Die Beiträge der Tierseuchenkasse werden von zwei Faktoren bestimmt:
Zum einen wird betrachtet, welche Kosten aufgrund von Tierseuchenausbrüchen in den vergangenen Jahren aufgetreten sind, die refinanziert werden müssen, damit die Rücklage wieder aufgefüllt werden.
Zum anderen wird kalkuliert, welche Mittel für die Maßnahmen der Seuchenprävention für das kommende Jahr benötigt werden. Das sind insbesondere Kosten für
Da in den letzten Jahren durch Erhöhung der Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte, aber auch durch gestiegene Energie-, Material- und Personalkosten viele der o.g. Positionen in den Kosten deutlich gestiegen sind, hat dies auch Auswirkungen auf die Beiträge der Tierseuchenkasse. Denn ein Großteil der Aufgaben wird nicht durch Mittel des Landes kofinanziert, muss also allein aus Tierhaltergeldern bezahlt werden.
Für die einzelnen Tierarten hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse folgende Überlegungen und daraus resultierende Beschlüsse zu Beitragssätzen für das Jahr 2026 angestellt:
Rinder
Die Anzahle der gehaltenen Rinder ist von 2024 auf 2025 um ca. 80.000 Tiere gesunken. Eine Ursache für diese Reduktion ist die Blauzungenkrankheit, die nach Auswertung der Abholdaten der Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte mindestens 15.000 zusätzlich verendete oder euthanasierte Tiere verursacht hat. In der Folge kam es in einer Reihe von Beständen zudem zu deutlichen Fruchtbarkeitsproblemen, weshalb weniger Tiere geboren wurden. Durch die geringere Tierzahl reduzieren sich die Beitragseinnahmen zur Deckung der Kosten in 2025.
Für die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit wurden im abgelaufenen Jahr rund 5,5 Mio. € als Beihilfe ausgekehrt. Diese Summe muss der Rücklage über einen Zeitraum von 3 Jahren wieder zugeführt werden, um im Falle des Auftretens hochansteckender Tierseuchen handlungs- und zahlungsfähig zu sein.
Der Beitrag pro Rind steigt zur Deckung der Kosten und zur Refinanzierung der Ausgaben aus den beiden Vorjahren von 7,60 € auf 9,40 €. Der Mindestbeitrag wird ebenfalls um ca. 25 % erhöht, und zwar von 12,50 €auf 15 €.
Schweine
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf ca. 12 Mio. € und liegen damit um 1 Mio. € über dem Ansatz für 2025. Der Rücklage müssen in den nächsten Jahren 1,8 Mio. € zugeführt werden.
Daraus resultiert eine erforderliche Erhöhung der Beiträge um 0,15 € pro Tier auf 1,00 €. Der Mindestbeitrag bleibt bei 15 € pro Bestand.
Pferde
Die Ausgaben im Haushalt der Pferde beschränken sich in den letzten Jahren auf die Tierkörperbeseitigung und Verwaltungskosten. Der Rücklage muss eine Summe von 170.000 € zugeführt werden. Insgesamt steigen die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 119.000 €. Der Beitrag pro Tier muss daher von 1,50 € auf 2,00 € und der Mindestbeitrag von 20 € auf 25 € steigen.
Schafe und Ziegen
Im Jahr 2025 wurden ca. 21.000 Schafe und 2.000 Ziegen weniger gemeldet als im Vorjahr. Dies liegt vor allem an den Verlusten und Fruchtbarkeitsproblemen durch die Blauzungenkrankheit. Aus diesem Grund wurden ca. 100.000 € weniger Beiträge vereinnahmt als geplant.
Für die Beihilfen und Härtebeihilfen für Blauzungenkrankheit wurden in 2025 insgesamt 700.000 € ausgegeben. Insbesondere bei den Impf-Beihilfen liegen die Kosten um 110.000 € über den geplanten Ausgaben in Höhe von 390.000 €.
Zusammen mit der Refinanzierung der Tierkörperbeseitigungskosten aus den beiden Vorjahren muss der Rücklage in den nächsten Jahren 630.000 € hinzugeführt werden, um die erforderliche Höhe wieder zu erreichen.
Daraus resultiert eine Erhöhung der Beiträge von 3,75 € pro Tier auf 4,00 €. Der Mindestbeitrag steigt ebenfalls und zwar von 20 € auf 25 €.
Tierart
Beitrag 2025
Beitrag 2026
Mindestbeitrag
7,60 €
9,40 €
15 €
1,50 €
2,00 €
25 €
0,85 €
1,00 €
Schaf und Ziegen
3,75 €
4,00 €
Tabelle 1: Beiträge 2026 für Säugetiere
Geflügel
Zum Zeitpunkt der Kalkulation und Beschlussfassung der Beiträge 2026 war die Geflügelpest-Lage noch relativ entspannt. Daher wurde beschlossen, den Beitrag bis auf bei den Legehennen und den Elterntieren für alle anderen Geflügelarten z.T. deutlich zu senken. Dies liegt am relativ hohen Ausgangsniveau der Beiträge der letzten Jahre. Dadurch wurde die Rücklage nach den großen Geflügelpest-Ausbrüchen der letzten Jahre wieder aufgefüllt.
Die Kosten für die Salmonellen-Untersuchungen bleiben konstant. Für die verschiedenen Geflügelarten resultieren daraus die in Tabelle 2 angegeben Beitragssätze. Der Mindestbeitrag kann bei 12,50 € bleiben.
Allerdings verschärfte sich die Geflügelpest-Lage ab November erheblich, so dass sich die Beiträge für das Jahr 2027 insbesondere bei den Putenhähnen und Gänsen deutlich nach oben entwickeln werden.
Differenz
Legehennen
0,0473 €
0,0506 €
0,0033 €
Masthähnchen
0,0222 €
0,0190 €
-0,0032 €
Putenhähne
0,7585 €
0,5973 €
-0,1612 €
Putenhennen
0,1463 €
0,0658 €
-0,0805 €
Küken in
Brütereien
0,1451 €
0,1398 €
-0,0053 €
Sonstiges Geflügel
0,2727 €
0,1593 €
-0,1134 €
Putenkükenaufzucht
0,0346 €
0,0323 €
-0,0023 €
Enten
0,0856 €
0,0421 €
-0,0435 €
Gänse
0,1985 €
0,1494 €
-0,0491 €
Elterntiere
0,1296 €
0,1761 €
0,0465 €
Tabelle 2: Beiträge 2026 der diversen Geflügelarten
Bei allen Fragen zu Beiträgen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter beitrag@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 70156-70
Die Telefonzeiten der Tierseuchenkasse sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
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