Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel
(RdErl. d. ML v. 7. 8. 2018 – 203-42140-38 – [Nds. MBl. 29/2018 S. 783])
- VORIS 78512 -
Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Geflügel gemäß § 67 Abs. 1 TierGesG hat nachfolgenden Grundsätzen zu erfolgen.
In Anwendung des § 12 Abs. 1 AGTierGesG ist die Zahl der in einem Bestand vorhandenen Tiere der betroffenen Tierart im Rahmen einer Bestandsbegehung von Amts wegen zu erfassen und entsprechend dieser Richtlinie zu kategorisieren.
Hierzu können Zukaufsbelege/Lieferscheine genutzt werden. Die darin angegebene Anzahl der eingestallten Tiere inklusive der Zugaben ist um die Verluste zu vermindern, um die Anzahl der zum Zeitpunkt der Tötung dort gehaltenen Tiere der betroffenen Tierart zu errechnen. Hierzu sind die betriebsinternen Aufzeichnungen (Stallkarten) heranzuziehen. Soweit diese nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in dieser Richtlinie festgelegten Verlustraten (siehe Tabellen 1 bis 5) heranzuziehen. Ungewöhnliche Verlustraten sind zu berücksichtigen. Weiterhin ist unbedingt das übliche Produktionsziel festzustellen und zu dokumentieren, im Fall von Masttieren die Anzahl der üblicherweise erfolgten Masttage und welche Endgewichte angestrebt wurden.
Als Grundbeträge sind öffentlich notierte Preise (Veröffentlichungen der LWK) zu nutzen, die zum Zeitpunkt der Tötung gelten, oder zu dem Zeitpunkt geltende Integrations- und vertraglich vereinbarte Preise, die zu belegen sind. Bei der Berechnung der Küken- und Junghennenpreise oder der Preise von vorgezogenen Tieren sind die Zulagen zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Direktvermarkter haben die erzielten Verkaufspreise der letzten sechs Monate durch Abrechnungen zu belegen.
1. Mastgeflügel
1.1 Hähnchen
Bei Hähnchen ist grundsätzlich nach den Produktionszielen Lang-, Mittel-, und Kurzmast zu unterscheiden.
Der gemeine Wert errechnet sich aus dem Wert des Kükens (EK), dem Wert des Endprodukts (EP), der Anzahl der bereits vergangenen Masttage (dn) und der Anzahl der für das vorliegende Produktionsziel typischen Masttage (dmax) nach folgender Formel:
EK + ([EP – EK]/dmax) × dn = G.W.
dmax beträgt üblicherweise für Schwermast 42, für Mittelmast 35 und für Kurzmast 30 Tage.
Erfolgt im Rahmen der Mittel- und Schwermast durch sog. Vorgreifen oder durch Vorwegmast eine Ausstallung zu unterschiedlichen Zeiten bzw. Gewichtsklassen, so ist der Bestand entsprechend der in der Vergangenheit praktizierten Abläufe in Kurz-, Mittel- und Schwermast aufzuteilen und der gemeine Wert jeder Gruppe gesondert zu berechnen. Um den Wert des Endprodukts (EP) bestimmen zu können, sind die Zielgewichte und die Mastdauer (dmax) durch Abrechnungen des letzten halben Jahres zu belegen. Bei Bedarf sind hieraus ein durchschnittliches Zielgewicht und eine durchschnittliche Mastdauer (dmax) zu errechnen.
Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 1 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.
Tabelle 1:
Mastperiode
bis 2 Tage
bis 6. Tag
bis 24. Tag
bis letzter Masttag
Summierte prozentuale Verlustrate
1 %
2 %
3 %
5 %
1.2 Puten
Bei Puten ist grundsätzlich nach den Produktionszielen Kükenaufzucht, Mast aus vorgezogenen Puten (Hennen und Hähne), Hennenmast, Hahnenmast aus Eintagsküken zu unterscheiden.
Der gemeine Wert errechnet sich aus dem Wert des Kükens oder des vorgezogenen Tieres (EK), dem Wert des Endprodukts (EP), der Anzahl der bereits vergangenen Masttage (dn) und der Anzahl der für das vorliegende Produktionsziel typischen Masttage (dmax) nach folgender Formel:
Als Masttage (dmax) sind in der Regel für die Hennenmast 90 bis 120 Tage, für die Hahnenmast 130 bis 150 Tage und für die Putenkükenaufzucht 35 bis 42 Tage anzunehmen. Diese Angaben für die Hennen- und Hahnen-mast beinhalten auch die Aufzuchttage. Werden Tiere aus Aufzuchtbetrieben eingestallt und endgemästet, so ist dmax um das Einstallalter in Tagen zu vermindern und für (EK) der Wert des vorgezogenen Tieres einzusetzen.
Im Fall von Aufzuchtbetrieben bedeutet:
(EK)
=
Wert des Eintagskükens
EP
Wert des Tieres am Ende der Aufzucht
dmax
übliche Aufzuchtdauer in Tagen
dn
bereits vergangene Aufzuchttage bis zur Tötung.
Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 2 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.
Tabelle 2:
Aufzuchtperiode
Abgelaufene Tage
bis 7
bis 35
bis 110
bis 145
Summierte Verlustraten Hennen
3,5 %
⁄
Summierte Verlustraten Hähne
12 %
Gegebenenfalls kann die Verlustrate dem tatsächlichen Alter angepasst werden, in dem diese im Verhältnis zu den Werten aus der Tabelle berechnet wird. Nachfolgende Formel kann dazu genutzt werden:
%-Wert aus Tabelle x tatsächliches Alter --------------------------------------------------------- Anzahl Tage aus Tabellenspalte
% tatsächliche Verlustrate
Dabei müssen "%-Wert aus Tabelle" und "Anzahl Tage aus Tabellenspalte" aus der gleichen Spalte der Tabelle stammen.
1.3 Enten
Bei Enten sind die Produkte Peking- und Moschusente zu unterscheiden und die Moschusente noch nach Geschlechtern (Erpel- und Entenmast) zu differenzieren.
Der gemeine Wert errechnet sich aus dem Wert des Kükens (EK), dem Wert des fertigen Produkts (EP), der Anzahl der bereits vergangenen Masttage (dn) und der Anzahl der für das vorliegende Produktionsziel typischen Masttage (dmax) nach folgender Formel:
Als Masttage (dmax) sind in der Regel für die Mast von Pekingenten 40 Tage, für die Mast von weiblichen Moschusenten 55 Tage und für die Mast von männlichen Moschusenten 80 Tage anzunehmen.
Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 3 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.
Tabelle 3:
Mastdauer
bis 20 Tage
bis 36/42 Tage
bis 80 Tage
Pekingente
1,5 %
Moschusente, männlich
4 %
10 %
Moschusente, weiblich
6 %
%-Wert aus Tabelle × tatsächliches Alter --------------------------------------------------------- Anzahl Tage aus Tabellenspalte
Dabei müssen „%-Wert aus Tabelle" und „Anzahl Tage aus Tabellenspalte" aus der gleichen Spalte der Tabelle stammen.
1.4 Gänse
Bei Gänsen ist grundsätzlich nach den Produktionszielen Kurz-, Mittel- und Langmast zu unterscheiden.
Diese dauert in der Regel bei der Kurzmast 9 Wochen, bei der Mittelmast 16 Wochen und bei der Langmast 22 bis 28 Wochen.
Der gemeine Wert errechnet sich aus dem Wert des Kükens oder des vorgezogenen Tieres (EK), dem Wert des fertigen Produkts (EP), der Anzahl der bereits vergangenen Mastdauer in Tagen (dn) und der Anzahl der für das vorliegende Produktionsziel typischen Mastdauer in Tagen (dmax) nach folgender Formel:
Diese Angaben für die verschiedenen Mastverfahren beinhalten auch die Aufzuchttage.
Werden Tiere aus Aufzuchtbetrieben eingestallt und endgemästet, so ist dmax um das Einstallalter in Tagen zu vermindern und für (EK) der Wert des vorgezogenen Tieres einzusetzen.
Wert des Tieres am Ende der Aufzucht (ca. vier Wochen alt)
Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 4 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.
Tabelle 4:
bis 10 Wochen
bis 16 Wochen
bis 22 Wochen
bis 28 Wochen
Langmast
Mittelmast
Kurzmast
Gegebenenfalls kann die Verlustrate dem tatsächlichen Alter angepasst werden, in dem diese im Verhältnis zu den Werten aus der Tabelle berechnet wird. Nachfolgende Formel kann dazu genutzt werden.
1.5 Spezialgeflügel
1.5.1 Fasane, Rebhühner, Perlhühner
Bei diesen Geflügelarten sind die in den Nummern 1.1 bis 1.4 festgelegten Schätzprinzipien entsprechend anzuwenden.
Auch hier ist nach den Produktionszielen zu differenzieren.
Perlhühner erreichen nach zehn Wochen Intensivhaltung ein Gewicht von 1.600 g.
Bei weniger intensiver Haltung wird dieses Gewicht erst nach 14 Wochen erreicht.
Seltener erfolgt auch eine Kükenintensivmast, in der nach sechs Wochen ein Endgewicht von 600 g erreicht wird.
1.5.2 Wachteln
Wachteln werden sowohl als Mast- als auch als Legetiere genutzt. Mit 150 g bis 250 g Schlachtgewicht kommen sie bratfertig auf den Markt.
Daneben gibt es auch "Jumbo"-Wachteln, die bis zu 500 g schwer werden. Bei Wachteln errechnet sich der gemeine Wert aus den amtlichen Preisnotierungen.
2. Küken in Brütereien
Der gemeine Wert von Küken ergibt sich aus dem Durchschnittspreis der Verkaufsbelege der Brüterei des letzten halben Jahres vor der Tötungsanordnung.
Da die Rechnungspreise die durchgeführten Schutzimpfungen enthalten, ist festzustellen, ob die zu tötenden Küken bereits geimpft sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Durchschnittspreis gemäß Abschnitt 1 um den Wert der Impfung zu vermindern.
Die Anzahl der vorhandenen Küken ist aus betriebseigenen Aufzeichnungen zu entnehmen.
Bei Legehennen haben nur die weiblichen Küken einen Wert, da in den üblichen Preisen der Wert der männlichen Küken bereits eingerechnet ist. Insofern wird nur 50 % der vorhandenen Küken ein gemeiner Wert zugestanden.
3. Legehennen
3.1 Junghennen
Der gemeine Wert von Junghennen errechnet sich aus dem Wert des Eintagskükens (EK), dem Wert der verkaufsfertigen Junghenne (JH) und der Anzahl der vergangenen Aufzuchttage bis zu Tötung (dn).
Die übliche Aufzuchtlänge (dmax) ist den Betriebsunterlagen zu entnehmen.
EK + ([JH - EK]/dmax) × dn = G.W.
Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, ist zur Festlegung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen von einer Verlustrate von 4 % bis zum 119. Lebenstag auszugehen.
3.2 Hennen
Der gemeine Wert von Hennen errechnet sich aus dem Wert der Junghennen bei Einstallung (JH), dem Maximalwert der Hennen bei einem Alter von 161 Lebenstagen und dem Wertverlust vom 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.
Die Berechnung erfolgt mittels zwei verschiedener Formeln.
Die erste Formel beschreibt den Wertzuwachs von der Einstallung der Junghenne bis zum Maximalwert am 161. Lebenstag, die zweite den Wertverlust ab dem 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.
Zur Ermittlung des gemeinen Wertes ist nur eine Formel entsprechend des Alters der Hennen anzuwenden.
JH
Wert der eingestallten Junghenne
Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Tötung
d1
Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Einstallung.
Für bis zu 161 Tage alte Legehennen:
JH + 0,0045 × (JH × dn - JH × d1) = G.W.
Für über 161 Tage alte Legehennen:
JH × (2,1826 - 0,0045 × d1 - 0,0029 × dn) = G.W.
Die Untergrenze des gemeinen Wertes der Legehennen bildet der aus der aktuellen Marknotierung errechnete Schlachtwert. Hierzu ist das durch-schnittliche Lebendgewicht der Hennen zu ermitteln und mit der Schlachthennennotierung für diese Gewichtsklasse zu multiplizieren.
Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Legehennen, die nach einer Legepause wieder in die Eierproduktion gehen, erfolgt in Absprache mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Soweit Stallkarten nicht oder nicht vollständig vorhanden oder aus anderen Gründen nicht aussagekräftig sind, sind die in Tabelle 5 genannten Verlustraten zur Berechnung der Anzahl der vorhandenen Tiere aus den Einstallungsunterlagen zu nutzen.
Tabelle 5: (anzuwenden ab 120. Lebenstag)
Haltungsform/Alter:
bis 161. Tag
bis letzter Nutzungstag
Kleingruppenhaltung
8 %
Boden
Freiland
15 %
Bio
Da die Nutzungsdauer je nach Haltungs- und Betriebsform sehr unterschiedlich ist, sind als gesamte Nutzungsdauer für die nachfolgende Berechnung der tatsächlichen Verlustrate betriebsspezifische Werte aus der Vergangenheit zu nutzen.
4. Elterntiere
4.1 Legehennen
Der gemeine Wert von Hühnerelterntieren errechnet sich aus dem Wert des Eintagskükens (EK), dem Maximalwert der Tiere bei einem Alter von 161 Lebenstagen und dem Werteverlust vom 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.
Die Berechnung erfolgt mittels zwei verschiedener Formeln. Die erste Formel beschreibt den Wertzuwachs von der Einstallung der Küken bis zum Maximalwert am 161. Lebenstag, die zweite den Wertverlust ab dem 162. Lebenstag bis zum Ende der Nutzungsdauer.
EK
Wert der eingestallten Küken
Alter in Tagen zum Zeitpunkt der Tötung.
Für bis zu 161 Tage alte Legehennen-Elterntiere:
EK + 0,004 × EK × dn = G.W.
Für über 161 Tage alte Legehennen-Elterntiere:
1,65 × EK - (0,0057 × EK × (dn - 161)) = G.W.
4.2 Sonstige
Die Berechnung des gemeinen Wertes von Hähnchen-, Puten-, Gänse- und Entenelterntieren erfolgt unter Berücksichtigung der üblichen Nutzungsdauer, des Anfangswertes bei Nutzungsbeginn und des Wertes bei Nutzungsende in Absprache mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
5. Rasse- und Ziergeflügel
Vom Wirtschaftsgeflügel unterscheidet sich das Rasse-/Ziergeflügel durch die Beringung.
Es ist zwischen Rasse- und Ziergeflügel zu unterscheiden.
Zum Ziergeflügel gehören Hühner-, Enten- und Taubenvögel, die eigentlich Wildgeflügelarten sind, aber in der Obhut des Menschen gehalten werden (Fasane, Pfauen, Schwäne).
Zum Rassegeflügel zählen solche Rassen, die im Rasseverzeichnis des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG) aufgenommen worden sind. Die Merkmale der einzelnen Rassen sind im Rassegeflügel- und Taubenstandard des BDRG festgelegt.
Nachfolgende Werte können grundsätzlich nur für beringtes Rassegeflügel zur Anwendung kommen:
Art
Grundwert Eintagsküken
Aufschlag je Lebenswoche
Alter über sechs Monate
Truthühner
5,00 EUR
1,34 EUR
bis 40,00 EUR
Perlhühner
3,00 EUR
1,00 EUR
bis 30,00 EUR
Rassegänse
1,30 EUR
Rasseenten groß
4,00 EUR
Rasseenten klein
0,84 EUR
bis 25,00 EUR
Hühner, groß
2,50 EUR
1,05 EUR
Zwerghühner
2,00 EUR
0,88 EUR
Rassetauben
Schwere Rassetauben
Der Zuchtstand (Ausstellungserfolge) hat einen direkten Einfluss auf den Wert der Tiere. Der Züchter hat hierüber Nachweise (Bewertungskarte, Ringnummer) vorzulegen.
Die genannten Werte können nur Tiere erreichen, die mit mindestens dreimal sehr gut (sg) beurteilt wurden.
Für Tiere eines Mitglieds im Zuchtbuch erhöhen sich die Werte aus der Tabelle um 20 % Die Mitgliedschaft ist durch eine Bescheinigung des Landesverbandes nachzuweisen.
Nur Tiere, die mit mindestens einmal vorzüglich (v) oder zweimal hervorragend (hv) beurteilt wurden, können den Maximalwert nach dem TierGesG erreichen.
Bei Ziergeflügel sind von der Züchterin oder dem Züchter die aktuellen Marktpreise zu ermitteln, die vom Landesverband bestätigt werden müssen.
Tiere mit allen anderen Einstufungen (unbefriedigend [u], befriedigend [b] und gut [g]) oder ohne Beringung sind wie Wirtschaftsgeflügel zu bewerten. Dies gilt nicht für Nachzuchttiere, die aus Altersgründen noch nicht beringt wurden.
Unberingte Tauben und Tauben, die keiner speziellen Fleisch- oder Masttaubenrasse angehören (z.B. Hubbel; Nutzking) können einen gemeinen Wert von bis zu 3,00 EUR erreichen.
An
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Landkreise und kreisfreien Städte
die Niedersächsische Tierseuchenkasse
die Landwirtschaftskammer
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