Rd.Erl. d. ML v. 4.3.2014 - 203-42140-40 -vom 4. März 2014 (Nds. MBl. S. 300)-VORIS 78512 -
Bezug: RdErl. d. ML v. 11.09.2008 (Nds. MBl. S. 1003)-VORIS 78512-
I. Allgemeines
Auf der Grundlage dieser Bestandserfassung ist der gemeine Wert wie folgt zu ermitteln:
1. Ermittlung des gemeinen Wertes von Zuchtrindern (ohne Fleischrinder)
Der Grundbetrag ist für Zuchtrinder der Milchrassen anhand des Durchschnitts der Zuschlagpreise der letzten drei Auktionstage in Niedersachsen für abgekalbte Färsen vor dem Schadensfall von der Tierseuchenkasse zu ermitteln und festzulegen.
Der Exterieurzuschlag für Herdbuchkühe ist anhand der nachgewiesenen Einstufungen, als prozentualer Zuschlag auf den Grundbetrag nach Nummer 1.2 in Höhe von maximal 20 v. H. bei einer Einstufung ab 85 Punkten festzulegen.
2. Ermittlung des gemeinen Wertes von Nutzkälbern (ohne Fleischrinder)
3. Ermittlung des gemeinen Wertes von Mastrindern
4. Ermittlung des gemeinen Wertes von Fleischrindern (ohne Mastrinder)
Für nicht eingestufte Kühe wird kein Zuchtwertzuschlag gewährt.
5. Grundsätzliche Hinweise
6. Schlussbestimmung
Dieser RdErl. Tritt mit Wirkung vom 1.1.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft
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