Stundung von Beiträgen



Für Tierhalterinnen bzw. Tierhalter, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden und ihre Beiträge nicht fristgerecht zum 15.03. eines jeden Jahres vollständig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse zahlen können, besteht die Möglichkeit einen Stundungsantrag zu stellen. Ein Stundungsantrag muss schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Fälligkeitstermin bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse vorliegen.
 

Bitte reichen Sie in diesem Fall folgende Unterlagen per Post ein:

  • Schriftlicher Stundungsantrag mit Begründung und Zahlungsvorschlag (z. B. Zahlung in 2 - 3 Raten oder Gesamtzahlung einen Monat später).
     
  • Kopie eines aktuellen Kontoauszugs mit Sollstand als Nachweis, dass die Zahlung der Beiträge nicht möglich ist. Die Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber muss erkennbar und identisch zur Antragstellerin bzw. zum Antragsteller sein.
     
  • ggf. Mitteilung und Nachweis weiterer Verbindlichkeiten (z. B. Kredit)