Neuer Verwaltungsrat und Vorstand in den Gremien der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gewählt
Neue Zusammensetzung der Organe der Niedersächsischen Tierseuchenkasse: Am 11.01.2019 berief Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Mitglieder des Verwaltungsrates der 7. Wahlperiode.
Nach dem Tierseuchengesetz sind die Länder verpflichtet, Tierverluste durch Tierseuchen oder seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen entstehen, zu erstatten. Zu diesem Zweck wurde in Niedersachsen im Jahr 1966 die Niedersächsische Tierseuchenkasse als Anstalt des öffentlichen Rechtes gegründet. Das Land Bremen schloss sich im Jahr 2003 per Staatsvertrag der Niedersächsischen Tierseuchenkasse an. Jeder Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) in Niedersachsen muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein. Ca. 100.000 Tierhalter sind derzeit Pflichtnutzer der Tierseuchenkasse.
Hier werden alle in der Vorschriftensammlung zusammen gefassten Dokumente und pdf-Dateien dargestellt.
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