Vorschriftensammlung der Nieders. Tierseuchenkasse

 

Inhaltsverzeichnis
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Die Vorschriftensammlung der Nieders. Tierseuchenkasse stellt kein offizielles amtliches Vorschrifteninformationssystem dar, so dass keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen wird.
1. Allgemeine Informationen
  a) Gremien der Nieders. Tierseuchenkasse
  b) Verwaltungsgerichte
  c) Organigramm der Nds. Tierseuchenkasse
  d) Telefonverzeichnis der Nieders. Tierseuchenkasse
   
  Rechtsvorschriften
2. Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
  a) Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz - Link zu VORIS
  b) Lesefassung Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz Stand 22.09.2022
  c) RdErl. d. ML, Durchführung des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz
3. Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz
  a) Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
4. Viehverkehrsverordnung
5. BHV1-Verordnung (des Bundes)
6. Niedersächsische BHV1-Verordnung
7. Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder gegen die Paratuberkulose (Nds. ParaTb-VO)
   
  Satzungen
8. Hauptsatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
 9. Beitragssatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse 2024
10. Beitragssatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse 2023
11. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Lagerung, Verarbeitung und endgültige Beseitigung von Falltieren - Falltier-Gebührensatzung - 2024
12. Beihilfesatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (gültig ab 01.05.2024)
  a) Beihilfesatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (gültig ab 01.01.2021)
   
  Wertermittlung/Schätzverfahren
13. Wertermittlungsrichtlinie für Schafe und Ziegen
14. Wertermittlungsrichtlinie für Schweine
15. Durchführung der Bienenseuchenverordnung
16. Wertermittlungsrichtlinie für Geflügel
17. a)  Wertermittlungsrichtlinie für Rinder - alt 
  b)  Wertermittlungsrichtlinie für Rinder - gültig ab 01.01.2019
18. a) Wertermittlungsrichtlinie für Pferde - gültig ab 01.01.2024
  b) Leitlinie zur Schätzung des gemeinen Wertes von Tieren für Entschädigung von Tierverlusten
  c) Hinweise zur Aufnahme eines Bestandes für die Berechnung des gemeinen Wertes