Steigende Mittel des Landes für die vorbeugende Tierseuchenbekämpfung, eine günstige Seuchenlage und deutliche Zinssteigerungen aus der Anlage der für den Seuchenfall erforderlichen Rücklagen sind die drei wesentlichen Gründe für eine zum Teil sehr deutliche Senkung der Tierseuchenkassenbeiträge in Niedersachsen und Bremen für das Jahr 2024.
Wie in jedem Jahr werden Ende Dezember die elektronischen oder postalischen Meldekarten zur Mitteilung der Anzahl und Art der gehaltenen Tiere an die Tierseuchenkasse verschickt. Die Tierzahlen können bis zum 17. Januar 2024 gemeldet werden und zwar per Meldekarte in Papierform oder – noch optimaler - online über das jeweilige Tierhalter-Konto bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse bzw. über den auf der Meldekarte aufgedruckten QR-Code.
Ende Februar werden aus diesen Angaben die Beitragsbescheide für das laufende Jahr generiert. Diese sind bis zum 15. März zu zahlen, um einen Anspruch auf die volle Leistung der Tierseuchenkasse zu erhalten.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse finanziert aus diesen Beiträgen sowie aus den Mitteln der Länder Niedersachsen und Bremen sowie aus den Zinsen für die Rücklagen und die EU-Kofinanzierung vor allem folgende Leistungen:
Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen ist die korrekte Tierzahlmeldung, die fristgerechte Zahlung der Beiträge und auch sonst ein rechtskonformes Verhalten des Tierhalters.
Für die einzelnen Tierarten kommen im Jahr 2024 folgende Kalkulationsgrundlagen zum Tragen:
Rinder Die Kosten im Bereich der Rinder entwickeln sich wegen der günstigen Seuchenlage insbesondere bei der Tuberkulose, BHV1, BVD und Paratuberkulose rückläufig. Die erforderlichen Rücklagen sind vorhanden und die Investitionsphase für den Bereich der Vorhaltung von Gerätschaften für die Tötung von Tieren im Seuchenfall ist abgeschlossen. Außerdem profitiert der Rinderhaushalt von der Erhöhung der Mittel des Landes für die vorbeugende Seuchenbekämpfung am stärksten. Aus diesen Gründen kann der Rinderbeitrag von 7,20 € pro Tier auf 6,00 € gesenkt werden. Der Mindestbeitrag bleibt bei 12,50 €.
Schweine Obwohl mehr Kosten für die Schweinepest-Proben und -Untersuchungen sowie für die Biosicherheitsberatungen eingeplant wurden, kann der Beitrag pro Tier von 0,70 € auf 0,60 € gesenkt werden. Auch hier wirken sich die o.g. Aspekte positiv aus. Außerdem ist die Seuchenlage in 2023 bei den Schweinen sehr ruhig, d.h. günstig gewesen. Der Mindestbeitrag bleibt bei 12,50 €.
Pferde Mehr als Zweidrittel des Haushaltes für die Pferde wird von den Kosten der Tierkörperbeseitigung aufgezehrt. Andere Leistungen sind wegen der extrem günstigen Seuchenlage bei den Pferden im Hinblick auf staatlich zu bekämpfende Seuchen nicht erforderlich. Aufgrund der günstigen Zinslage kann der Beitrag pro Pferd von 1,00 € auf 0,80 € und der Mindestbeitrag von 16,50 € auf 15 €,00 gesenkt werden.
Schafe / Ziegen Bei den Schafen und Ziegen ergeben sich durch die Änderung der Gebührenordnung des Landes für den Verbraucherschutz und das Veterinärwesen. Hier kommt es zu einer Kostenerhöhung. Insgesamt jedoch kann der Beitrag für die Schafe und Ziegen etwas gesenkt werden, nämlich von 1,10 € auf 1,00 pro Tier, während der Mindestbeitrag bei 15,00 € stabil bleibt.
Geflügel Beim Geflügel muss der Rücklage zur Refinanzierung der Geflügelpest-Kosten aus dem Zeitraum Oktober 2021 bis Februar 2023 insgesamt 2,41 Mio. € zugeführt werden. Im Vorjahr war diese Summe deutlich höher. Durch die stark gesunkenen Geflügelpest-Ausbrüche konnten die Ausgaben reduziert und die Rücklagenzuführung gesenkt werden.
Daher können bei sieben Geflügelarten die Beiträge in 2024 reduziert werden. Lediglich bei den Legehennen, den Putenküken und den Gänsen wurde eine leichte Beitragserhöhung beschlossen. Bei den Legehennen resultiert eine leichte Beitragserhöhung aus den Ausbrüchen im Sommer 2022 und aus den durch den Zuschlag „ohne Kükentötung“ deutlich höheren gemeinen Wert der Legehennen und damit der Entschädigungen. Bei den Putenküken gab es Ende 2022/Anfang 2023 ebenfalls zwei relevante Ausbrüche der Geflügelpest. Da die EU-Kommission ab 2023 die Kosten nur noch zu 20 % kofinanziert, ist hier ein höherer AI-Refinanzierungsansatz erforderlich.
Bei den Gänsen ist eine deutlich gesunkene Anzahl gemeldeter Tiere zu beobachten. Dies wird aus Wirtschaftskreisen bestätigt und liegt an u.a. zu hohen Produktionskosten aufgrund der Inflation sowie an einer für den Seuchenschutz ungünstigen Lage an der Küste. Bei einem bisherigen Bestand von rund 230.000 Gänsen ist die Aufgabe weniger großer Betriebe im Hinblick auf die noch anstehende AI-Refinanzierung beitragsrelevant.
Der Mindestbeitrag im Geflügelbereich bleibt bei 12,50 €.
Beiträge für das Jahr 2024
Grafik 1: Entwicklung der TSK-Beiträge für Schweine, Pferde, Schafe/Ziegen und Putenhähne in den Jahren 2022 - 2024
Grafik 2: Entwicklung der TSK-Beiträge für Masthähnchen, Legehennen, Enten Putenhennen und Gänse in den Jahren 2022 - 2024
Grafik 3: Entwicklung der TSK-Beiträge für Rinder in den Jahren 2021 - 2024
Dr. Ursula Gerdes Niedersächsische Tierseuchenkasse
Bei allen Fragen zu Beiträgen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter beitrag@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015670
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