Für Tierhalterinnen bzw. Tierhalter, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden und ihre Beiträge nicht fristgerecht zum 15.03. eines jeden Jahres vollständig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse zahlen können, besteht die Möglichkeit einen Stundungsantrag zu stellen. Ein Stundungsantrag muss schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Fälligkeitstermin bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse vorliegen.
Bitte reichen Sie in diesem Fall folgende Unterlagen per Post ein:
Bei allen Fragen zu Beiträgen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter beitrag@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015670
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