paratuberkuloseverordnung, Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz.

3. Was sind die Niedersächsischen Biosicherheitskonzepte und wozu dienen sie?

Die Niedersächsischen Biosicherheitskonzepte sind eine Arbeitshilfe für Tierhaltende, Tierärztinnen/Tierärzte und Veterinärbehörden. Sie wurden auf Initiative der Nds. Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen mit vielen weiteren Beteiligten erarbeitet. Die Konzepte sind eine umfassende Hilfestellung für Tierhaltende, um ihren Tierbestand möglichst gut gegen das Eindringen von Tierseuchen zu schützen. Die Grundidee besteht darin, den herrschenden Infektionskrankheiten und Tierseuchen zuvor zu kommen und die bestehenden Tierhaltungen flächendeckend auf ein möglichst hohes Biosicherheitsniveau zu heben. Weiterhin sollen Tierhaltende die Möglichkeit nutzen, ihre Verpflichtungen aus dem Europäischen Tiergesundheitsrechtsakt zu erfüllen und für sich selbst Rechtssicherheit herzustellen.


Der durch die Tierhaltenden zu erstellende Biosicherheitsmanagementplan beantwortet die Frage, wie die Tierhaltenden die Anforderungen in den Betrieben erfüllen wollen. Dabei sollen die kritischen Kontrollpunkte im Betrieb und die Art und Weise der Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb beschrieben werden. Der Fokus muss auf der Abschirmung des Betriebes gegen den Eintrag von Seuchen liegen.

4. Wie sind die Niedersächsischen Biosicherheitskonzepte aufgebaut?

Die Konzepte unterscheiden sich je nach Tierart etwas im Aufbau.

Das Konzept für schweinehaltende Betriebe hat einen dreistufigen Aufbau:

  • Leitfaden/Biosicherheitskonzept – Was muss ich erfüllen?
  • Checkliste – Erfülle ich die Anforderungen aus dem Leitfaden in meinem Betrieb?
  • Biosicherheitsmanagementplan – Wie will ich die Anforderungen in meinem Betrieb erfüllen? Der durch Schweinehaltenden zu erstellende Biosicherheitsmanagementplan beantwortet die Frage, wie die Tierhaltenden die Anforderungen aus dem Leitfaden und der Checkliste in den Betrieben erfüllen wollen.


Die Konzepte für geflügel- und rinderhaltende Betriebe sind jeweils in einem einzigen Gesamtdokument zusammengefasst.

Der Evaluationsbogen für die kalenderjährliche Überprüfung bei allen Tierarten besteht jeweils aus einem dreiseitigen Dokument.

5. Kann ich auch einen anderen Biosicherheitsmanagementplan nutzen?

Ja, allerdings wird dann keine Beihilfe für die Erstellung gewährt. Wichtig ist, dass im Seuchenfall ein Plan vorgelegt werden kann, der von den Veterinärbehörden als ausreichend angesehen wird.

Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht sind Landwirtinnen/Landwirte verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Betriebe vor der Einschleppung von Seuchenerregern zu schützen und dies muss auch dokumentiert werden. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die eine bestimmte Form für diese Dokumentation vorschreibt. Entscheidend ist letztendlich, ob die Veterinärbehörde bzw. im Seuchenfall die Nds. Tierseuchenkasse den Plan als ausreichend ansieht. Um diese sehr vage Anforderung für alle Beteiligten greifbarer und verlässlicher zu machen, wurden auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen Arbeitsgruppen zur Biosicherheit mit den maßgeblichen Akteuren gegründet. Diese haben Biosicherheitskonzepte mit Checklisten und Biosicherheits-managementplänen für Schweine, Geflügel und Rinder haltende Betriebe erarbeitet. Die Nds. Tierseuchenkasse bietet an, bei Erstellung eines Biosicherheitskonzeptes finanziell zu unterstützen, dafür ist die Verwendung des vorgegebenen Biosicherheitsmanagementplans allerdings Voraussetzung.

6. Wie oft muss der Plan aktualisiert werden?

Der Plan soll einmal pro Kalenderjahr aktualisiert werden. Für die Nds. Tierseuchenkasse ist maßgeblich, dass einmal pro Kalenderjahr eine Aktualisierung mittels Evaluationsbogen erfolgt.