In weiten Teilen Niedersachsens gilt momentan aufgrund der Aviären Influenza eine Aufstallungsverpflichtung für Geflügel.
Diese Aufstallung wird zum Schutz der Tiere, entweder aufgrund des allgemein großen Ansteckungsrisikos oder aufgrund eines aktuellen Seuchenausbruches in der Umgebung angeordnet.
Verantwortlich für die Einschätzung der Risikolage sind die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden.
Diese erlassen aufgrund der aktuellen Situation u.a. die Festlegungen von sogenannten Sperrbezirken, Beobachtungsgebieten, aber auch die allgemeine Stallpflicht zum Schutz gegen die Geflügelpest.
Diese Bestimmungen werden in Form einer Allgemeinverfügung u. a. im Amtsblatt, in den Tageszeitungen und zumeist auch auf der Homepage der Veterinärämter veröffentlicht und sind somit nach in Kraft treten bindend für alle betroffenen Tierhalter im betroffenen Gebiet.
Für weitere Informationen (auch zur Aufhebung der Beschränkungen) wenden Sie sich bitte daher stets an Ihre zuständige kommunale Veterinärbehörde.
Einen guten Überblick über die allgemeine Lage in Niedersachsen bietet darüber hinaus die Homepage des LAVES http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Dort werden aktuelle Informationen zusammengetragen inklusive einer Karte, in der die Gebiete mit Aufstallungspflicht dargestellt werden.
Die dort zu bereitgestellten Informationen können allerdings nicht tagesaktuell abgebildet werden, geben aber einen guten Gesamtüberblick.
Bei allen Fragen zu Leistungen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter leistung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015672
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